Königsweg Rechtsabteilung?

von Valerie Diep, LL.M., Legal People

Nicht nur Berufsanfänger, sondern auch Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung bis hin zu Partnern streben mittlerweile verstärkt eine Tätigkeit als Syndikusanwalt (Inhouse Counsel) in der Rechtsabteilung eines Unternehmens an. Die Motive, die diese Kandidaten für einen solchen Schritt anführen, ähneln sich dabei sehr. Wir haben daher einmal die wichtigsten Pros und Contras für eine solche Tätigkeit zusammengestellt und aus Beratersicht analysiert.

Pro Rechtsabteilung

1. Geregelte Arbeitszeit

Wichtigstes und am häufigsten wiederkehrendes Argument für den Schritt in die Rechtsabteilung eines Unternehmens ist die geregelte Arbeitszeit. Ständige Verfügbarkeit, 60 – 70 Stunden Woche, kurzfristige Einsätze für Mandanten, ggf. auch am Wochenende, fehlende Planbarkeit (z. B. von Urlauben), kurzum die fehlende oder aus dem Ungleichgewicht geratene Work-Life-Balance wird von vielen Anwälten an ihrer Kanzleitätigkeit kritisiert. Es fehle bei Kanzleien auch an adäquaten Teilzeitangeboten, insbesondere Angeboten zur Teilzeitpartnerschaft und zum Wiedereinstieg nach Auszeiten, z. B. für die Kindeserziehung. All dies erhoffen sich die Rechtsanwälte von der Arbeit in der Rechtabteilung eines Unternehmens.

2. Umfassende rechtliche Betreuung des Mandanten von A–Z

Ein weiteres gewichtiges, von den Kandidaten vorgebrachtes Argument für eine Inhouse-Tätigkeit ist die in der Kanzlei oft fehlende Nähe zum Mandanten und die fehlende Einbindung in dessen operatives Geschäft. Als externer Berater, so viele Rechtsanwälte, sei man oft nur mit der punktuellen Prüfung von Rechtsfragen betraut, ohne in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden zu sein oder gar Einfluss darauf nehmen zu können. Oft seien im Unternehmen schon die Weichen in die eine oder andere Richtung gestellt und man habe als Rechtsanwalt nur noch die Aufgabe, diese Weichenstellung juristisch abzusichern. Als gestaltender juristischer Berater fungiere man nur bei Unternehmen, die keine oder nur eine kleine Rechtsabteilung hätten und daher umfassend auf externen juristischen Rat zurückgreifen müssten. Als Mitglied der Rechtsabteilung sei man in der Regel in das operative Geschäft eingebunden, oft generalistisch tätig und könne einen Prozess von „A bis Z“ rechtlich gestalten und begleiten.

3. Arbeitsplatzsicherheit

Wiederholt genanntes Motiv für die Syndikustätigkeit ist die damit verbundene Arbeitsplatzsicherheit. Berufsanfänger wie erfahrene Anwaltskollegen sind der Ansicht, dass der Arbeitsplatz in einer Kanzlei weniger Sicherheit bietet als der in der Rechtsabteilung eines Unternehmens. „Up or out“ sei die Devise in den Kanzleien, der Druck, bestimmte Umsätze zu erzielen, Mandate zu akquirieren – und das auf Jahre oder Jahrzehnte –, sich die Partnerschaft „zu erarbeiten“, und dies bei oft intransparenten Verfahren, führe zu einer permanenten Unsicherheit über den Arbeitsplatz.

Contra Rechtsabteilung

1. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten

Von Berufsanfängern, aber auch gestandenen Anwälten immer wieder unterschätzt werden die oft fehlenden Möglichkeiten, sich innerhalb der Rechtsabteilung bzw. des Unternehmens fortzuentwickeln. Rechtsabteilungen haben heute flache Hierarchien, es gibt kaum noch Zwischenebenen, die Leitungspositionen sind dünn gesät und begehrt. Wechsel aus der Rechtsabteilung in andere Unternehmenseinheiten, z. B. das Management oder in die Geschäftsführung, sind für Juristen ohne einschlägige Berufserfahrung und MBA-Abschluss nach wie vor schwierig. Und eine Rückkehr in eine Kanzlei verbietet sich häufig, da weder Mandate noch ein entsprechender „business case“ mitgebracht werden können. Die Lernkurve verflacht, man sitzt in der Karrierefalle.

2. Gehalt

Nicht viel anders sieht es mit der Gehaltsentwicklung aus: Die Einstiegsgehälter in den Rechtsabteilungen kleinerer und mittlerer Unternehmen liegen nach wie vor bei € 50’ bis € 65’, bei größeren Unternehmen, z.B. DAX-Unternehmen, auch schon einmal bei € 80’ – € 90’. Boni, seien sie personen- oder unternehmensbezogen, werden in der Regel erst ab einer gewissen Betriebszugehörigkeit oder mit der Übernahme von Personalverantwortung innerhalb der Abteilung bezahlt. Die Sozialleistungen unterscheiden sich in der Regel nicht mehr von denen einer Kanzlei. Entscheidend ist aber die Gehaltsentwicklung: Während die Gehälter der Associates in den Kanzleien bis zur Entscheidung über die Aufnahme in die Partnerschaft jährlich wachsen, verharrt der Syndikusanwalt oft über Jahre mehr oder minder auf seinem Gehaltsniveau (weitere Infos zum Gehalt von Juristen allgemein finden Sie hier). Gehaltssprünge sind hier selten; die Gehaltsschere zwischen Syndikus und Rechtsanwalt wird über die Jahre immer größer. Seiteneinsteiger aus Kanzleien müssen z.T. erhebliche Gehaltseinbußen in Kauf nehmen.

3. Fehlende Arbeitplatzsicherheit

Schließlich bietet die Tätigkeit als Syndikusanwalt heute auch keine Arbeitsplatzsicherheit mehr: Die Verlagerung des Unternehmenssitzes, die Fusion mit einem Wettbewerber, die Übernahme durch eine ausländische Beteiligungsgesellschaft verlangen vom Syndikusanwalt nicht nur eine enorme Flexibilität, sondern führen oft auch zum Stellenabbau, von der auch die Rechtsabteilung nicht verschont wird. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit dazu gibt es viele. Da es für Syndici ab dem 45. Lebensjahr generell schwieriger wird, noch einmal zu wechseln, kann eine solche Unternehmensentwicklung schnell das Karriereaus bedeuten. Viele Syndici verdingen sich dann als „of counsel“ von Kanzleien oder versuchen, als Interimjurist Fuß zu fassen – ein oft mühsamer und langwieriger Prozess.

Fazit: Die Syndikustätigkeit ist und bleibt für angehende wie berufserfahrene Juristen eine interessante Option, ist aber kein Königsweg. Wer das unternehmerische Risiko scheut und Arbeitsplatzsicherheit sucht, sollte, wenn möglich, eine Tätigkeit beim Staat, in einem Verband oder gleich außerhalb der Juristerei in Betracht ziehen.

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Quelle NJW 40/2011