Themenschwerpunkt Referendariat: Die Staatsanwaltschaft im Überblick

von Jan-Rasmus Schultz, Diplom-Jurist und Promotionsstudent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Sobald das erste Staatsexamen erfolgreich absolviert ist, beginnt für einen Großteil aller Studenten ein neuer Abschnitt: das Referendariat.

Wer sich nicht bloß mit dem ersten Staatsexamen zufriedengeben oder zunächst promovieren möchte, beschäftigt sich fortan mit der praktischen Rechtsanwendung im Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht. Diese beginnt in den meisten Bundesländern bei der Staatsanwaltschaft und stellt die Referendare gleich zu Beginn vor eine Herausforderung, die vielen angehenden Juristen Bauchschmerzen bereitet: der erste Sitzungsdienst.

Nahezu jeder Student kennt mindestens eine Horrorgeschichte eines Referendars, der ohne jegliche Vorbereitung ins kalte Wasser, namentlich in die erste mündliche Verhandlung, geworfen wurde. Jedoch wird den Studenten regelmäßig verschwiegen, dass es sich hierbei um extreme Ausnahmefälle handelt. Denn das Referendariat ist darauf ausgelegt, den angehenden Juristen zunächst das notwendige praktische Rüstzeug an die Hand zu geben, um damit die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung zu schaffen. Dementsprechend sind Inhalt und Ablauf der Station bei der Staatsanwaltschaft auf die erfolgreiche Absolvierung des Sitzungsdienstes ausgerichtet.

Inhalt und Ablauf

Die Station im Strafrecht beginnt, wie die im Zivil- und Verwaltungsrecht auch, mit der Durchführung von Arbeitsgemeinschaften. Durch die Teilnahme an diesen Arbeitsgemeinschaften erhalten die Referendare eine Einführung in den Ablauf einer Verhandlung sowie einen komprimierten Überblick über die einschlägigen Regelungen des Strafprozessrechts.

Darüber hinaus erlernen sie den Aufbau von Klageschriften und Verfügungen. Nachdem die rechtlichen Grundlagen sowie die Aufbaustrukturen vermittelt wurden, treten die Referendare ihren ersten Sitzungsdienst an.

Die Vorbereitung

Bevor die Referendare ihre Rolle als Vertretung der Staatsanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung einnehmen können, müssen sie sich zunächst mit dem zu verhandelnden Fall auseinandersetzen. Hierfür händigt ihnen der ausbildende Staatsanwalt die Akte aus und bespricht diese gegebenenfalls kurz, um die zentralen Problempunkte aufzuzeigen. Nach Durchsicht der Akte empfiehlt es sich, abhängig von dem Umfang und der Komplexität des Falles, in einem zweiten Schritt eine Übersicht anzufertigen, die den Tatablauf, die zentralen Problempunkte sowie etwaige Fragen, die sich während der Durchsicht der Akte ergeben haben, enthält.

Darüber hinaus sollten sämtliche für die Strafzumessung relevanten Aspekte aufgelistet sowie ein Schema für das Plädoyer angefertigt werden. Diesbezüglich können die Referendare auf zahlreiche Vorlagen zurückgreifen, die in den gängigen Praxisbüchern enthalten sind. Ist die Akte durchgearbeitet und die Übersicht erstellt, ist die inhaltliche Vorbereitung abgeschlossen.
Allerdings ist ein weiterer Aspekt zu beachten, namentlich die angemessene Kleidung.

Für Referendarinnen gilt, dass sie unter der Robe, die gegebenenfalls bei der Staatsanwaltschaft ausgeliehen werden kann, eine weiße Bluse tragen sollten.
Bei den Referendaren tritt an die Stelle der weißen Bluse ein weißes Hemd nebst weißer Krawatte.

Neben der richtigen Kleidung sollten die Referendare zudem eine Kleinigkeit zu essen und ausreichend Wasser mitnehmen, da ein Sitzungstag durchaus mehrere Stunden dauern kann. Ebenso empfehlenswert ist es, sich am Morgen des Sitzungsdienstes einerseits bei Gericht zu erkundigen, ob einer der anberaumten Termine möglicherweise verschoben wurde oder gar ganz ausfällt sowie andererseits kurz bei dem vorsitzenden Richter vorstellig zu werden. Sind diese Vorbereitungen abgeschlossen, steht den Referendaren der Weg in den Gerichtssaal offen.

Die Verhandlung

Die Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Prüfung der Anwesenheit durch den Vorsitzenden. Ist der Angeklagte zur Verhandlung erschienen, wird er sodann zwecks Feststellung seiner Identität zu seiner Person vernommen. Danach ist der Einsatz des Referendars gefragt: Er wird von dem Vorsitzenden zum Verlesen des Anklagesatzes aufgefordert.
Nachdem der Angeklagte in einem nächsten Schritt über seine Verteidigungsmöglichkeiten belehrt wurde, wird er sodann zur Sache vernommen.

An dieser Stelle zahlt sich eine gute Vorbereitung auf die Verhandlung aus, indem sich der Referendar an seiner zuvor erstellten Übersicht orientieren kann. Hierdurch wird einerseits sichergestellt, dass keine wesentlichen Punkte, etwa in Bezug auf den Tathergang, in Vergessenheit geraten. Andererseits bietet die Übersicht dem Referendar eine Hilfestellung und ermöglicht so den strukturierten Ablauf der Vernehmung des Angeklagten.

Ist diese abgeschlossen, wird die Beweisaufnahme vorgenommen. Nach der Feststellung etwaiger Vorstrafen des Angeklagten erörtert der Referendar in seinem Schlussvortrag das Ergebnis der Verhandlung und nimmt eine rechtliche Bewertung vor. Die Verhandlung endet schließlich mit dem letzten Wort des Angeklagten und der Verkündung des Urteils.

Die mündliche Verhandlung erfordert daher von den Referendaren ein Höchstmaß an Selbstständigkeit, da sie sowohl den Anklagesatz als auch das Plädoyer erarbeiten und die gesamte Verhandlung aufmerksam verfolgen müssen. Jedoch werden sie sowohl durch die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften als auch durch die Hilfestellung der netten und umsichtigen Richter optimal auf ihre Rolle als Vertreter der Staatsanwaltschaft vorbereitet.

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Quelle BECK Stellenmarkt 11/2017