Kanzlei gründen – was ist zu beachten?

Kanzleiräume

Die erfolgreiche Gründung einer Kanzlei stellt Anwältinnen und Anwälte vor neue Herausforderungen: Neben dem juristischen Tagesgeschäft sind kaufmännische und unternehmerische Qualitäten gefragt, um in wirtschaftlichen, administrativen und organisatorischen Bereichen sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Der Weg in die Selbstständigkeit kann bereits von Absolventinnen und Absolventen beschritten werden, die direkt nach dem zweiten Staatsexamen Unabhängigkeit und Freiheit im Arbeitsleben suchen. Wer im Vorhinein umfassend plant und sich an Ratschlägen erfahrener Kolleginnen bzw. Kollegen und Kanzleien orientiert, muss keine Angst vor dem Schritt in die Selbstständigkeit als Anwältin bzw. Anwalt haben.

Kanzlei gründen: Checkliste

Zur Kanzleigründung ist zunächst die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig. Weiterhin muss der zukünftige Kanzleisitz der Rechtsanwaltskammer und dem Finanzamt gemeldet werden.

1. Zulassung zur Anwaltschaft

Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgt bei der regional zuständigen Anwaltskammer. Voraussetzungen sind die Befähigung zum Richteramt und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Mit der Zulassung zur Anwaltschaft geht die Pflicht einher, in die Rechtsanwaltskammer einzutreten. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit ist eine Befreiung vom Mitgliedsbeitrag möglich, Informationen dazu erteilen die zuständigen Kammern. Außerdem tritt der Anwalt mit seiner Zulassung automatisch in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ein, das die Rentenversorgung der Rechtsanwälte sicherstellt.

2. Kanzleipflicht

Sobald die Zulassung erfolgt ist, gilt die Kanzleipflicht: Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Kammer, bei der er Mitglied ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Dafür reicht allerdings schon ein abgetrennter Raum in der Privatwohnung aus, solange die Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon, Fax oder Mail gewährleistet ist.

3. Empfohlene Versicherungen bei der Kanzleigründung

Neben der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung ist sicherlich auch der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung sinnvoll. Darüber hinaus können Krankentagegeld- und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der Kanzleigründung vernünftig sein, teilweise werden auch Sachversicherungen und Bürohaftpflichtversicherungen empfohlen.

4. Voraussetzungen für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wer gleich zu Beginn Mitarbeitende einstellen möchte, muss für die Kanzlei eine Betriebsnummer bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen und seine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter bei der von ihnen gewählten Krankenkasse anmelden. Darüber hinaus muss eine Anmeldung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft erfolgen, die der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist.

Kanzleigründung: Kosten und Finanzierung

Die angebotene Dienstleistung eines Rechtsanwalts ist die anwaltliche Beratung. Die Führung einer Kanzlei unterscheidet sich in wirtschaftlicher Hinsicht kaum von anderen Dienstleistungsunternehmen – daher muss in der Gründungsphase besonderes Augenmerk auf eine stabile Finanzierung des Unternehmens gelegt werden.

Neben eigenem Kapital zur Finanzierung der eigenen Kanzlei und der Aufnahme von Darlehen stehen staatliche Finanzierungsprogramme zur Verfügung, die die Existenzgründung erleichtern sollen. Auch von der Agentur für Arbeit wird in Form eines Gründerzuschusses zur Deckung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungsbeiträgen Unterstützung geboten. Voraussetzung für dieses Überbrückungsgeld ist die Teilnahme an einem Seminar zur Existenzgründung.
Sowohl bei der Einstiegsfinanzierung als auch bei der späteren Kanzleiführung sind kompetente Buchhaltung und Steuerberatung unverzichtbar.

Für die Gewährung von Darlehen oder staatlichen Geldern ist ein konkreter Finanzierungsplan aufzustellen, der Ziele und Strategien des Kanzleigründers enthält und Aussagen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Kanzlei macht. Dabei sind eine Vielzahl an Posten zu berücksichtigen, sowohl einmalige Anschaffungen in der Gründungsphase als auch die laufenden Kosten der Kanzlei.

Zunächst müssen Räume beschafft und Büros ausgestattet, die entsprechende Fachliteratur muss angeschafft werden, Beratungskosten und Werbungskosten entstehen. Die Mitgliedschaft einer juristischen Online-Datenbank und die Anschaffung von spezialisierter Kanzleisoftware, die Aktenverwaltung und Dokumentenorganisation erleichtern kann, sollte in Erwägung gezogen werden.

Bei den laufenden Kosten der Kanzlei sind Personal- und Raumkosten einzukalkulieren, eventuell ein Geschäftswagen, Kommunikationskosten für Porto und Telefon, Service- und Beratungskosten, allgemeine Bürokosten, Weiterbildungskosten, Beiträge an Berufsverbände, Kosten für Marketingmaßnahmen, Zins- und Tilgungszahlungen oder Abschreibungen.

Die eigene Kanzlei gründen: Einstieg in die Selbständigkeit

Der Markt an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist eng – umso wichtiger ist die richtige Strategie bei der Gründung einer neuen Kanzlei: Je allgemeiner das Dienstleistungsangebot ist, desto größer ist die Konkurrenz. Erst eine klare Positionierung hinsichtlich des Arbeitsbereichs lockt die Mandanten.

Für den Sitz der Kanzlei gelten die allgemeinen Kriterien an Standorte wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmen: Laufkundschaft wird an zentralen Orten mit hohem Parkplatzvolumen erreicht, eine gute Verkehrsanbindung sollte vorhanden sein, ortsansässige Gerichte in der Umgebung sind von Vorteil.

Die Räume der Kanzlei müssen vor der Einrichtung gut geplant werden. Die Telefonanlage sollte mit der Software kompatibel und eventuell um weitere Arbeitsplätze erweiterbar sein. Auch die übrige Büroausstattung sollte von Beginn an so geplant werden, dass bei einer Vergrößerung des Unternehmens keine komplette Neuanschaffung nötig wird. Einige Büroausstatter sind auf Kanzleien spezialisiert und bieten beispielsweise Fristenkalender und Roben an. Um sich die Kosten des laufenden Betriebs zu teilen, kann auch über eine Bürogemeinschaft nachgedacht werden.

 

Hier finden Sie Tipps und Literaturempfehlungen für neu gegründete Rechtsanwaltskanzleien.

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Quelle BECK Stellenmarkt 17/2014