Medien und Recht verstehen - Erfahrungsbericht Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) am Mainzer Medieninstitut

von Alexander Natt, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht bei Prof. Dr. Dieter Dörr und am Mainzer Medieninstitut

Wissen Sie, was ein „Kreuzleger“ ist? Nun, ich wusste es auch nicht, bevor ich zum Wintersemester 2012/13 den Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) in Mainz begonnen habe.
Der Studiengang wird bereits seit dem Jahr 2002 vom Mainzer Medieninstitut in Kooperation mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz veranstaltet.

Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel das Erste Juristische Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit. Hinzukommen muss mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder – wie in meinem Fall – die Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes. Im Einzelfall werden aber auch Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen anderer Fächer zugelassen.
In der Folge finden immer wieder Studierende mit ganz unterschiedlichem beruflichem Hintergrund ihren Weg in die Medienstadt am Rhein. Erfahrene Anwälte, junge Referendare, Wirtschafts- und Unternehmensjuristen, Journalisten, PR-Berater und Kreative bringen ihre Perspektiven ein.

Dies alles ist kein Zufall: Der Studiengang in Mainz soll mehr leisten als die bloße Vermittlung juristischen Wissens. Die Absolventen sollen auf die Arbeit als Entscheidungsträger in Medienunternehmen, in der Medienpolitik oder als Medienanwälte vorbereitet werden.
Neben klassischen Ausbildungsinhalten wie Rundfunkrecht, Urheberrecht oder dem Recht der Wort- und Bildberichterstattung stehen daher auch die in der Medienpraxis immer bedeutsameren Fragen des Kartell-, Vergabe- und Arbeitsrechts oder des Datenschutzes auf dem Stundenplan.
Eines der beeindruckendsten Erlebnisse meiner Studienzeit war im Herbst 2012 der Besuch der Redaktionsräume der Nachrichtenagentur „dapd“. Erst zwei Jahre zuvor mit dem Anspruch angetreten, die Nummer eins am Markt zu werden, musste sie just in der Woche unseres Besuchs Insolvenz anmelden. Und so saßen wir inmitten halbleerer Büros und Umzugskartons und diskutierten mit dem Chefredakteur über die Ursachen des Niedergangs.
Um nicht nur das Recht, sondern auch die Medien selbst zu verstehen, sind kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und ökonomische Aspekte zentrale Bestandteile der Ausbildung. Außerdem hat die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien dazu geführt, dass neben der schon seit geraumer Zeit im Studiengang enthaltenen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Medien- und Urheberrecht seit dem Jahr 2016 auch die des Fachanwalts für Informationstechnologierecht erworben werden können.

Das Ziel der gleichberechtigten Vermittlung fundierter theoretischer Grundlagen und aktueller Themen aus der Medienpraxis zeigt sich auch in der Auswahl der Dozentinnen und Dozenten. Neben Professorinnen und Professoren renommierter Universitäten aus dem In- und Ausland finden sich unter ihnen auch Intendanten von Rundfunkanstalten, Justiziare der Landesmedienanstalten sowie hochrangige Vertreter bekannter Medienunternehmen.

Diesem Anspruch gerecht zu werden, erfordert natürlich auch von den Studierenden einen nicht unerheblichen Aufwand. Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester und umfasst grundsätzlich zwei Präsenzsemester. Jeder Kurs schließt mit einer Klausur ab. Zusätzlich müssen eine Seminararbeit und am Ende des Studiums im dritten Semester eine ca. 70 Seiten umfassende Masterarbeit angefertigt werden. Die Kurse finden in der Regel freitags und samstags jeweils von 9 bis 19 Uhr statt. Einige Kurse werden aber auch Donnerstagsabends abgehalten. Die allermeisten Studierenden besuchen den Studiengang berufsbegleitend, so dass eine Sechstagewoche zur Regel wird.
Durch all die Strapazen entwickelt sich in der Gruppe der Teilnehmer und Absolventen aber auch echter Zusammenhalt. Absolventen des Studiengangs sind heute als Anwälte, in Staatskanzleien und Ministerien sowie in der Medienbranche verteilt über ganz Deutschland und auch darüber hinaus.

Übrigens, ein „Kreuzleger“ wird in der Druckindustrie verwendet, um Zeitungen und Zeitschriften übereinander zu legen. Zeitungen sind an der gefalteten Seite dicker, gestapelt würden sie daher irgendwann umfallen, wenn sie nicht über Kreuz gelegt würden. Oft bleiben gerade solche Kleinigkeiten in Erinnerung. Vielleicht weil für das Gelingen des Ganzen vor allem Details von entscheidender Bedeutung sind.

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Quelle NJW 33/2016