KI in der Aus- und Weiterbildung – Warum wir lernen müssen, was KI nicht kann

KI in der Aus-und Weiterbildung
von Matthias Wehr

Kein Artikel, keine Diskussion scheint heutzutage ohne die zwei Buchstaben „KI“ auszukommen. Dabei ist interessant zu beobachten, dass sich Begriffe vermischen, viele Halb-Wahrheiten und Trittbrett-Themen im Umlauf sind. Aber sicher ist, die aktuellen KI-Systeme beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und sind nur so aktuell wie die Daten, mit denen sie angelernt werden. Deshalb muss man sie mit kritischem Verstand verwenden. Dennoch ist klar, dass künstliche Intelligenz in Zukunft viele Tätigkeiten übernehmen kann, die bisher ausgebildetes Personal erledigt hat. Darum stehen auch traditionelle Lehrinhalte und Bildungssysteme auf dem Prüfstand.

Kenntnisstand der KI – Wahrscheinlichkeit statt Wissen

Wie passen also Bildung und Wahrscheinlichkeiten sowie Aktualität zusammen? Reicht es aus, dass Olaf Scholz mit hoher Wahrscheinlichkeit Bundeskanzler ist? Reicht es aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Krieg in der Ukraine ist? ChatGPT kannte diese Fakten übrigens bis Ende 2022 nicht. Würden wir uns damit zufriedengeben, dass der digitale Steuerberater sagt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Steuererklärung richtig ist und Steuern gezahlt oder erstattet werden? Sicher nicht.

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Hilfe bei der Datenauswertung – Macht KI Bildung und Wissen überflüssig?

Bildung und das damit verbundene Wissen sind entscheidende Faktoren für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Dabei ist das Wissen bereits jetzt in Datenbanken wie Beck-Online verfügbar. KI nimmt uns nur die Arbeit ab, eine breite Informationsbasis auszuwerten und eine sprachlich ansprechende Antwort bzw. Formulierung zu gestalten. Beck-Online und andere qualitativ hochwertige Datenbanken gehören übrigens nicht zu der Informationsbasis der KI-Systeme, d.h. diese werden nicht mit Daten aus diesem Pool „gefüttert“.

Zeitersparnis dank Automatisierung von Routineaufgaben

Doch welchen Impuls erhalten Aus- und Weiterbildung nun in Zukunft durch KI? Haben die Verfechter/innen recht, die dafür plädieren, Routineaufgaben in Zukunft die KI übernehmen zu lassen – zum Beispiel die Recherche und Datenaufbereitung, die Buchhaltung oder das Berichtswesen? Die bereits jetzt vorhandene Leistungsfähigkeit lässt dies zu. Die frei werdende Zeit könnte für andere Arbeitsinhalte genutzt werden, z.B. für kreative Tätigkeiten. Dann bräuchten wir nur noch Spezialisten.

Unkontrollierbare Fehlerquellen durch KI-Nutzung

Oder ist es doch nicht so einfach – gerade in anspruchsvollen Feldern wie der Steuerberatung? Denn was passiert, wenn KI sogenannte Routineaufgaben übernimmt und in ein paar Jahren kein/e Steuerberater/in oder Steuerfachangestellte/r mehr weiß, wie eine Steuererklärung erstellt wird? KI ist nicht zwangsläufig fehlerfrei, sie stellt mitunter Zusammenhänge her, wo keine sind, erzeugt Datenhalluzinationen. Kann man sie ohne die notwendige Wissensbasis kontrollieren?

Neue Fortbildungsmaßstäbe – KI-Sachverstand wird immer wichtiger

Ohne Frage, Aus- und Weiterbildung muss sich verändern. Denn vieles kann KI bald schneller, kostengünstiger und besser als der Mensch erstellen. Wir brauchen deshalb mehr Wissen über die KI, aber auch mit der KI. Und um eine KI zu bedienen und deren Ergebnisse gegebenenfalls korrigieren zu können, ist Grundlagenwissen und ein Verständnis von Zusammenhänge nötig. Ohne solide Basis-Kenntnisse können wir komplexe Phänomene kaum verstehen und auch keine Lösungsvorschläge erarbeiten.

Funktion und Nutzen der KI – Unterstützen statt Ersetzen

KI kann und darf nicht bedeuten, dass wir die Aus- und Weiterbildung aufgeben, weil sie so leistungsfähig ist. KI kann keine vollständige menschliche Überprüfung ersetzen, sondern diese nur unterstützen. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wird es immer Bereiche geben, in denen der Mensch der KI überlegen ist. Daher werden wir weiterhin Fortbildung brauchen. Sie ist wichtiger denn je, denn auch KI bildet sich ständig weiter.

In weiteren Beiträgen informieren wir Sie ausführlich über das Thema "KI": 

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Über den Autor:

Matthias Wehr
ist Geschäftsführer der BECKAKADEMIE AWS Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht oHG sowie der ALS Seminare GmbH Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.

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Der Beitrag ist erstmals in der DStR 36/23 erschienen.