Die Wahl des richtigen Steuerberaterlehrgangs

von Dipl.-Kfm. Alexander Kliem, Geschäftsführer des Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht oHG, Oberursel, einer Tochtergesellschaft des Verlag C.H.Beck oHG

Wer Steuerberater werden will, stellt schnell fest, dass fast alle Kandidaten einen vorbereitenden Lehrgang besuchen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass man sich in Eigenregie erfolgreich auf dieses schwere Berufsexamen vorbereiten kann, da neben einem sehr fundierten steuerlichen Wissen auch die sichere Beherrschung der Klausurentechnik zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren gehört.

Weiterhin gilt es, sich auf die besonderen Anforderungen der mündlichen Prüfung vorzubereiten. Dazu gehört, einen steuerlichen Fachvortrag zu einem vorgegebenen Thema halten zu können, über die neueste Rechtslage Bescheid zu wissen und mit der speziellen Situation vor einer Prüfungskommission umgehen zu können. Auch für diesen Teil des Examens ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich, die sehr häufig auch mit Hilfe spezieller Lehrgänge absolviert wird.

Seit elf Jahren schwankt die Zahl der Steuerberaterkandidaten zwischen 5.000 und 6.000 und ist damit nahezu konstant. Ebenfalls in etwa gleich ist mit 75% der Anteil der Kandidaten mit Hochschulstudium bzw. akademischer Vorbildung. Allerdings zeigt sich bei den Hochschulabsolventen der Trend, dass sich der Anteil der Kandidaten mit zweijähriger Praxisphase (Masterabsolventen usw.) verringert und sich die Quote der Kandidaten mit dreijähriger Praxiszeit (i. d. R. Bachelor) erhöht. Rechnet man die Kandidaten aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung mit dreijähriger Praxiszeit hinzu, geht der dargestellte Trend noch klarer zu Lasten der Kandidaten mit zweijähriger Praxisphase. Ohne signifikante prozentuale Schwankungen ist hingegen der Anteil der Berufspraktiker, die je nach Qualifikation zwischen sieben und zehn Jahren Praxiszeit nachweisen müssen.

Die Vorbildung ist also bei Anmeldung zum Steuerberaterexamen sehr unterschiedlich, in den Lehrgängen finden sich Kandidaten mit bereits vertieftem Steuerwissen und Kandidaten, die nur über Minimalkenntnisse verfügen.

Die Durchfallquote bezogen auf das gesamte Steuerberaterexamen ist in den letzten vier Jahren bis 2016 leider kontinuierlich angestiegen, 2016 lag sie mit 58,4% wieder sehr hoch und damit auf einem ähnlichen Niveau wie bereits 2002, 2003 und 2005. Mitarbeiter der Finanzverwaltung mit einer dreijährigen Hochschulausbildung zum Diplom-Finanzwirt absolvieren zu mehr als 75% das Examen erfolgreich. Am wenigsten erfolgreich mit 10% Erfolgsquote sind die Kandidaten mit einer vorangegangenen Berufsausbildung und 10 Jahren Praxiszeit. Die akademisch ausgebildeten Steuerberaterkandidaten mit zwei bzw. drei Jahren Praxis kommen auf Erfolgsquoten zwischen etwa 41% und 45%.

Umso entscheidender ist also die Wahl des richtigen Vorbereitungslehrgangs, die unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Vorkenntnisse und der Erfahrung in der notwendigen Klausurentechnik und mündlicher Prüfungssituationen getroffen werden sollte. Nicht jeder Steuerberaterlehrgang ist gleich aufgebaut oder bietet das gleiche Unterrichtsvolumen oder Anzahl an Übungsklausuren. Einige setzen auf eine berufsbegleitende Wissensvermittlung, andere Lehrgänge bieten eine vollzeitliche Auseinandersetzung mit dem examensrelevanten Stoff über zumeist rund drei Monate meistens im Sommer.

Nicht zuletzt gibt es teilweise erhebliche Preisunterschiede, wobei allerdings nicht nur die Preise verglichen werden müssen, sondern auch die gebotenen Leistungen. Tendenziell gilt natürlich, dass Lehrgänge mit weniger Unterricht und Übungsklausuren auch preiswerter angeboten werden.

Bei der Entscheidung für den individuell optimalen Lehrgang sind folgende Kriterien zu beachten:

1. Wieviel Unterricht wird geboten und wie ist dieser auf die verschiedenen Rechtsgebiete verteilt? Je besser das Vorwissen, umso eher lässt sich ein kürzerer Lehrgang vertreten.

2. Wieviel Erfahrung haben die Dozenten und der Lehrgangsanbieter in der Steuerberaterausbildung?

3. Welche Qualität hat das Unterrichtsmaterial? Ist eine effektive Nacharbeit gesichert?

4. Wie viele Probeklausuren werden geschrieben? Erfahrungsgemäß lässt sich ein Zusammenhang zwischen einem erfolgreichen Prüfungsverlauf und der Teilnahme an Übungsklausuren erkennen. Sehr viele Examenskandidaten benötigen mehr als 30 Klausuren, um ein für die Prüfung ausreichendes Vorbereitungsniveau zu erreichen. Bei entsprechendem Vorwissen können aber auch schon 20 Klausuren ausreichend sein. Mit der aktiven Klausurteilnahme wird auch der Umgang mit extremem Zeitdruck eingeübt.

5. Bietet der Veranstalter eine Korrektur der Klausuren an? Wenn ja, wie schnell werden die Arbeiten korrigiert zurückgegeben? Je weniger Zeit hierfür benötigt wird, umso besser lässt sich eine Klausur nacharbeiten, was sich auf den Lernerfolg positiv auswirkt.

6. Erfolgen Klausurbesprechungen oder besteht die Möglichkeit, den Fachdozenten Fragen zu stellen?

7. Wird Probeunterricht angeboten? Offeriert der Lehrgangsanbieter individuelle Beratung?

8. Gibt es ein Lehrgangsangebot, das aufeinander aufbaut? Da einige Lehrgänge schon ein bestimmtes Vorwissen voraussetzen, sind eventuell Grundlagenkurse interessant. Crashkurse richten sich vor allem an Kandidaten mit bereits fundiertem Knowhow. Werden ergänzend noch Angebote für Klausurlehrgänge gemacht?

9. Gibt es für den Fall eines nicht bestandenen Examens besondere Wiederholerrabatte oder werden vielleicht noch weitergehende Angebote gemacht, z. B. die kostenlose Wiederholung eines Lehrgangs?

10. Ebenfalls wichtig: Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft am Lehrgangsort sowie Kündigungs- bzw. Stornofristen.

Wer also seine Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Lehrgang oder Veranstalter allein vom Preis abhängig macht, stellt möglicherweise bald fest, einen kostspieligen Fehler gemacht zu haben.

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Quelle DStR 3/2018