Bietet eine enorme Bandbreite an Spezialisierung: der Master of Laws (LL.M.)

von Prof. Dr. Michael Stöber

Als eine der ganz wenigen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland bietet die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel neben dem „allgemeinen“ LL.M., bei dem Jurastudierenden die Grundzüge des deutschen Rechts vermittelt werden, spezialisierte LL.M.-Studiengänge und -Grade an. Bei der Auswahl der Inhalte und Schwerpunkte des umfangreichen Lehrveranstaltungsangebots zum nationalen, internationalen und europäischen Recht genießen Studierende große Freiheiten und können weitgehend die Lehrveranstaltungen besuchen, die ihren Interessen entsprechen. Außerdem werden sie durch eine Professorin oder einen Professor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät persönlich betreut. Adressaten des LL.M.-Programms sind dabei nicht nur im Ausland ansässige Studierende mit ausländischem Abschluss, sondern auch Personen, die in Deutschland leben, aber ihr Jurastudium im Ausland absolviert haben. Nicht wenige Absolventen erlangen dank ihres LL.M.-Grads eine Beschäftigung in einer Kanzlei oder einem Unternehmen in Deutschland.

Den LL.M. in Kiel absolvieren

Das an der Kieler Rechtsfakultät angebotene LL.M.-Studium ist ein einjähriger Aufbaustudiengang speziell für Studierende, die bereits einen ausländischen Studienabschluss in Rechtswissenschaften erworben haben. Es bietet die Möglichkeit, zusätzlich zum ausländischen Abschluss einen international anerkannten deutschen Titel zu erwerben und so die Berufsaussichten im Heimatland, aber auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern.

Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studium ist der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer ausländischen Hochschule, der dem Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität mit der ersten Prüfung entspricht, oder der erfolgreiche Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums mit fachlicher Ausrichtung im internationalen oder europäischen Recht an einer ausländischen Hochschule, das dem wissenschaftlichen Studium an einer deutschen Universität (mit Masterabschluss) entspricht.

Welcher LL.M. soll es sein? Die Rahmenbedingungen

Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der LL.M.-Studienplätze, kommt bei der Auswahlentscheidung der Abschlussnote maßgebliches Gewicht zu. Darüber hinaus sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf Niveau B2) bzw. – im Fall, dass das gesamte LL.M.-Studium vollständig auf Englisch absolviert wird – der englischen Sprache nachzuweisen (mindestens auf Niveau B2). Das Studium ausschließlich in englischer Sprache ist allerdings derzeit nur beim Magister Legis Internationalis (LL.M. Int.) möglich.

Das LL.M.-Studium umfasst zwei Semester im Umfang von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden. Der Besuch der Veranstaltung „Einführung in das deutsche Recht“ bzw. „Introduction to German Law“ im Umfang von zwei Semesterwochenstunden ist verpflichtend. Bei der Aufteilung der Semesterwochenstunden auf die beiden Semester sind die Studierenden weitgehend frei. Für den erfolgreichen Abschluss des LL.M.-Studiums wird der Grad „Magister Legum“ bzw. „Magistra Legum“ (LL.M.) verliehen.

Neben dem bereits erwähnten LL.M. Int., der vollständig auf Englisch studiert werden kann und das europäische und internationale Recht (vor allem Völkerrecht) zum Gegenstand hat, kann auch ein Magister Legis Oeconomicae (LL.M. Oec.) mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht (z. B. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht) oder ein Magister Legis Philosophicae (LL.M. Phil.) mit Schwerpunkt in den juristischen Grundlagenfächern (insbesondere Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte) erworben werden. Voraussetzung ist jeweils, dass Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden in dem betreffenden Rechtsgebiet erfolgreich besucht worden sind und die LL.M.-Abschlussarbeit zu dem Themenbereich verfasst worden ist.

Prüfungsrelevanz und Voraussetzung für die Promotion

Zu jeder besuchten Lehrveranstaltung muss eine Prüfung bestanden werden, damit sie für den Mindestumfang von 16 Semesterwochenstunden berücksichtigt werden kann. Die Prüfungen werden in der Regel in mündlicher Form durchgeführt. Spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters ist eine Abschlussarbeit (Magisterarbeit) in Form einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von 80.000 bis 140.000 Zeichen (entspricht etwa 40 bis 60 Seiten) zu einem selbst gewählten Thema anzufertigen; bei einem spezialisierten LL.M. muss das Thema aus dem jeweiligen Spezialrechtsgebiet stammen. Das Thema der LL.M.-Arbeit kann ab dem Ende des ersten Studiensemesters in Absprache mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor festgelegt werden. 

Ein mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ abgeschlossenes LL.M.-Studium eröffnet zudem die Möglichkeit der Promotion an der Kieler Fakultät.

 

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Über den Autor:

Prof. Dr. Michael Stöber - Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht. Infos zu Modalitäten und Fristen für eine LL.M.-Bewerbung unter https://www.uni-kiel.de/de/jura/studium/internationales/llm.