Die digitale Welt der Gehaltsextras – im Kampf gegen den Fachkräftemangel

von Juliette Kronauer

NEW WORK. Ein Begriff, der für viele Unternehmen bei der Bindung von Mitarbeitenden und dem Personalmarketing an Bedeutung zunimmt. Der digitale Wandel der Arbeitsgesellschaft und nicht zuletzt die Corona-Pandemie tragen dazu bei, dass die Anforderungen und Bedürfnisse der Arbeitnehmenden sich fortlaufend verändern. Die Bedingungen, die ein attraktiver Arbeitgeber bieten muss, sind anspruchsvoller und umfangreicher geworden. Da reicht es nicht mehr aus, ein gutes Gehalt zu zahlen, denn Mitarbeitende wünschen sich mehr Flexibilität am Arbeitsplatz, um Freizeit, Familie und Arbeit besser miteinander zu vereinen.

Viele Steuerkanzleien kennen es: Wirklich gute und motivierte Mitarbeitende zu finden ist gar nicht mehr so einfach – umso wichtiger sich in Zukunft als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Es wird unumgänglich, sich den Veränderungen der New Work anzunehmen und strukturellen sowie organisatorischen Anpassungen positiv gegenüberzutreten. In jedem Fall spielen Benefits für Mitarbeitende eine wichtige Rolle. Insbesondere kleinere Kanzleien sollten das Potenzial nicht unterschätzen und sich in Zukunft diesen Wettbewerbsvorteil sichern.

Nettolohnoptimierung mit Mitarbeitenden-Benefits

Ungenutztes Potenzial liegt häufig bei Benefits zur Nettolohnoptimierung, um gezielt steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsspielräume zu nutzen. Diese steuerlichen Möglichkeiten werden mehrheitlich kaum ausgeschöpft und eignen sich daher besonders, um sich als Arbeitgeber abzuheben. In der Steuerberatung sind die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung mit Gehaltsextras schon lange bekannt: Warum diese dann nicht den eigenen Mitarbeitenden anbieten und sich als attraktiven Arbeitgeber positionieren?

Besonders Steuerkanzleien sollten diese Potenziale ausschöpfen, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Beliebt ist beispielsweise der Essenszuschuss als flexible Alternative zur Kantine oder das Mobilitätsbudget, das den Beschäftigten uneingeschränkte und steueroptimierte Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen ermöglicht.

Digitale Lösungen sind das Erfolgsrezept

Benefits im Rahmen einer digitalen Lösung anzubieten, vereinfacht die Implementierung und reduziert langfristig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Bei der Anbieterwahl sollte man darauf achten, dass die Software-Lösung die nötige Rechtssicherheit bietet und den gesamten Abrechnungsprozess GoBD-konform abbildet.

Die Nutzung für Arbeitnehmende ist dank des Zuganges über Apps oder digitale Gutscheinkarten deutlich einfacher und optimiert. Mitarbeitende können jederzeit auf das Angebot zugreifen und schöpfen Leistungen nur bei Bedarf. Das Unternehmen muss daher nicht im Vorfeld Leistungen wählen und schüttet wirklich nur das aus, was die Belegschaft in Anspruch nimmt. Die Ungebundenheit an Einlösstellen und der damit vergrößerte Leistungs umfang bieten wiederum zusätzliche Flexibilität und Freiheit.

Fazit

Deutlich wird: Mitarbeitende wünschen sich neue, innovative Benefits, die ihren Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Die Digitalisierung spielt eine besondere Rolle, wenn es um Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden geht. Der Einsatz einer digitalen Lösung für die Implementierung und Bereitstellung von Benefits für Mitarbeitenden bringt weitere Vorteile auf rechtlicher Seite, aber auch die Zugänglichkeit und Anwendung ist optimiert. Die damit verbundene Flexibilität unterstützt die Motivation von Mitarbeitenden. Steuerkanzleien, die Digitalisierung und New Work vereinen und konsequent umsetzen, haben somit einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil.

Über die Autorin:

Juliette Kronauer
ist Head of Partnerships bei Circula. Das Berliner Unternehmen nimmt sich der Herausforderung an, Gehaltsextras zu digitalisieren und mit Reisekosten- und Auslagenerstattung in einer All-In-One Softwarelösung zu vereinen. Steuerberatende und deren Mandantschaft erhalten bei Circula exklusive Sonderkonditionen. www.circula.com/steuerberater

Der Beitrag erschien erstmals im Themenschwerpunkt "Tax goes Digital" in der DStR 40/22.