Stichwort SEO: Auffindbarkeit im Internet – Wie finden Mandanten zu Ihnen?

von Susanne Anger, Leiterin Marketing beim Anwaltsverzeichnis www.anwalt.de

Jeder spricht heutzutage von Onlinemarketing oder von Suchmaschinenoptimierung (SEO). Die Marketingaktivitäten verlagern sich ebenfalls immer mehr in Richtung Internet. Hier findet der User schließlich alles, wonach er sucht, und das meist im Bruchteil von Sekunden. Doch was bedeutet Onlinemarketing genau für Werbetreibende und womit sollte man am besten anfangen? Ob eine eigene Website, Bannerwerbung, Google-Anzeigen (sogenannte Adwords) oder Social Media, all dies fällt in den Bereich Onlinemarketing.

Onlinemarketing ist jedoch lange nicht so kompliziert wie gedacht und kann eine echte Unterstützung für Ihre Mandantenakquise sein.

Wollen Sie erfolgreiches Onlinemarketing betreiben, hat vor allem die Auffindbarkeit in Suchmaschinen oberste Priorität

Mandanten suchen überwiegend in Suchmaschinen wie Google nach einem passenden Anwalt. Hier werden in den meisten Fällen Stichworte zu Rechtsthemen, der gewünschte Ort oder die PLZ in Verbindung mit dem Suchwort „Anwalt“ in einer Suchmaschine eingegeben, z. B. „Anwalt Unterhalt Berlin“.

Wer bei solchen Suchanfragen dann nicht direkt auf der ersten Ergebnisseite steht, wird schlichtweg nicht gefunden. Internetnutzer klicken in der Regel nicht auf die zweite Seite!

Aber wie stellt man es an, dass man mit seiner Website sofort gefunden wird?

Hier kommt es vor allem darauf an, dass die Inhalte Ihrer Website stets aktuell sind und von Google somit als relevant eingestuft werden. Dies kann man beeinflussen, indem man ein Gespür für aktuelle Themen entwickelt, die potenzielle Mandanten interessieren. Mit informativen Artikeln zu aktuellen Urteilen, Gesetzesänderungen oder rechtspolitischen Entwicklungen können Sie sich als Experte auf Ihrem Gebiet positionieren. Themenrelevante Artikel, sogenannte Rechtstipps, werden von Google schnell indiziert und bei aussagekräftigen Inhalten mit einem guten Ranking belohnt, was mittelfristig zu einer besseren Suchmaschinenpositionierung Ihrer Website führt. Dies ist jedoch nur dann nachhaltig, wenn Sie regelmäßig neuen Content auf Ihrer Seite veröffentlichen und auch allgemeine Texte zu Ihrer Tätigkeit so formulieren, dass sie relevante Begriffe enthalten, nach denen potenzielle Mandanten im Internet suchen.

Suchmaschinenoptimierung ist demnach besonders effektiv und vor allem nicht teuer. Wenn Sie Ihre Rechtstipps selbst schreiben und auf Ihre Website stellen, kostet dies in der Regel nichts, außer Ihre Arbeitszeit. Diese ist jedoch kostbar und nicht jeder Anwalt findet während seines Tagesgeschäftes die Zeit, ausführliche Rechtstipps zu verfassen und nahezu täglich seine Website zu pflegen. Wer diesen beträchtlichen Zeitaufwand nicht stemmen kann, kann eine professionelle SEO-Agentur beauftragen.

Anwaltsverzeichnisse als Alternative zur SEO-Agentur

Eine Alternative, die Auffindbarkeit im Netz zu verbessern und schnell gefunden zu werden, bietet der Eintrag in ein gutes Anwaltsverzeichnis, das professionelle SEO betreibt. Die Relevanz eines Anwaltsverzeichnisses können Sie an seiner Suchmaschinenpositionierung erkennen. Auch hier gilt der Grundsatz: Nur wer auf der ersten Seite steht, ist relevant!

Bei der Eingabe von bestimmten Suchkriterien gelangt der Nutzer schnell auf eine Ergebnisliste aller gelisteten Anwälte und somit auf Ihre Kanzlei.

So haben Sie als Anwalt die beste Chance, mit Ihrem Profil über das Anwaltsverzeichnis gefunden zu werden, selbst wenn Ihre eigene Website bei Google nicht oder noch nicht erscheint. Ihre Website ist in Ihrem Profileintrag des Verzeichnisses aufgeführt und direkt verlinkt. So hat der Ratsuchende auch die Möglichkeit, noch mehr Informationen über Ihre Kanzlei zu erhalten. Der Verzeichniseintrag ist also ein perfektes Bindeglied zu Ihrer Website.

Bevor Sie hier eine Entscheidung treffen, welches Anwaltsverzeichnis für Sie geeignet ist, probieren Sie es einfach aus: Geben Sie die Suchbegriffe ein, zu denen Sie gefunden werden möchten, oder versetzen Sie sich in die Lage eines potenziellen Mandanten.

Quelle NJW 42/2015