Auslandsaufenthalt im Jurastudium: Wichtige Infos zur Planung und Finanzierung

von Rolf Giering, DAAD, Mitarbeiter in Referat K24 – Informationen zum Studium im Ausland

Die Grundlage für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ist eine gewissenhafte und vor allem frühzeitige Vorbereitung.

Man sollte mindestens ein Jahr vor der Ausreise, besser 18 Monate vorher mit der Planung und Informationsbeschaffung beginnen.

Hierzu gehört zunächst einmal die Überlegung, welche Form von Auslandsaufenthalt man absolvieren möchte: Teilstudium, Vollstudium, Aufbaustudium oder vielleicht doch lieber „nur“ ein Praktikum.

Dann folgen weitere Überlegungen, ob z. B. die Sprachkenntnisse ausreichen etc.

Wenn hier Klarheit besteht, beginnt man mit der Informationsbeschaffung über sein Zielland: Welches Studiensystem man dort vorfindet, welche Hochschulen für mein Vorhaben in Frage kommen, welche Zulassungsvoraussetzungen und welche Fristen gelten, welche (Sprach-) Tests verlangt werden, wie hoch die Studiengebühren sind, ob meine Studienleistungen anerkannt werden und weitere Überlegungen praktischer Art: Brauche ich ein Visum, wie hoch sind die Lebenshaltungskosten, wie finde ich eine Unterkunft…

Alle Punkte, die man bedenken muss, findet man auf der DAAD-Seite „Tipps vorab“. Dort finden Sie auch eine Checkliste zum Abhaken.

Länderspezifische Informationen bieten die Länderseiten des DAAD: ➟ https://www.daad.de/laenderinformationen/de

Parallel zur eigenen Informationsrecherche sollte der Weg ins Akademische Auslandsamt der Heimathochschule und zum Auslandsbeauftragten der Fakultät sein.

Hier werden Sie persönlich beraten zu Hochschulkooperationen Ihrer Hochschule und zu bestehenden Partnerschaftsprogrammen, die den Weg ins Ausland einfacher gestalten, da meist Verträge über die Anerkennung der Studienleistungen und den Erlass oder die Verringerung von Studiengebühren bestehen.

Aber auch als sogenannter „Free Mover“ ist der Schritt ins Ausland durch eine sorgfältige Planung oft einfacher als gedacht.

Ein Auslandsaufenthalt für (angehende) Jura-Studierende kann sich auf Grund der Verschiedenartigkeit der Curricula und der unterschiedlichen Rechtssysteme anderer Länder etwas komplizierter gestalten als in vielen anderen Fächern.

Hilfreich können spezielle Austauschprogramme wie ein integriertes Auslandsstudium, EU-Programme oder Hochschulpartnerschaften sein. Wenden Sie sich für mehr Informationen an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule. Internationale Hochschulkooperationen  finden Sie im Hochschulkompass der HRK.

Doch auch außerhalb bestimmter Programme gibt es interessante Möglichkeiten, so z. B. in der Schweiz, wo an zwei Universitäten deutschsprachige Vorlesungen an- geboten werden. Weitere länderspezifische Möglich- keiten in Bezug auf Frankreich, Großbritannien und  die USA werden auf der DAAD-Seite „Jura“ vermittelt. 

Auch besteht die Möglichkeit, Praktika im Ausland zu absolvieren. Für deren Vermittlung steht eine eigene Organisation zur Verfügung: The European Law Students‘ Association (ELSA; e-mail: info@elsa-germany.org). 

Finanzielle Unterstützung ist möglich. ELSA besitzt fast an jeder deutschen Hochschule eine Fakultätsgruppe, die der jeweilige Ansprechpartner ist.
Rechtsreferendare/Innen haben die Möglichkeit, eine Pflichtwahlstation im Ausland abzuleisten.

Die genauen Voraussetzungen müssen bei den jeweiligen Justizprüfungsämtern (Oberlandesgerichte) der Bundesländer erfragt werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit von Aufbaustudiengängen (LL.M.) und Fachkursen. Den Master of Laws (LL.M.), einen postgraduierten Aufbaustudiengang, gibt es mittlerweile in vielen Facetten: Teilweise mit stark betriebswirtschaftlichen Zügen und teilweise auch auf dem Gebiet des Europarechts, dem LL.M.Eur.

 

Finanzierungsmöglichkeiten Auslandsaufenthalt im Jurastudium

Für ein Auslandsstudium und -praktikum gibt es einige Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Die DAAD-Stipendien gibt es für viele Länder und alle Fachgebiete. Grundvoraussetzung ist ein absolviertes zwei-semestriges Studium an einer deutschen Hochschule. Weitere Bewerbungsvoraussetzungen hängen von der in Frage kommenden Programmart ab und können in der Stipendiendatenbank abgefragt werden.
  • Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Programm- art und jeweiligem Land. Die Stipendienrate beträgt durchschnittlich ca. 800,– EUR für die meisten Länder. Bei Ländern mit höheren Lebenshaltungskosten wie z.B. Japan liegt sie höher. Hinzu kommen ein Reisekostenzuschuss und Versicherungsleistungen. Für Juristen kommen neben diesen „allgemeinen“ Stipendienprogrammen spezielle Programme in Frage:
  • Kurzstipendien für Praktika im Ausland: Das Kurzstipendienprogramm für selbstbeschaffte Praktika im Ausland gliedert sich in verschiedene Bereiche. Mit einem Kurzstipendium können Praktika an den  folgenden Institutionen gefördert werden: Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate), Internationale Organisationen (UN, EU).

  • Carlo-Schmid-Programm: Das Carlo-Schmid-Programm richtet sichvor allem an Studierende und Graduierte, die eine Tätigkeit im internationalen (Verwaltungs-)Bereich anstreben. Gefördert werden Praktika bei Internationalen Organi- sationen, Institutionen der Europäischen Union (EU) und ausgewählten Nichtregierungsorganisationen.  (➟ www.daad.de/csp)

  • Der DAAD stellt im Programm „PROMOS“ den Hochschulen Mittel zur Verfügung, die für kürzere Aufenthalte bis zu 6 Monaten gedacht sind. Auch hier hängt der Betrag von den zur Verfügung stehenden Mitteln und von der Programmart ab. Für einen Sprachkurs erhält man meistens weniger als für einen 6-semestrigen Studienaufenthalt. Informationen bekommt man beim Akademischen Auslandsamt seiner Hochschule. 
  • Erasmus+: Mit dem Erasmus+ Programm bietet die Europäische Union seit nunmehr 30 Jahren eine effiziente Förderung von Studienaufenthalten und Praktika in mittlerweile 33 Ländern. Das Erasmus+ Programm fördert unter anderem den Austausch von Studierenden von zwei bis zwölf Monaten Länge (für ein Praktikum) und drei bis zwölf Monaten Länge (für ein Studium). Es steht Studierenden aller Fachrichtungen und aller Hochschularten (auch Musik- und Fachhochschulen) offen.  
  •  Als Erasmus+ Stipendiat zahlt man im Ausland keine Studiengebühren, erworbene Leistungen werden anerkannt, zudem erhält man eine monatliche Förderung von bis zu 500,– Euro (Studium) bzw. 700,– EUR (Praktikum). Die Förderungshöhe richtet sich nach drei  Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Die Hochschulen in Deutschland legen innerhalb dieser Gruppen ihre Fördersätze für Studium und Praktikum fest.   

  • Es gibt noch eine Reihe stipendiengebender Organisationen und Stiftungen, sei es politischer oder religiöser Natur, oder Stiftungen, die bestimmte Fachrichtungen fördern. Einen Überblick findet man auf der DAAD- Seite „Förderungsorganisationen im Überblick“.

  • Auf Auslands-BAföG hat prinzipiell jeder Anspruch, die Höhe ist aber vom Einkommen der Eltern abhängig.  Die Studiengebühren werden ein Jahr lang bis zu einer Höhe von 4.600,– EUR übernommen. Die Förderung (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich festsetzt. Der Zuschlag wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Im Durchschnitt kann man mit ca. 500,– EUR rechnen. Für die Förderung sind je nach Zielland bestimmte Ämter zuständig, die meist bei den Studentenwerken angesiedelt sind. Eine Aufstellung  findet man auf der entsprechenden BMBF-Seite.

  •  Beim Bildungs- und Studienkredit handelt es sich um einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, der zur Ausbildungsfinanzierung angeboten wird. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem BAföG zur Verfügung. Eine Antragstellung muss beim Bundesverwaltungsamt erfolgen.

  • Unterstützung gibt es auch durch eines der zwölf Begabtenförderungswerke. Auch Studierende können eine Begabtenförderung erhalten. Die Sätze und die Laufzeit sind an das BAföG angelehnt. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird ein ideelles Förderprogramm angeboten. Voraussetzung für eine Förderung ist eine besondere Befähigung  der Studierenden, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf  erwarten lassen.    

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Quelle Beck'scher Studienführer 2018