Berufseinstieg im Bau- und Vergaberecht

von Laura Jentzsch und Lars Thiel

Es gibt nur wenige Rechtsgebiete, mit denen der umfassend ausgebildete Jurist nach zwei Staatsexamina in der Regel noch gar keine Berührung hatte. VOB/A, VgV und GWB – das erinnert selbst Jurastudenten eher an den Liedtext einer Stuttgarter Hip-Hop-Combo als an den Inhalt von Rechtsnormen. Doch wieso sollte man diese Rechtsgebiete nicht unterschätzen?

Dynamisch und reformiert – das Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche (und manchmal auch private) Auftraggeber und bildet damit die Schnittstelle von Staat und Wirtschaft, von öffentlichem und privatem Recht.

Wird die öffentliche Hand privatrechtlich tätig, soll sie an bestimmte Vorgehensweisen gebunden sein. Dahinter stehen die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Dabei gibt es kaum ein dynamischeres Rechtsgebiet als das Vergaberecht. Unter dem maßgeblichen Einfluss des Europarechts wurde das Rechtsgebiet allein in den letzten 10 Jahren zweimal grundlegend reformiert. Es ist zudem deutlich geprägt von der Rechtsprechung der Vergabekammern und der obergerichtlichen Vergabesenate.

Abwechslungsreich und modern – die praktische Herangehensweise

Abwechslung bietet die Vielfalt der anwaltlichen Aufgaben. Bezüglich der Beratung der Auftraggeberseite bei der Ausschreibung bildet das förmliche Vergabeverfahren den rechtlichen Rahmen der Beratung, wobei die anwaltliche Tätigkeit aber auch von der Art des zu vergebenden Auftrags abhängig ist.

Anwalt oder Anwältin können als externe Vergabestelle „full-service“ tätig werden oder den Auftraggeber lediglich punktuell unterstützen. Maßgeblich für die erfolgreiche Beschaffung ist der Beschaffungsgegenstand und dessen branchenspezifische Voraussetzungen. Danach richtet es sich auch, ob ein aufwändiges Verhandlungsverfahren gewählt wird, oder ob in einem offenen Verfahren nach Abgabe der Angebote ohne weiteres gleich ein Zuschlag erfolgt.

Da sich auch die öffentliche Hand zunehmend mit der Digitalisierung befasst, fordern komplexe IT-Projekte insbesondere bei der Vertragsgestaltung unter anderem die vertiefte Befassung mit Nutzungsrechten im Softwarebereich.

Große Infrastruktur- und Bauprojekte erfordern ein hohes Maß an  Voraussicht hinsichtlich der planungs- und umsetzungsspezifischen Vertragskomponenten.

Vielfältig und interessant – der Spagat innerhalb der Rechtspraxis

Neben strategischen Überlegungen, den Wettbewerb möglichst interessant zu gestalten, stehen Vergaberechtler/innen stets in dem Spannungsverhältnis, den Interessen des Auftraggebers an einer optimalen Beschaffung gerecht zu werden und den Anspruch der Bieter auf einen fairen Wettbewerb zu wahren.

Denn – und auch insoweit ist vergaberechtlicher Rechtsrat gefordert – auf der anderen Seite stehen die anbietenden Unternehmen, die sich an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Deren anwaltliche Begleitung im Vergabeverfahren dient insbesondere der Vermeidung von Fehlern bei der Angebotserstellung und der Vertretung der unternehmerischen Interessen – ggf. auch prozessual im Nachprüfungsverfahren. Das Vergaberecht bietet eine vielfältige Rechtspraxis, deren Erfolg im Vertragsabschluss liegt.

Zukunftsorientiert – die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Berater

Mit dem Abschluss eines Bauvertrags ergeben sich dann neue anwaltliche Herausforderungen. Bauvorhaben begegnen uns auf Schritt und Tritt. Wohin man auch geht, es wird gebaut. Brücken, Straßen, Flughäfen, Eisenbahnstrecken, Häfen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Shoppingcenter,  Opernhäuser, Kraftwerke oder Off-Shore Windparks.

Bauprojekte müssen als fortlaufender Prozess gedacht werden, in dessen Rahmen sich den spezialisierten anwaltlichen Beratern ein nahezu unerschöpfliches Tätigkeitsfeld bietet. Mal werden Berater bei der Projektierung und der Vertragsgestaltung benötigt, mal zur Begleitung der Phase der Bauausführung. Auch die Rolle eines objektiven Vermittlers bei Uneinigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten kann gefragt sein, und – wenn sprichwörtlich der Karren aus dem Dreck gezogen werden muss – auch der oder die anwaltliche Bevollmächtigte im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Kreativ und flexibel – keine Aufgabe gleicht der anderen

Es ist ein bunter Strauß, der die Faszination Baurecht und die Attraktivität der Tätigkeit in einer auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei ausmacht: Es gibt kein Bauprojekt, das dem anderen gleicht. Baurechtler haben sich am laufenden Band neuen Sachverhalten und neuen Herausforderungen zu stellen.

Man löst nicht nur abstrakte juristische Fragen mit dem erlernten „Handwerkszeug“, sondern – zumeist sogar überwiegend – entwickelt kreative und pragmatische Lösungen für seine Mandanten. Sind an dem einen Tag noch Mehrvergütungsanprüche wegen einer vom Auftraggeber verursachten Bauzeitverzögerung für den Auftragnehmer durchzusetzen oder die Bedürfnisse eines Bauherrn für ein Logistikzentrum vertraglich zu fixieren, so kann am nächsten Tag die Frage zu klären sein, wie gegen eine behördlich angeordnete Sondierung eines bereits bebauten Grundstücks wegen etwaiger Kampfmittel vorgegangen werden kann.

So verschieden wie die Sachverhalte ist auch die Mandantenstruktur. Vom  Privatier über den Architekten oder Ingenieur, das mittelständische Bauunternehmen, Gemeinden bis hin zum Global Player in der Bau- und Immobilienwirtschaft – wer baut, sucht auch irgendwann Rechtsrat.

Eins ist dem Baurechtler dadurch gewiss: Er kann sich sowohl in der kernigen und direkten Diskussion auf der Baustelle wiederfinden, als auch im Strategiegespräch mit einer Rechtsabteilung oder dem CEO eines international tätigen Konzerns.

Eine Spezialisierung mit Zukunft

Die Bau- und Immobilienbranche ist einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Die sich stetig wandelnde  und wachsende Gesellschaft verlangt permanent nach neuen Lebens- und Arbeitsräumen und hat zudem stetigen Bedarf an einer sich fortentwickelnden Infrastruktur. Die positive Folge für Anwältinnen und Anwälte mit baurechtlichem Schwerpunkt: Sie werden gebraucht – nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft.

Über die Autoren:

Laura Jentzsch
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt in der Beratung der öffentlichen Hand
bei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin 

Lars Thiel
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt in der baubegleitenden Beratung und
Prozessführung bei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin

 

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Quelle JuS 11/2018