Jura 18 Punkte – oder der steinige Weg „zum heiligen Gral“

von Veronika Gebertshammer

Die Notengebung im juristischen Studium steht immer wieder in der Kritik, sie sei lebensfremd und auch mitverantwortlich dafür, dass viele Jurastudierende frustriert und psychisch belastet sind. Eine hohe Punktzahl im Jurastudium oder in den Examina zu erreichen, ist nämlich – gelinde gesagt – schwer. Oftmals erscheint mir die Notengebung willkürlich.

Das ist insbesondere deshalb ein Problem, da die Examensnoten ganz entscheidenden Einfluss auf die weiteren Karrieremöglichkeiten haben, sind sie doch häufig „das zentrale Entscheidungskriterium“, zumindest für Berufsanfänger.

Die Notenverteilung im bundesweiten Durchschnitt für das Jura-Staatsexamen

Wie schwer es ist, eine wirklich gute Note (Prädikat = 9 Punkte aufwärts) im Juristischen Staatsexamen zu ergattern, lässt sich am besten an statistischen Zahlen belegen: Während ein Prädikatsexamen durchschnittlich nur von 15 bis 17 Prozent aller Examenskandidaten erreicht wird, liegt die Durchfallquote bei 30 bis 35 Prozent. Die meisten Absolventen erzielen ein „Befriedigend“ (7 bis 9 Punkte) oder ein „Ausreichend“ (4 bis 6 Punkte). Mit einem „Befriedigend“, was in anderen Studiengängen selten als Glanzleistung zählt, gehört man damit schon zum oberen Drittel aller Kandidaten.

Gab es jemals 18 Punkte im Jura-Staatsexamen?

Etwa einem von fünfhundert Jurastudierenden gelingt ein „Sehr gut“. Im Jahre 2021 erreichten beispielsweise in der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung) bundesweit nur 24 von über 12.000 Kandidaten ein „Sehr gut“. Die Höchstpunktzahl von 18 Punkten wird dabei im Grunde genommen nie vergeben (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel). Die Denke in klassischen Schulnoten kann hierauf deshalb schwerlich 1:1 übertragen werden.

Die Möglichkeit zur Differenzierung

Es gibt aber auch andere Stimmen, die darauf verweisen, dass das Benotungssystem im Jurastudium zwar einerseits hart und unerbittlich ist, andererseits aber die einmalige Möglichkeit zur Differenzierung der Leistungen bietet. So kann der Korrektor unterschiedliche Leistungen mit der exakt passenden Punkteanzahl bewerten. Bei einem Notensystem von 1 bis 6 ist das kaum möglich. Außerdem ist ein „Ausreichend“ oder ein „Befriedigend“ im Jurastudium eben keine schlechte Leistung, sondern eine, die mehr oder weniger den „durchschnittlichen“ (sehr hohen) Anforderungen entspricht“.

Die Willkür in der Bewertung: Jura Studium Noten

Im Umkehrschluss räumt diese Differenzierungsmöglichkeit Korrektoren viel Macht ein. Es liegt schon in der Natur der Sache, dass die Bewertung einer juristischen Klausur sehr subjektiv ist und nur an einige wenige objektive Faktoren geknüpft werden kann. Viele Bedingungen sind abhängig vom Korrektor und damit dem Einfluss der Studierenden entzogen. Hier spielen natürlich einerseits die Stimmung des Korrektors sowie dessen eigene juristischen Fähigkeiten eine Rolle, denn vielleicht wäre ein anderer Lösungsweg als in der Lösungs-Skizze vorgesehen, ebenfalls vertretbar. Auch ist sicher von Bedeutung, welche Klausuren bereits vorher korrigiert wurden.

Die genannten Faktoren kann die Examenskandidatin bzw. der Examenskandidat nicht oder nur sehr schwer beeinflussen. Zwar werden die Klausuren im Examen nochmal von einem Zweitkorrektor beurteilt,  zum Teil weichen die Bewertungen aber erheblich ab. Es ist sogar schon vorgekommen, dass beide Korrektoren eine Klausur vollkommen unterschiedlich bewerteten, so habe ich es selbst erlebt, dass ein Erstgutachter eine meiner Examensklausuren mit 4 Punkten bewertetet hat, vom Zweitkorrektor habe ich 12 Punkten erhalten. Hier kann man meines Erachtens beim besten Willen nicht von einer objektiven Bewertung sprechen.

Die Macht der Examensnoten

Die Macht der Examensnoten wird noch dadurch verstärkt, dass es keine Möglichkeit zur Kompensation gibt. In anderen Studienfächern etwa kann eine schlechte Abschlussnote durch das Absolvieren von Praktika oder Zusatzqualifikationen wieder ausgeglichen werden. In der Rechtswissenschaft entscheiden allein die beiden Examensnoten über die beruflichen Karrieremöglichkeiten. Sämtliche Klausuren und Scheine, die man im Laufe des Studiums geschrieben bzw. absolviert hat, werden nicht in die Abschlussnote miteinberechnet, abgesehen vom Schwerpunktbereich. Das ist bei vielen anderen Studiengängen anders, sodass man quasi „vorbauen“ kann. Dadurch ist es möglich, eine schlechte Leistung in der Abschlussprüfung wieder auszubessern. Im Jurastudium ergibt sich die Abschlussnote alleine - je nach Bundesland - aus den 5 bis 7 Examensklausuren sowie einer mündlichen Prüfung. Diese Noten entscheiden dann allein über den beruflichen Werdegang.

Das goldene Los: Zweimal „Vollbefriedigend“

Wer zweimal die 9-Punkte-Grenze im Jura-Staatsexamen gerissen hat, also z.B. 9 Punkte im ersten Examen und 9 Punkte im zweiten Examen, der hat das goldene Los gezogen und damit die Qual der Wahl. Ob ein Einstieg beim Staat als Richter, als Syndikus im Unternehmen bzw. als Anwalt in der Großkanzlei – „Doppel-VB’lern“ stehen alle Türen offen

Auch die Gehaltsunterschiede sind enorm: So steigen Berufseinsteiger mit einem zweimaligen „Vollbefriedigend“ bei Großkanzleien inzwischen mit einem Jahresgehalt von über EUR 100.000 ein, wohin gehend Anwälte in kleineren Einheiten oder als Selbständige häufig gerade am Anfang gerade so „über die Runden kommen“.

Auch wer zum Staat möchte, braucht oftmals noch das doppelte VB, allerdings ist hier ein Wandel spürbar. Es ist absehbar, dass die Anforderungen hier weiter sinken werden, mit Blick darauf, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand treten werden.

Die Grenzziehung zeigt sich allerdings immer noch in der juristischen Lehre. Um promovieren zu können, braucht man oftmals zumindest ein „Vollbefriedigend“ oder eine besonders gute Hausarbeit. Sowohl die beruflichen Karrieremöglichkeiten als Anwalt, die Perspektiven im Staatsdienst als auch die Möglichkeit zur Promotion werden durch die Examensnote faktisch besiegelt, festgezurrt und zum Teil in Zement gegossen.

Etwas relativiert sich das allerdings, wenn der Berufsstart erst einmal geglückt ist, so kann man auch dann Karriere machen, wenn man im Alltag beweist, dass man ein guter Anwalt ist und Fälle entscheiden kann. Wenn man sich sinnvoll spezialisiert und sich konsequent weiterentwickelt, öffnen sich hier viele Türen.

Die Niete: Durchgefallen!

Nicht vergessen darf man, dass 30 Prozent der Jurastudierenden nach dem ersten Durchlauf bzw. 10 Prozent auch im zweiten Durchlauf das Examen nicht bestehen. Nach fünf Jahren Studium steht man dann am Ende ohne einen Abschluss da. Das Examen darf auch nur zweimal wiederholt werden – danach ist man lebenslang und bundesweit gesperrt. Ein vermeintlich schlechtes Ergebnis, wie ein „Ausreichend“ ist daher oftmals hart erkämpft.

Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, so bietet z.B. die Fernuniversität Hagen einen Bachelor of Laws an, ein Ausweg für viele, die zweimal durch das Staatsexamen gefallen sind. Gerade viele multidisziplinäre Einheiten sind auf der Suche nach LL.B. bzw. LL.M.-Absolventen, insofern lohnt es hier, „die Flinte nicht zu früh ins Korn“ zu werfen.

Es bleibt alles so, wie es ist!

Das Notensystem in der juristischen Ausbildung wird immer wieder diskutiert, doch im Ergebnis bleibt es nach wie vor unangetastet. Die Gegner verweisen darauf, dass es Selbstzweifel, Angst und Stress schürt, am Ende würden diejenigen belohnt, die nicht einknicken und psychisch stark genug sind, um auch Extremsituationen durchzustehen.  Doch bisher haben sich immer die Befürworter des Systems durchgesetzt.

Auf der anderen Seite wird immer auf die Notwendigkeit der hohen Qualitätsanforderungen in der juristischen Ausbildung verwiesen, die sichergestellt werden muss. Immerhin werden hier die Richter von morgen ausgebildet.  Ob dieses Argument jedoch noch Geltung beansprucht, ist fraglich, immerhin wird nur ein Bruchteil der Absolventen des 2. Juristischen Staatsexamens tatsächlich Richter oder Staatsanwalt. Die Diskussion um eine grundsätzliche Reform der Juristenausbildung (und damit ggf. auch der Notengebung) wird daher sicher nicht abreißen. Es bleibt also spannend…

 

Lesen Sie mehr über die Noten im Jura-Studium und Prädikatsexamen.

 

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Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin

 

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