Wege zur Juristischen Übersetzer-Ausbildung

von Richard Delaney

Nicht selten kommt es vor, dass Originaldokumente in einer Fremdsprache verfasst wurden, für den Gebrauch in Deutschland jedoch eine Übersetzung ins Deutsche notwendig ist. Die ZPO sieht in solchen Fällen Folgendes vor:

„Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist.“ 1

Die Ermächtigung ist sicherlich ein guter Ausgangspunkt, da gewisse Kriterien erfüllt sein müssen, um diese zu erhalten, aber was muss ein Übersetzer können und wie sieht es mit der Ausbildung aus?

Gerade im juristischen Bereich reicht es nicht aus, lediglich die beiden Sprachen zu beherrschen, zwischen denen man übersetzt, es gehört außerdem ein umfassendes Grundverständnis der Materie dazu – vor allem, wenn es nicht lediglich um die Übersetzung von relativ einfachen Urkunden geht, sondern um inhaltlich komplexe Texte.

Verschiedene Übersetzerstudiengänge bieten Recht als einen Schwerpunkt in der Ausbildung an, ebenso gibt es z. B. bei Prüfungen wie dem britischen Diploma in Translation die Möglichkeit, Recht als Schwerpunkt zu wählen. Eine solche Spezialisierung ist sicherlich ein guter Ausgangspunkt. Oft werden hier aber nur sehr allgemeine Grundlagen vermittelt. Einen Ansatz einer spezialisierteren Ausbildung machte 2008 die City University in London, die zwischen 2008 und 2013 einen spezialisierten MA in Legal Translation anbot, in dem sich die Studenten zwar auch wie in einem klassischen Übersetzungsstudium mit Themen wie Übersetzungstheorie und allgemeinen Übersetzungstechniken beschäftigten, bei dem das Hauptaugenmerk jedoch auf die Vermittlung der beiden Rechtssysteme gelegt wurde, mit denen die Studenten jeweils arbeiten würden. So wurden z. B. in der Sprachkombination Deutsch – Englisch die Grundlagen des deutschen und englischen Rechtssystems, sowie verschiedene Fachgebiete wie Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Finanzrecht etc. detailliert behandelt. Mittlerweile bietet das Institute of Advanced Legal Studies der University of London einen ähnlichen Kurs an, als LL.M. in Legal Translation. Mit einer solchen Ausbildung haben Übersetzer nicht nur die Möglichkeit, die jeweiligen Rechtssysteme kennenzulernen, sondern auch die Unterschiede zu erkennen und sich mit der Problematik zu beschäftigen, die auftritt, wenn das Rechtssystem der Zielsprache ein bestimmtes Rechtskonzept des Ausgangssprachraumes nicht kennt. Eine Problematik, die jedem Anwalt, der sich mit internationalen Rechtsgeschäften beschäftigt, vertraut ist, aber dennoch eine, die regelmäßig auftaucht.

Allerdings durchläuft nicht jeder Übersetzer ein Übersetzerstudium. Zwar setzt die Ermächtigung in den meisten Bundesländern ein Übersetzerstudium oder eine staatliche Prüfung voraus, aber der Beruf an sich ist kein geschützter Beruf. Es gibt viele Quereinsteiger, die zuvor einen anderen Berufsweg anvisiert oder auch eingeschlagen hatten, die sich dann zum Übersetzer entwickeln. Gerade im Bereich der juristischen Fachübersetzer gibt es mehrere Kollegen, die zuvor eine juristische Ausbildung durchlaufen haben und ihre Fachkompetenz so untermauern können.

Ungeachtet des Ausbildungsweges ist es jedoch gerade bei komplexeren Verträgen teilweise notwendig, dass ein Vertrag sprachlich dahingehend an das Zielsystem angepasst wird, dass die Konzepte zumindest verstanden werden. Dafür ist es jedoch unerlässlich, dass der jeweilige Übersetzer die soliden Grundkenntnisse in beiden Rechtssystemen hat, um zu erkennen, wo es Probleme gibt, die ein Wörterbuch im Zweifel kaschiert. Wenn z. B. ein englischer „Trust“ einer deutschen „Treuhand“ bzw. einem „Treuhandvermögen“ gleichgesetzt wird, dann kann das praktisch eine Entsprechung sein, dennoch handelt es sich um unterschiedliche Rechtskonstrukte und dieser Unterschied kann im Zweifel von Relevanz sein.

Wer juristische Texte unbedarft liest, meint manchmal, sie zu verstehen. Wer sich auskennt, erkennt viel schneller, bei welchen Punkten evtl. noch Klärungsbedarf besteht bzw. ob etwas auch anders ausgelegt werden könnte – schließlich ist Deutsch eine Sprache, in der man jemanden umfahren sollte, wenn man ihn nicht umfahren will.

Ein guter Rechtsübersetzer weiß nicht alles, ist aber eher in der Lage, Probleme zu identifizieren und dementsprechend die richtige Antwort zu recherchieren, anstatt einfach vermeintlich Verstandenes zu übersetzen.

Im Endeffekt ist beim juristischen Übersetzer wie auch beim Anwalt die richtige Ausbildung erst der Anfang. Auch bei einem gut gelegten Fundament ist kontinuierliche Weiterbildung und Befassung mit der Materie und der damit verbundenen Veränderungen unerlässlich. Man lernt eben nie aus.

Mehr Infos zu juristischen Übersetzungen.

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1 ZPO § 142 /3)

Über den Autor:

Richard Delaney
seit 2003 als juristischer Fachübersetzer tätig und
betreibt ein juristisches Übersetzungsbüro in Berlin

Quelle NJW 17/2018