Themenschwerpunkt Referendariat: Die Anwaltsstation in einer mittelständischen Kanzlei – Erfahrungsbericht

von Michael Marquardsen, Rechtsreferendar am OLG Schleswig sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Stationssuche und allgemeines zur Station

Die Anwaltsstation ist die längste Station im Referendariat und umfasst in Schleswig-Holstein neun Monate. Im letzten Monat der Anwaltsstation stehen jedoch die Examensklausuren an, so dass die Station praktisch nur acht Monate dauert.

Diese Station sucht man sich ebenfalls selbst und daher ist zu überlegen, ob man die Anwaltspraxis in einer kleinen Boutique, einer mittelständischen oder in einer Großkanzlei kennenlernen möchte. Je nach Kanzleihabitus besteht dabei die Möglichkeit, etwas dazu zu verdienen.

Gerade für diejenigen, deren Berufswunsch die Anwaltschaft ist, bietet die Anwaltsstation aufgrund ihrer Länge ein gutes Sprungbrett für den Einstieg in das Berufsleben. Denn wer bereits in der Station mit guten Leistungen überzeugt, bekommt gegebenenfalls die Möglichkeit einer direkten Anschlussbeschäftigung nach dem Referendariat.

Persönlich habe ich mich für eine Station bei einer Kanzlei mit zehn Anwälten entschieden, wobei drei der Anwälte auch als Notare tätig waren.

Arbeitsalltag in der Anwaltsstation

Die Kanzleiarbeit umfasst normalerweise einige Themenschwerpunkte, so dass man sich einen guten Überblick verschaffen kann. Anders als bei den vorherigen Stationen geht es hier jedoch nicht um die Entscheidung über vorliegende Sachverhalte, sondern um das Auswerten und Sortieren der von den Mandanten dargelegten Tatsachen und Informationen, aus denen sich dann der entscheidungserhebliche Sachverhalt ergibt. Dies ähnelt zwar der staatsanwaltlichen Tätigkeit, jedoch fließen bei der anwaltlichen Bearbeitung außerdem prozesstaktische Erwägungen ein, was an mancher Stelle einen großen Unterschied machen kann.

Zunächst ist es empfehlenswert, sich für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Dezernenten auszusuchen, damit man nicht als Papierkorb der Kanzlei fungiert und wahllos von jedem Anwalt Akten zur Bearbeitung bekommt. Das kann am Anfang schnell zur Überforderung führen, da hier anders als vielleicht im Staatsdienst das Motto gilt „Zeit ist Geld“.

Oftmals besteht die Arbeit in der schnellen Recherche und Beantwortung von Rechtsfragen, die dabei meist nicht den gängigen Rechtsgebieten entspringen. Auch die Vorbereitung von Mandantengesprächen oder Gerichtsterminen gehört zu den üblichen Aufgaben eines Referendars. Hierbei ist es notwendig, den Inhalt der Akten sinnvoll und auf die wesentlichen materiell- und prozessrechtlichen Fakten reduziert zusammenzufassen sowie gegebenenfalls auf mögliche Probleme des Falles hinzuweisen und – sofern gewünscht – eine eigene Einschätzung beziehungsweise Prognose abzugeben.

Ebenso kann gefordert sein, beispielsweise Schriftsätze, Klageschriften, Berufungen und Revisionen, Mandantenschreiben oder Anderes anzufertigen.

Eigenverantwortliches Arbeiten

Meistert man die anfänglich gestellten Aufgaben zur Zufriedenheit des Ausbilders, wird man in der Folge mit immer komplexeren Aufgabenstellungen betraut. Je nach Bedarf und Kanzleihabitus nimmt man als Stationsreferendar auch Gerichtstermine wahr oder spricht mit Mandanten in der Justizvollzugsanstalt.
Die Anforderungen an den Referendar und seine Kompetenzen wachsen dabei mit dem zunehmenden Vertrauen des Ausbilders. So kann man im Laufe der Zeit durchaus Fälle zur eigenverantwortlichen Bearbeitung anvertraut bekommen, was eine selbstständige Mandantenbetreuung, persönliche Gespräche und Telefonate oder E-Mailkontakte mit Behörden bedeutet. Für die theoretische Arbeit an der Akte ist es notwendig, sich ein mögliches taktisches Vorgehen zurechtzulegen und dementsprechend die nötigen Schritte umzusetzen, also das Anfertigen von Schriftsätzen an die Gegenseite, im Strafverfahren ggf. das Erstellen einer Verteidigungsanzeige oder eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft und vieles mehr.

Wichtiger denn je ist das Einhalten von Fristen, insbesondere, wenn man eine Akte zur eigenverantwortlichen Bearbeitung anvertraut bekommen hat. Das Versäumen einer Frist kann sowohl für die Kanzlei als auch für den betreffenden Mandanten fatale Konsequenzen haben.
Wie groß die Verantwortung ist, die der Referendar trägt, hängt von der jeweiligen Kanzlei oder dem Ausbilder sowie dem Zutrauen in den Referendar ab.

Ambivalenz zwischen Stationsarbeit und Examensvorbereitung

Auch die Anwaltsstation beinhaltet eine Vielzahl von Aufgaben, die sich von denen der vorangegangen Stationen unterscheidet. Man muss daher eine gewisse Flexibilität und Spontaneität an den Tag legen und je nach Arbeitsaufwand auch eine gewisses Maß an Organisationstalent beweisen, um sich bei der Vielzahl von Aufgaben nicht zu verzetteln.

In Anbetracht dessen, dass im direkten Anschluss an die Station das Examen folgt, sollte einem jedoch bewusst sein, dass man sich in erster Linie auf dieses gewissenhaft vorbereiten sollte. Denn obgleich man sich in der Kanzlei durch herausragende Arbeitsleistungen hervorgetan hat, wird man dort nicht tätig werden können, wenn man das Examen nicht bestanden hat.
Da in den Kanzleien oftmals, wie bereits erwähnt, auch der finanzielle Aspekt jeder Tätigkeit im Vordergrund steht, kommt es nicht selten vor, dass einigen Referendaren eine zu hohe Arbeitsbelastung zugemutet wird, die teilweise eine sorgfältige Examensvorbereitung unmöglich macht. Deshalb sollte man als Referendar darauf achten, dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung bleibt und dies auch selbstbewusst einfordern!

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Quelle BECK Stellenmarkt 23/2017