
Nach dem erfolgreichen Bestehen des zweiten Staatsexamens und dem Abschluss des Rechtsreferendariats dürfen die Absolventen sich endlich als Volljuristen und Volljuristinnen bezeichnen. Nun eröffnen sich ihnen verschiedene berufliche Wege in der Rechtswelt: Ab sofort können sie unter anderem im Anwaltsberuf, Notariat, Richteramt oder in der Staatsanwaltschaft tätig werden. Wer als niedergelassener Rechtsanwalt oder niedergelassene Rechtsanwältin den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, muss sich zuvor bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer seines Bezirks um die Zulassung zur Anwaltschaft sowie die damit verbundene Mitgliedschaft in der Kammer bemühen – erst dann ist eine eigenständige Kanzleigründung möglich.
Um das Verfahren in die Wege zu leiten, sind neben der Bescheinigung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, den ausgefüllten Formularen und Nachweisen auch ein lückenloser Lebenslauf einzureichen. Bei diesem Dokument geht es vorrangig darum, alle formellen Ansprüche zu erfüllen und auf Vollständigkeit zu achten. Welche Kriterien gelten also insbesondere für den Rechtsanwaltsberuf?
Wann braucht man einen juristischen Lebenslauf?
Von der ersten Pflichtfachprüfung des rechtswissenschaftlichen Studiums bis hin zum Zulassungsverfahren bei der jeweiligen Kammer ist es erforderlich, stets einen Lebenslauf zusammen mit den Anträgen und Unterlagen einzureichen. Dieser soll der Prüfungskommission und später der Zulassungsabteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) einen umfassenden und klaren Einblick in den beruflichen Werdegang der angehenden Mitglieder verschaffen, um möglichst viele Rückfragen zu vermeiden.
Was sind die Besonderheiten eines juristischen Lebenslauf?
Im Vergleich zu den Erwartungen anderer Branchen erscheint der juristische Lebenslauf eher nüchtern. Hier liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf der Vollständigkeit der Angaben, weniger auf der optischen Gestaltung oder inhaltlichen Optimierung. Dies ist nicht nur auf die weiterhin konservative Ausrichtung juristischer Berufsfelder zurückzuführen, sondern auch auf die strikte Einhaltung der Anforderung, keine Lücken im Lebenslauf zu hinterlassen.
Folgende Bestandteile sind ohne Kürzungen zu nennen:
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Persönliche Angaben und Kontaktinformationen
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Angaben zum Bildungsweg, einschließlich der verschiedenen Ausbildungsstufen und akademischen Abschlüsse sowohl an inländischen als auch ausländischen Hochschulen (Zeugnisse und Nachweise gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung)
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Alle bisherigen beruflichen Stationen mit Angabe der Arbeitgeber und Beschäftigungszeiträume
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Praktika mit denselben Angaben
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Zusätzliche Berufsberechtigungen, wie etwa als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Übersetzer, sofern diese durch schriftliche Nachweise belegt werden können
Hier soll nichts geschönt werden, da es nicht um das übliche Selbstmarketing geht, das in vielen Bewerbungsprozessen im Vordergrund steht. Daher sollten auch längere Auszeiten oder Phasen ohne relevante Berufserfahrung offen angegeben und erklärt werden, auch wenn bei privaten Angelegenheiten keine detaillierten Ausführungen verpflichtend sind. Unterbrechungen sind aus Sicht der Zuständigen bei der RAK kein Ausschlusskriterium. Unkommentierte Lücken im Lebenslauf hingegen wecken Fragen, die im Zulassungsprozess erst durch gezieltes Nachhaken geklärt werden müssen.
Auch das Portraitfoto spielt für Juristen und Juristinnen immer noch eine bedeutende Rolle. Während Unternehmen und Organisationen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) inzwischen darauf verzichten, explizit ein Bewerbungsfoto anzufordern, dürfen die Rechtsanwaltskammern und Prüfungsämter nach wie vor ausdrücklich ein Lichtbild verlangen.
Muss es wirklich handschriftlich sein?
In der Regel ist das nicht erforderlich. Häufig wird sogar explizit um eine maschinenschriftliche Version gebeten, wie sie auch bei herkömmlichen Bewerbungsverfahren üblich ist. Gemeint ist ein abgetippter, tabellarischer Lebenslauf. Auch für die Zulassung als Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin fordern die Kammern üblicherweise kein handgeschriebenes Dokument an.
Diese Form ist meist nur während des Jurastudiums relevant. Insbesondere bei der Anmeldung zur ersten juristischen Pflichtfachprüfung kann von den Jurastudierenden auch ein handschriftlicher Lebenslauf verlangt werden. Dieser dient hauptsächlich als Schriftprobe, um etwaige Täuschungsversuche auszuschließen. Entsprechend gilt, wie in anderen Bereichen auch, dass diese Variante nur dann eingereicht werden sollte, wenn sie ausdrücklich gewünscht wird. Genaue Informationen können die Studierenden vom zuständigen Justizprüfungsamt erhalten.
Die Stationen aus dem tabellarischen Lebenslauf werden bei der handschriftlichen Variante leserlich und präzise in vollständigen Sätzen auf weißem Blanko-Papier niedergeschrieben. Im Gegensatz zu handschriftlichen Lebensläufen bei der Arbeitssuche in anderen Branchen braucht man sich beim Examen aber keine Sorgen zu machen, dass das Schriftstück einer graphologischen Analyse unterzogen wird. Es geht dabei nicht darum, die Strichführung und Neigung des Schreibwerkzeugs psychologisch zu deuten, sondern einzig um den Abgleich der Handschrift mit anderen Unterlagen.
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Über die Autorin:
Maria Lazer - Autorin und Übersetzerin
Bereits seit einiger Zeit schreibt sie für verschiedene Karriereportale und hilft Menschen auf dem Weg zum Traumjob mit nützlichen Tipps, Fakten und Zusammenhängen. Ihr Rezept, um den Erfolg bei der Bewerbung zu steigern: Ein guter Überblick und realistische Erwartungen. www.lebenslauf.de