Festliche Funkenflüge: Rechtliche Risiken rund um den Weihnachtszauber

Weihnachtsbaum Kerzen
von Koray H. Kirbiyik

In der festlichen Weihnachtszeit stehen nicht die Geschenke im Mittelpunkt, sondern die kostbare Zeit mit der eigenen Familie und Freunden. Neben prachtvoll geschmückten Weihnachtsbäumen und festlichen Adventskränzen setzen oft Kerzen auf dem Baum und dem Kranz stimmungsvolle Akzente. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn der festliche Weihnachtszauber plötzlich in Flammen aufgeht?

Mutter setzt „weihnachtlichen Schadensersatz“ durch

Inmitten einer zauberhaften Weihnachtsatmosphäre mit einem prächtig geschmückten Adventskranz und den warmen Flammen der Kerzen wollte eine Mutter mit ihrem Kind das Fest der Liebe in vollen Zügen genießen.

Doch das Schicksal schien andere Pläne zu haben. Ein plötzlicher Weinkrampf des Kindes durchkreuzte die festlichen Pläne, und die fürsorgliche Mutter eilte, um das kleine Herz zu beruhigen. Gemeinsam traten sie vor die Haustür, das frisch erhaltene Weihnachtsgeschenk des Kindes in den Händen, in der Hoffnung, dem Kind eine Freude zu bereiten. Während draußen vor der Tür die Freude des Geschenks erlebt werden sollte, loderten drinnen die Flammen der Kerzen weiter und entfachten einen Brand der Wohnung. Mit all der Trauer über den Vorfall konfrontierte die Mutter ihre Versicherung, um die gesamten Kosten des entstandenen Schadens zu decken. Die Versicherung jedoch verweigerte die Zahlung mit dem Vorwurf fahrlässigen Verhaltens und offerierte lediglich einen Bruchteil der Schadenssumme.

Entschlossen, ihr Recht zu verteidigen, begab sich die Frau vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Richter fällten ihr Urteil zugunsten der Mutter, die in dem tragischen Moment mit ihrem weinenden Kind beschäftigt war. Das Gericht argumentierte, dass es nachvollziehbar sei, dass die Mutter in diesem Moment die brennenden Kerzen vergessen haben könnte, und sprach ihr das Recht auf volle Schadensdeckung durch die Versicherung zu1.

Brand durch flackernde Kerzen am Weihnachtsbaum

In einem anderen tragischen Vorfall, der vor Gericht endete, wurde die festliche Stimmung nicht von einem Adventskranz, sondern von den brennenden Kerzen eines festlich geschmückten Weihnachtsbaums durchkreuzt. In diesem Fall verweigerte die Versicherung ebenfalls den Schadensausgleich, was zu einem weiteren rechtlichen Schlagabtausch führte.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein trat in diesem Fall ein und entschied zugunsten der geschädigten Partei. Die Richter räumten ein, dass brennende Kerzen ohne Zweifel ein erhöhtes Brandrisiko darstellen können. Dennoch entschieden sie sich, ein positives Urteil im Sinne der betroffenen Person zu fällen. Die Richter begründeten das damit, dass die Kerzen ordnungsgemäß am Baum befestigt waren und die geschädigte Person den Raum nur kurzzeitig verlassen hatte.

In ihrer Entscheidung legten die Richter besonderen Wert auf die Verpflichtung der Hausratsversicherung, in solchen Fällen Schadensersatz zu leisten, vorausgesetzt, dass die etablierten Sicherheitsregeln eingehalten wurden. Diese Gerichtsentscheidung hebt nicht nur die zwingende Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen hervor, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Schutzvorkehrungen, die im Falle eines bedauerlichen Ereignisses greifen sollen2.

Festlich und sicher durch die Weihnachtszeit

Zu einem richtigen Weihnachtsbaum gehören ohne Frage auch Kerzen. Die Entscheidung, ob man LED-Lichter oder echte Kerzen bevorzugt, obliegt jedem selbst. Aus Sicherheitsgründen sollten echte Kerzen auf Weihnachtsbäumen und Adventskränzen jedoch keinesfalls unbeaufsichtigt bleiben, sonst kann das Fest der Liebe schnell im Desaster oder vor Gericht enden. In diesem Sinne, passen Sie gut auf sich und Ihre Lieben auf. Wir wünschen Ihnen eine wundervolle und sichere Weihnachtszeit.

Fundstellen:

1Düsseldorf, Urteil vom 02.02.1998, Az. 4 U 49/97
2OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.1998, Az. 3 U 22/97

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Über den Autor:

Koray H. Kirbiyik
ist Student an der FOM in München.

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