Quereinstieg in die Steuerkanzlei – ein schneller Weg zu Reichtum und Ruhm?

Kanzleiraum
von Dr. Stephan Vossel, fachlicher Studienleiter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG in Köln

Fachkräftemangel im Bereich Steuern

Der Markt für Fachpersonal mit steuerlichen Kenntnissen ist hart umkämpft. Entsprechend groß sind die Nachwuchssorgen, welche die Steuerkanzleien, aber auch die Steuerabteilungen der Unternehmen umtreiben. Die Hintergründe für diese Situation sind vielschichtig und gehen weit über die allgemeine Fachkräftediskussion in Deutschland hinaus.

So hatte der steuerliche Beruf lange Zeit mit dem Vorurteil zu kämpfen „so eintönig wie Buchhaltung zu sein, nur noch mit Gesetzen“. In der Tat erscheint im BWL-Studium das Fach Steuern viel weniger sexy als Marketing. Auch angehende Juristen haben während ihres Studiums wohl eher das Straf- oder Wirtschaftsrecht vor Augen. Weiterhin wird das Steuerrecht bzw. die betriebswirtschaftliche Steuerlehre oftmals als Randgebiet angesehen und daher vor allem im Bachelorstudiengang mit dem Hinweis, dass man doch lieber breit studieren solle, eher stiefmütterlich behandelt.

Genereller Wandel: Der steuerliche Beruf wird attraktiver

Diese Grundwahrnehmung der steuerlichen Berufe wandelt sich jedoch zum Positiven. Dies hat auch mit der Erkenntnis zu tun, dass praktisch niemand einen arbeitslosen Steuerberater kennt oder dass vor einer Festanstellung nicht jahrelange Praktika absolviert werden müssen. Aus diesem Grund wächst die Gruppe von Menschen ohne steuerliche Ausbildung, welche einen Wechsel in eine Steuerkanzlei oder eine Steuerabteilung erwägen.

Quereinstieg in der Steuerkanzlei ist schwierig

Die Hoffnungen werden jedoch meist bereits enttäuscht, wenn der konkrete Bewerbungsprozess in eine Welle von Absagen mündet. Hier zeigt sich ein weiterer Aspekt der angespannten Personalsituation der Steuerkanzleien: die hohen Eintrittsbarrieren für Quereinsteiger. Denn um in diesem Bereich produktiv mitarbeiten zu können, sind nun einmal steuerrechtliche Kenntnisse vonnöten. Gleichzeitig erweisen sich viele andere Spezialisierungen gerade aus der BWL / VWL als nutzlos für die tägliche Arbeit.

Das Anlernen eines solchen Bewerbers stellt für die meisten Kanzleien keine Option dar, da die notwendige Grundausbildung zeitlich und finanziell zu umfangreich ist. Vielmehr sehen sich die Arbeitgeber mit der Problematik konfrontiert, dass selbst Hochschulabsolventen mit steuerlichen Vorkenntnissen bei Berufseinstieg gefördert werden müssen.

Welche Optionen gibt es für den Quereinstieg in den steuerlichen Beruf?

Quereinsteigern bleibt daher oftmals nichts anderes übrig, als sich in Eigeninitiative die notwendigen Kenntnisse anzueignen. Hierbei sind die bisherige Karriereentwicklung und Karriereziele zu berücksichtigen.

Junge Nachwuchskräfte mit kaufmännischer Ausbildung können zunächst ein Hochschulstudium mit steuerlichen Schwerpunkten anschließen. Dieser Karriereweg ist nicht unüblich und praktische Kenntnisse z. B. aus einer Banklehre sind definitiv hilfreich.

Sollte kein Studium angestrebt werden, wird der Einstieg in den steuerlichen Bereich häufig über die Buchhaltung realisiert. Hier besteht die Möglichkeit, kontinuierlich steuerliches Wissen zu erwerben.
Profunde steuerliche Kenntnisse werden zudem aufgebaut, wenn die Fortbildungsprüfung zum Bilanzbuchhalter in Angriff genommen wird. Hier erhalten die Kandidaten in Vorbereitungslehrgängen ein strukturiertes und gleichzeitig fallorientiertes Wissen, welches durch die IHK bzw. privatwirtschaftliche Institutionen testiert wird.
Gleiches gilt bei einer Fortbildung zum Steuerfachwirt, welche eine noch steuerorientiertere Weiterentwicklung ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine praktische Tätigkeit, welche zumindest teilweise bei einem Steuerberater oder einem vergleichbaren Arbeitgeber absolviert wurde.

Mehr Informationen zur steuerlichen Praxiserfahrung können Sie in unserem Beitrag nachlesen: Vorausgesetzte Berufserfahrung, um Steuerberaterin bzw. Steuerberater zu werden.

Andere Fortbildungen wie beispielsweise der Wirtschaftsfachwirt beinhalten zwar das Fach „Steuern“, messen diesem jedoch nicht genug Gewicht bei, um ein solides steuerliches Wissen aufzubauen.

Berufserfahrene Experten aus dem kaufmännischen und juristischen Bereich gewinnen für Steuerkanzleien in den letzten Jahren an Attraktivität, da die Mandanten auch mit außersteuerlichen Fragestellungen an den Steuerberater herantreten. Allerdings ist klar, dass kaum eine Steuerkanzlei einen Angestellten allein mit diesen „fachfremden“ Themen auslasten kann. Vielmehr ist es wichtig, dass sich diese Personen ein steuerliches Grundwissen verschaffen. Hierfür bietet sich der Besuch von Seminaren oder von sog. Onboarding-Programmen an.

Der aktuelle Bachelor-Studierende sollte zunächst versuchen, das an seiner Hochschule angebotene Lehrprogramm soweit zu nutzen, um seinem Abschluss einen steuerlichen Schwerpunkt zu geben. Ist dies nicht möglich, sollten Veranstaltungen aus dem Bereich des externen Rechnungswesens, vor allem nach HGB, belegt werden. Hochschulabsolventen, welche sich während ihres Studiums „verwählt“ haben, können versuchen, ein steuerorientiertes Masterstudium anzuschließen.

Hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein Studium mit integrierter Steuerberatervorbereitung handelt (sog. Tax Master-Programme). Diese zielen auch auf das Berufsexamen ab, was jedoch eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzt, welche die Quereinsteiger mangels entsprechender Anstellung nicht ansammeln können.
Wird kein Masterstudium angestrebt, ist wiederum Eigeninitiative (und meist auch Eigeninvestition) gefragt. Zwar bieten manche Steuerkanzleien für Quereinsteiger Praktika an, diese werden jedoch meist kaum entlohnt und stellen aus Sicht des Praktikanten nicht sicher, dass er während dieser Zeit ein ausreichendes steuerliches Wissen erarbeitet bzw. vermittelt bekommt. Daher ist der eigenverantwortliche Aufbau steuerlicher Kenntnisse notwendig. Auch hier bieten sich Seminare oder Onboarding-Programme an. Vor umfangreichen Investitionen in Literatur für die Aus- und Fortbildung im Bereich Steuern oder Lehrgänge sollte jedoch in einem Gespräch mit einer berufserfahrenen Person geklärt werden, welche Inhalte priorisiert angegangen werden sollten.

Der Quereinstieg in den steuerlichen Bereich sollte gut geplant und durchdacht sein

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass der Quereinstieg in den steuerlichen Bereich ein steiniger und zum Teil langwieriger Weg ist. Dies vor Augen ist zunächst die Grundsatzfrage zu klären, ob ein solches Projekt überhaupt realisierbar ist.
Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, ist genau zu erwägen, welche Karriereoption bzw. welche Fortbildungsmaßnahme optimal auf die beruflichen Herausforderungen vorbereitet, und ggf. mit welchem Partner dieser Weg beschritten werden soll. Hierbei muss von vorneherein klar sein, dass der notwendige persönliche (und z.T. auch finanzielle) Einsatz hoch sein wird.

Sollte das Ziel erreicht werden, bietet der steuerliche Bereich dafür aber auch attraktive Möglichkeiten für eine langfristige und lukrative Tätigkeit.

 

Erfahren Sie mehr über Verantwortungsbereiche, Voraussetzungen sowie Job- und Gehaltsperspektiven im Beruf der Bilanzbuchhaltung und lesen Sie unseren Beitrag >> Karriere als Bilanzbuchhalter*in.

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Quelle DStR 36/2016