Digitale Firmenwagen-Versteuerung – Welches Steuermodell ist das richtige?

Firmenwagen
von Mathias Rump

Die Digitalisierung ist in aller Munde, in unser aller Berufsleben kommt sie dennoch nur langsam voran. Denn es geht inzwischen um mehr als Excel und Laptop, Smartphone oder E-Mail. In Zukunft wird es immer mehr um die Automatisierung von Prozessen gehen, den Wegfall von Papier- und Zettelwirtschaft, um Zeit zu sparen, um Fehler zu vermeiden – absolut rechtssicher – und damit wir wieder Zeit für das Wesentliche haben: die Beratung und Betreuung von Mandantinnen und Mandanten.

Firmenwagen-Versteuerung bei privater Nutzung

Ob freiberuflich oder angestellt unterwegs – so ein Firmenwagen ist eine feine Sache. In der Regel gut ausgestattet und etwas teurer, als man sich ihn privat gönnen würde. Die private Nutzung eines Firmenwagens muss selbstverständlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. In der Regel wird hier die pauschale 1-Prozent-Regelung angewendet. Das ist für die meisten Mandantinnen und Mandanten wenig aufwändig und bequem. Und die Alternative?

Pauschale 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?

Wir alle wissen, dass die 1-Prozent-Regelung dann sinnvoll ist, wenn der Firmenwagen überwiegend privat genutzt wird und eher kurze Strecken gefahren werden. Wird das Fahrzeug allerdings hauptsächlich beruflich genutzt, dann ist das Führen eines Fahrtenbuches zu empfehlen. Genau hier tun sich für viele die digitalen Lücken auf. Fahrtenbuch führen bedeutet noch immer für viele Mandantinnen und Mandanten manuelle Eintragungen in ein kleines Büchlein – lästig, oft lückenhaft oder ganz vergessen. Hier kennt das Finanzamt kein Erbarmen, unvollständige oder nachträglich ergänzte Fahrtenbücher werden nicht akzeptiert.

Abhilfe bei der Steuererklärung – Digitale Fahrtenbücher und Firmenwagenrechner

Wer sich ein wenig im Markt orientiert, der weiß, dass es auch anders geht. Denn inzwischen gibt es digitale Fahrtenbücher. Sie zeichnen automatisch alle relevanten Daten auf – lückenlos, fehlerfrei und immer aktuell. Fahrerinnen und Fahrer müssen nur noch festhalten, ob die Fahrt privat oder geschäftlich stattgefunden hat. Für die Steuererklärung werden die Daten in eines der üblichen Formate überspielt. Aber auch die ein wenig aufwändigere Prüfung zum Jahresende, welche Versteuerungsmethode fürs kommende Jahr die günstigere ist, muss nicht mehr manuell passieren. Die digitalen Lösungen dafür sind Firmenwagenrechner, die im Internet zu finden sind.

Die bessere Versteuerungsmethode digital errechnen lassen

Solche Firmenwagenrechner berücksichtigen alle Daten zum Firmenwagen wie die Laufleistung, ob Kauf oder Leasing, Hybrid, vollelektrisch oder Verbrenner, den Listenpreis, die Betriebskosten und den Weg zur Arbeit. Im Handumdrehen weiß man, welche Versteuerungsmethode für die Mandantin und den Mandanten die günstigere ist. Die Antriebsart bestimmt bei der Pauschalbesteuerung den Steuersatz von 1, 0,5 oder 0,25 Prozent. Bei Elektro- und Hybridantrieben berücksichtigt der Dienstwagenrechner den aktuellen Steuersatz für die Antriebsart automatisch. So können Mandantinnen und Mandanten ideal beraten werden.

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Über den Autor:

Mathias Rump
ist freiberuflicher Redakteur und Berater für Unternehmenskommunikation in Glückstadt.

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Der Beitrag ist erstmals in der DStR 40/23 erschienen.