Das Jurastudium: Der Weg bestimmt das Ziel

Jurastudium lernen
von Dr.Jochen O. Ley

Ass. iur., Diplom-Jurist*in, LL.B., LL.M. Präsenzstudium, Fernstudium und weiterbildendes Studium bilden den Rahmen für ein Studium der Rechtswissenschaft in Deutschland. Richter*in, Staatsanwält*in, Rechtsanwält*in und Notar*in sind die meistgenannten Berufsziele von jungen Menschen, die sich der Juristerei verschreiben wollen. Was dabei Fakt, was Fiktion, was Wunschdenken und was Realität ist, wollen wir in diesem Artikel betrachten.

Der Weg: Studiengänge

Wer Jura bzw. Rechtswissenschaft – diese Begriffe werden synonym an verschiedenen Hochschulen genutzt – studieren will, kann nicht frei entscheiden, welcher Abschluss am Ende des Studiums winkt, es hängt davon ab, welchen Studiengang die Wunschhochschule anbietet.

Das klassische Studienziel ist das sogenannte Erste Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung), das am Ende eines Studiums von in der Regel zehn Semestern steht. Das Erste Staatsexamen wird zum Teil an der Universität, überwiegend jedoch beim zuständigen Justizprüfungsamt abgelegt. Mit dem Abschluss kann der Titel Diplom-Jurist*in beantragt werden. Danach und über zwei Jahre folgt das juristische Referendariat mit verschiedenen Stationen, an dessen Ende das Zweite Staatsexamen (Zweite Juristische Prüfung) beim Justizprüfungsamt abgelegt wird. Damit darf man sich Volljurist*in und Ass. iur. (Assessor*in iuris, Assessor*in des Rechts) nennen und kann die reglementierten juristischen Berufe (Richter*in, Staatsanwält*in, Rechtsanwält*in, u.ä.) ausüben.

Einige wenige Hochschulen bieten den modularisierten Bachelorstudiengang an, erst den Bachelor of Laws (LL.B.) als ersten Hochschulabschluss, dann den Master of Laws (LL.M.) als zweiten und wissenschaftlichen Abschluss, der allerdings nicht gleichgestellt ist mit dem Staatsexamen und nicht für die reglementierten juristischen Berufe qualifiziert. Darüber hinaus gibt es auch den LL.M. als weiterbildenden Master, den man zusätzlich nach dem Examen macht und der oftmals für Spezialbereiche qualifiziert.

An den meisten Universitäten werden die grundständigen Studiengänge, also Examen und Bachelor, in Präsenz angeboten, man studiert also vor Ort. Die Ausnahme ist die Fernuniversität Hagen, die einen LL.B., LL.M. und einen Examensstudiengang im Fernstudium anbietet. Einige LL.M.-Studiengänge gibt es sowohl im Präsenz- als auch im Fernstudium und auch in hybrider Version, teilweise auch berufsbegleitend.

Das Ziel: Jobs

Welchen Job ein*e Absolvent*in machen kann, hängt zum großen Teil vom Weg, also vom Studium bzw. dessen Abschluss ab. Für die reglementierten juristischen Berufe sind Erste und Zweite Juristische Prüfung erforderlich – es führt kein anderer Weg dorthin. Und auch einige Stellen im höheren Dienst bei Ministerien und Behörden verlangen diesen Abschluss. Wer die juristische Praxis kennt, kann beruflich oft besser mit juristischen Fragestellungen umgehen. Vorausgesetzt ist häufig auch, dass die Note stimmt, mindestens ein »vollbefriedigend« (sog. Prädikatsexamen) in beiden Examina sollte es sein.

Es gibt auch andere Jobs, die man als Jurist*in, gleich ob mit Examen bzw. als Diplom-Jurist*in oder LL.B., anstreben und gut  machen kann. Diejenigen mit dem Examen haben dabei oftmals einen gewissen Wettbewerbsvorteil. Das ist auch eine gute Gelegenheit, vorab mit einem Mythos aufzuräumen. Wer ein Studium der Rechtswissenschaft beginnt, wird nicht automatisch gut alimentiert im Staatsdienst bis zur Pensionierung landen! Dies ist, unabhängig vom Abschluss, auch rein quantitativ nicht möglich. An der Humboldt-Universität zu Berlin z.B. fangen jedes Wintersemester ca. 450 junge Menschen ein Studium der Rechtswissenschaft (auf Examen) an. Jedes Jahr entlassen wir ca. 350 fertige Jurist*innen in die Welt und auf den Berufsmarkt. Auch wenn viele Beamt*innen in Pension gehen, kann es gar nicht so viele freie Stellen geben, wie es allein an der HU Absolvent*innen gibt – die anderen 43 Juristischen Fakultäten in Deutschland sind dabei noch gar berücksichtigt.

Also lohnt es sich, bereits im Studium – oder auch vor dem Studium – darüber nachzudenken, welche Jobs in Frage kommen. Uns fallen als potentielle Arbeitgeber und Jobs nicht abschließend ein: Banken, Versicherungen, Verlage, gehobener und höherer öffentlicher Dienst (nicht als Richter*in und Staatsanwält*in), Personal- und Ausbildungswesen, Rechtsreferent*innen in Unternehmen jeder Art und (Junior) Legal Counsel. Außerdem ist natürlich auch eine akademische Laufbahn denkbar. Letztlich kommen alle Tätigkeiten in Betracht, bei denen verantwortungsvolle, abgewogene und gut begründete Entscheidungen getroffen werden, sei es in Politik, Wirtschaft oder anderswo. Genau das ist es, was in der Rechtswissenschaft anhand der  Arbeit mit dem Gesetz vermittelt wird. Was es am Ende wird  und was möglich ist, hängt nicht nur von persönlichen Neigungen, sondern auch von den Schwerpunkten im Studium, nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten während des Studiums, Praktika und Weiterbildungen ab.

Die Schlussfolgerung: Entscheidung

Welches Studium, welche Universität oder Hochschule und welchen Abschluss man wählen sollte, hängt davon ab, wo die Interessen liegen und/oder welchen Job man später machen möchte. Aber Achtung: Berufsziele und -wünsche, Vorstellungen und Träume können sich im Leben auch ändern, was man mit 18 Jahren und zu Beginn des Studiums wollte, muss man nicht auch mit Anfang 30 noch gut finden und wollen. Doch das heißt nicht, dass man dann in der Sackgasse steckt, es gibt immer Möglichkeiten, Weiterbildungen und Ergänzungsausbildungen, die eine*n weiterbringen. Es gilt: drum prüfe, wer sich an eine Hochschule binde! Vor dem Studium sollten also immer die Recherche, Informationseinholung und idealerweise ein Besuch der Universitäten und deren Beratungseinrichtungen stehen, um eine gute Entscheidung zu treffen.

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Über den Autor:


© Ben Gross

Dr.Jochen O. Ley
ist Historiker und Leiter der Allgemeinen Studienberatung und -information der Humboldt-Universität zu Berlin. Dieser Beitrag ist mit Unterstützung des Studienbüros der dortigen Juristischen Fakultät entstanden.

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