Der erfolgreiche Einstieg in das Rechtsreferendariat

von Jan-Rasmus Schultz

Nachdem die angehenden Referendare das universitäre Studium samt dem krönenden Abschluss in Gestalt des ersten Staatsexamens absolviert haben, beginnt der wohl spannendste Teil der Juristenausbildung: das Referendariat.

Statt Schwerpunkt, Repetitorium und Examensübungsklausuren stehen nunmehr staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst, Aktenbearbeitung und Arbeitsgemeinschaften im Mittelpunkt. Damit der Einstieg in das Referendariat reibungslos und erfolgreich gelingt, bedarf es allerdings, abhängig von der jeweiligen Ausgangsposition, einiger Vorbereitung.

Rechtsreferendariat: Unterschiedliche Ausgangspositionen – unterschiedliche Vorbereitungen

Die Ausgangspositionen der angehenden Referendare können teilweise erheblich voneinander abweichen: Während einige nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens zum nächstmöglichen Termin in das Referendariat einsteigen, verbringen andere hingegen unter Umständen einige Monate oder sogar Jahre etwa mit der Anfertigung einer Promotion oder anderen beruflichen oder gegebenenfalls persönlichen Herausforderungen.

Dementsprechend haben diejenigen Referendare, die unmittelbar nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens das Referendariat antreten, gegenüber denjenigen, die erst mit zeitlicher Verzögerung in das Referendariat einsteigen, einen Vorteil der Gestalt, als dass sie schlichtweg weniger Stoff aus dem Studium vergessen haben und zudem regelmäßig noch geübt im Anfertigen von Klausuren sind.

In Abhängigkeit von dieser zeitlichen Komponente sollte die Vorbereitung auf das Referendariat ausgestaltet sein: Sind die Grundlagen des materiellen Rechts noch in Erinnerung und liegt die letzte erfolgreich absolvierte Klausur nicht lange zurück, so empfiehlt es sich, den Schwerpunkt der Vorbereitung auf die praktischen Aspekte, insbesondere den Umgang mit Akten und gegebenenfalls das sichere Auftreten vor Gericht, zu legen.

Liegt hingegen eine größere Zeitspanne zwischen Jurastudium und Referendariat, sollten unbedingt die Grundzüge des materiellen Rechts wiederholt sowie das Anfertigen von Klausuren aufgefrischt werden.

Unabdingbare Voraussetzung für jeden angehenden Referendar, unabhängig von der jeweiligen Ausgangssituation, ist allerdings die Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, da diese den Ausgangspunkt für die Bearbeitung der Klausuren des zweiten Staatsexamens darstellt.

Daher sollten sämtliche angehenden Referendare spätestens ab dem Beginn ihres Referendariats regelmäßig entsprechende Fachzeitschriften, allen voran die NJW (hier geht's zum kostenlosen NJW-Probeabo), einsehen, um über aktuelle Entwicklungen und etwaige Änderungen innerhalb der Rechtsprechung stets informiert zu sein. 

Rechtsreferendariat: Die erste Stationsarbeit

Je nach Bundesland unterscheidet sich die Reihenfolge der zu absolvierenden Stationen innerhalb des Referendariats. Abhängig davon, welche Station am Anfang des jeweiligen Referendariats zu durchlaufen ist, empfiehlt es sich, nicht nur das jeweilige materielle Recht überblicksartig zu wiederholen, sondern darüber hinaus das entsprechende Prozessrecht und insbesondere den Aufbau sowie die Funktionsweise der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der öffentlichen Verwaltung zu verinnerlichen.

Im Unterschied zu der Rolle als Student an der Universität nehmen die Referendare nämlich eine praktische Rolle ein, beispielsweise die Rolle des Vertreters der Staatsanwaltschaft, womit einhergeht, dass sie Struktur und etwaige Besonderheiten der juristischen Institutionen kennen müssen – schließlich sind sie fortan ein Bestandteil eben dieser.

Rechtsreferendariat: Die erste Arbeitsgemeinschaft

Glücklicherweise sind die Referendare bei dem Erwerb der erforderlichen Kenntnisse nicht sich selbst überlassen, sondern erfahren in den Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich alles Wissenswerte über ihre künftigen Aufgaben.

Obgleich die Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgänge regionalen Unterschieden und Besonderheiten unterliegen, so ist doch allen gemein, dass sie den angehenden Referendaren die Eckpfeiler ihrer künftigen praktischen Tätigkeit vermitteln.

Darüber hinaus bieten die Arbeitsgemeinschaften Raum etwa für die Wiederholung des einschlägigen Prozessrechts und insbesondere die Anfertigung der ersten Übungsklausuren im Hinblick auf das zweite Staatsexamen.

Von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsklausuren ist, dass die Referendare hierzu nicht ihre Unterlagen aus dem Studium verwenden – im Gegensatz zu den Sachverhalten aus dem ersten Examen erwartet die Referendare im zweiten Staatsexamen gerade kein feststehender Lebenssachverhalt, sondern etwa ein Aktenauszug, der sodann praxisgerecht einer Entscheidung zugeführt werden muss.

Empfehlungen für den weiteren Ablauf des Rechtsreferendariats

Der Erwartungshorizont im zweiten Staatsexamen besteht nicht darin, eine juristische Meinungsstreitigkeit zu erkennen und sodann unter Aufzählung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansicht zu lösen.

Da vielmehr von den Referendaren verlangt wird einen juristischen Vorgang praxisgerecht zu lösen, sollten die Referendare ab Beginn des Referendariats den Schwerpunkt auf die Wiederholung der Basics im materiellen Recht und insbesondere auf den Umgang mit prozessualen Problemen legen, beispielsweise den Beweiserhebungs- und verwertungsverboten im Strafrecht.

Zu guter Letzt noch ein Tipp, wie ein gutes Ergebnis im zweiten Staatsexamen gelingt: Schreibt Übungsklausuren!

Über den Autor:

Jan-Rasmus Schultz
hat im Rahmen einer mehrjährigen Tätigkeit 
als Wissenschaftlicher Mitarbeiter einer mittelständischen Kanzlei
umfangreiche Einblicke in die praktische Tätigkeit
eines Rechtsanwalts gewinnen können.

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