Steigende Kosten für Mitarbeitende und Arbeitgeber
Seit 2021 steigt die Inflationsrate stetig an und die Lebenshaltungskosten gleichauf mit. Mitarbeitende wenden sich vermehrt an ihre Arbeitgeber, um die steigenden Kosten mit einer Gehaltserhöhung ausgleichen zu können. Laut einer aktuellen Studie, dem Circula Benefits-Report,1 sagt die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass ihre Erwartungen bezüglich ihres Gehalts aufgrund der Inflation gestiegen sind. Um die positiven finanziellen Effekte einer Lohnerhöhung zu erfahren, müssten Unternehmen den Bruttolohn allerdings deutlich anheben. Denn mit steigendem Lohn steigen auch für Arbeitnehmende die Sozialabgaben und letztlich bleibt von der Erhöhung nur wenig „Netto vom Brutto“ übrig. Hier setzt die Nettolohnoptimierung an: Durch die steuerlichen Vorteile der Gehaltsextras erhalten Mitarbeitende einen finanziellen Gegenwert einer deutlichen Lohnerhöhung.
Win-win-Situation durch Nettolohnoptimierung
Vielen Unternehmen und Steuerkanzleien ist nicht bewusst, welches Potenzial in der Nettolohnoptimierung steckt. Die Zuwendungen für Mitarbeitende, die entweder steuerfrei sind oder für welche nur eine Steuerpauschale unabhängig vom Wert des Lohnbausteins angesetzt wird, ermöglichen auch auf Arbeitgeberseite eine Ersparnis. Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung können deutliche Personalkosten eingespart werden. Netto erhalten Mitarbeitende den identischen Betrag.
Unterstützung für Mitarbeitende – Gehaltserhöhung oder Benefits?
Die Wissenslücken dazu sind groß, wie Circulas Benefits-Report auch hier zeigt: Nur etwa die Hälfte (49 %) der HR- und Finanzentscheidenden und nur 42 % der Arbeitnehmenden wissen, dass 50 Euro Sachbezug netto mehr wert sind als 50 Euro Gehaltserhöhung. Gehaltsextras, die Mitarbeitende in Zeiten der steigenden Lebenshaltungskosten unterstützen, sind in Jobausschreibungen entsprechend rar. Neben dem viel belächelten Obstkorb werden in einer Vielzahl an Angeboten „Benefits” gelistet, die Arbeitgeber als selbstverständlich ansehen sollten – etwa Verantwortung. Tatsächlich ist es so, dass viele Unternehmen angesichts der Rezession ihre Benefits gekürzt haben. Diese Marktsituation bietet für Sie und Ihre Kanzlei die ideale Grundlage, um Ihre Mitarbeitenden zu unterstützen, Wertschätzung auszudrücken und sich als Arbeitgeber mit attraktiven Benefits abzuheben.
Nettolohnoptimierung dank attraktiver Mitarbeiter-Benefits
Nur einige Beispiele für Mitarbeiter-Benefits zur Nettolohnoptimierung sind der Essenszuschuss (bzw. Kantinen-Surrogate), der Sachbezug oder das Mobilitätsbudget, die allesamt besonders einfach digital umzusetzen sind. Letztes wurde im Benefits-Report von Arbeitnehmenden als attraktivster Benefit bewertet. Der Sachbezug, eine der bekanntesten Lösungen, lässt sich beispielsweise als einen monatlichen Betrag von 50 € steuerfrei einführen. Hier liegt die Freigrenze zur steuerlichen Behandlung. Implementiert wird der Sachbezug in der Regel als Gutschein, da eine Auszahlung in Form von Bargeld nicht rechtens ist. Mit der Neuregelung des Sachbezugs durch das Bundesfinanzministerium wurde auch der Umgang mit Gutscheinkarten und Sachbezugskarten genauer gefasst. Achten Sie bei der Anbieterwahl genau auf eine Umsetzung nach aktueller Rechtsprechung.
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1Circulas Benefits-Report ist hier vollständig erhältlich: circula.com/de/benefits-report.
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Über die Autorin:
Juliette Kronauer
ist Head of Partnerships bei Circula. Sie beschäftigt sich seit Jahren mit der Digitalisierung der Steuerberatung und von Geschäftsprozessen, insbesondere mit mitarbeiterzentrierten Prozessen und systemischen Ökosystemen in KMUs.
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht in der DStR 43/23.