Juristisches Staatsexamen nicht bestanden - Das Ende der Welt oder ein neuer Anfang?

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Die Zahlen zu den Staatsprüfungen im Fach Jura sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2020 haben laut einer Statistik des Bundesjustizamtes in Deutschland 28 Prozent aller Prüflinge die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens nicht bestanden. Der Großteil von ihnen konnte das zwar in der mündlichen Prüfung dank eines guten oder sehr guten Ergebnisses wieder ausgleichen, aber 4,6 Prozent schafften es letztlich nicht. Im gleichen Jahr haben 11,6 Prozent der Prüflinge das Zweite Staatsexamen nicht bestanden. Erst nach dieser letzten Prüfung gilt man als Volljurist:in. Dieses Ziel nicht zu erreichen, bedeutet für die Betroffenen aber nicht, dass sie sich von ihren Berufswünschen vollständig verabschieden müssen.

Im Interview gibt Dr. Katarzyna Pekala-Speer Antworten auf folgende Fragen:

  • Was passiert, wenn man in einem der beiden Staatsexamina durchfällt?
  • Bedeutet das Nichtbestehen, dass die Betroffenen jahrelang umsonst studiert haben?
  • Wie reagieren die Arbeitgeber:innen auf Jurist:innen, die das Zweite Staatsexamen nicht abgeschlossen haben?
  • Können Interessierte mit dem Ersten Staatsexamen solch einen LL.M.-Abschluss erwerben?

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