Digitalisierung: Neue Herausforderungen für die Fortbildung in der Steuerberatung?

von Dr. Stephan Vossel, fachlicher Studienleiter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG in Köln und Director bei Peter & Partner Steuerberater PartG mbB, Köln

Kaum ein Thema ist gegenwärtig im Zusammenhang mit unternehmerischen Entwicklungen so prominent vertreten wie die Digitalisierung. Unter Verwendung eingängiger Schlagworte wie Industrie 4.0, Big Data etc. wird immer wieder darauf hingewiesen, welch tiefgreifende Umwälzungen sich hier am Horizont abzeichnen, oftmals verbunden mit dem Hinweis, dass die Unternehmen oder gar Deutschland als Ganzes auf diese Herausforderungen unzureichend vorbereitet sind. Ohne Zweifel werden sich in absehbarer Zeit viele Abläufe durch die Digitalisierung verändern – auch in der Steuerberatung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es sich hierbei tatsächlich um einen solch tiefgreifenden Einschnitt handelt und ob die Thematik von Seiten der Steuerberatung ignoriert oder falsch eingeschätzt wird.

Im Zusammenhang mit der Fortbildung wird die Digitalisierung in der Steuerkanzlei meistens mit der Vermittlungsform in Verbindung gebracht. Elementare Frage ist hierbei, ob und wie die klassischen Unterrichtsformen wie Präsenzunterricht oder Fernlehrgänge anhand von Lehrskripten beeinflusst werden. Diese Diskussion ist nicht neu, und verschiedentlich war in der Vergangenheit bereits der Abgesang auf den tradierten Unterricht zu vernehmen. Dies hat sich bislang jedoch nicht eingestellt und wird sich in der Absolutheit mittelfristig auch nicht einstellen. Das liegt zum einen an den technischen Möglichkeiten und zum anderen an den bestehenden Vorteilen beispielsweise der direkten Wissensvermittlung im Präsenzunterricht. Doch selbst bei perfekter technischer Ausstattung ist es nicht klar, dass der Bereich, welcher gegenwärtig als E-Learning bezeichnet wird, vollkommen verdrängend wirken wird. Denn bereits heute ist zu beobachten, dass beispielsweise Teilnehmer der Steuerberatervorbereitung ihre Nacharbeit nicht zuhause, sondern in Bibliotheken oder Schulungsräumen der Anbieter erledigen. Weiterhin haben auch die Fernlehrgänge den Präsenzunterricht nicht obsolet gemacht, weil dieser für viele Menschen scheinbar auch wesentliche Vorteile besitzt. Der Siegeszug der digitalen Ausbildung wird daher nicht nur von den grundsätzlichen technischen Möglichkeiten abhängen, sondern vielmehr dadurch befeuert oder begrenzt werden, welche Vorteile der bisherigen Unterrichtsformen in das E-Learning transportiert werden können.

Neben der Betrachtung der Digitalisierung im Zusammenhang mit der Wissensvermittlung stehen Steuerkanzleien jedoch vor der viel elementareren Frage, wie die Digitalisierung das Berufsbild des Berufsträgers und seiner Mitarbeiter beeinflussen wird. Denn hiernach wird sich entscheiden, welche Kenntnisse in der Zukunft benötigt werden und daher gefördert werden müssen.
Hier gewinnt man gegenwärtig den Eindruck, als ob die Digitalisierung in der Steuerberatung einschlagen wird wie der Meteor, welcher die Dinosaurier ausgelöscht hat. Bei aller Wichtigkeit der Entwicklung muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass sich die Tätigkeit in den Steuerberaterkanzleien auch in den letzten Jahren stark verändert hat (Man erinnere sich nur an die breitflächige Einführung dieses „Computers“). Der Ansicht, dass sich kurz fristig sämtliche Dinge in der Kanzlei ändern und daher beispielsweise die Hälfte der Mitarbeiter überflüssig werden, sollte damit kritisch entgegengetreten werden.

Gleichwohl werden sich elementare Prozesse verändern. Als Beispiel kann hier die vollständige Nutzung der Möglichkeiten der elektronischen Rechnung für die automatische Erfassung, Verbuchung und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung genannt werden. Auch die bessere Verknüpfung zwischen Steuerberatung und Mandanten wird verschiedene heutige Routinetätigkeiten obsolet machen. Darüber hinaus besteht gerade für die großen Steuerberatungsgesellschaften die Möglichkeit, in das Segment der kleinen und mittleren Steuerberatung vorzudringen, wenn ihre hausinternen Erklärungsprogramme ausreichend aufgestellt sind, um die Sachverhalte so kostengünstig (und korrekt) abzubilden, dass sie eine Alternative zu dem bisherigen Berater darstellen.
Abschließend muss die Frage beantwortet werden, ob der digitalen Entwicklung hinsichtlich Komplexität und Anwendungsumfang Grenzen gesetzt sind. Wie gut können beispielsweise grenzüberschreitende Sachverhalte abgebildet oder Umstrukturierungsempfehlungen abgegeben werden? Hier wird sich – wie auch außerhalb der Steuerberatung – die Frage stellen, wie individuell die benötigten Lösungen sind, und ob sich daher eine Standardisierung einerseits oder eine Programmierung verschiedenster Einzelfälle andererseits lohnt.

Was bedeutet dies nun für die Fortbildung in der Steuerberatung?
Müssen sämtliche Mitarbeiter in EDV und Programmiersprachen geschult werden? Dies wäre sicherlich der falsche Ansatz. Denn wie bereits in der gegenwärtigen Praxis werden die Programme durch Drittanbieter oder interne Abteilungen zur Verfügung gestellt werden. Selbst wenn individuelle Lösungen in der einzelnen Kanzlei oder im einzelnen Fachbereich gewünscht sind, benötigen nur wenige Mitarbeiter tiefergehende Programmierkenntnisse, um für einen besseren Austausch zwischen der fachlichen Anforderungs- und der informatikorientierten Umsetzungsebene zu sorgen. Eine Gemengelage, welche jedoch auch aus anderen Bereichen – und sei es eine SAP-Implementierung – nicht unbekannt ist. Die restlichen Mitarbeiter werden vor allem eine Aufgabe haben: Die Software optimal zu nutzen. Dies setzt zum einen umfangreiche Anwenderkenntnisse voraus, was auch bei gegenwärtiger Software der Fall ist. Der Umgang mit den Programmen und die Kontrolle der automatisierten Prozesse wird von den Mitarbeitern auch eine höhere fachliche Kompetenz voraussetzen. Dies ist unbedingt notwendig, um beispielsweise Fehler in Prozessen zu erkennen und diese auch entgegen der automatischen Ergebnisse zu vertreten.

Abschließend wird ähnlich wie in der Diskussion zu autonomen Fahrzeugen, die Frage der Haftung im Raum stehen. Denn in letzter Instanz wird der Berufsträger auf absehbare Zeit weiterhin der berufsrechtlichen Haftung unterliegen, egal welche automatisierte Lösung er einsetzt. Und selbst wenn umfangreiche Softwarelösungen zugelassen werden, wird der Steuerberater immer sicherstellen müssen, dass Compliance-Anforderungen erfüllt werden.

Insgesamt ist daher festzuhalten, dass die Digitalisierung in der Steuerberatung mit Sicherheit das Arbeitsleben verändern wird. Auch werden Routinetätigkeiten und damit verbundene Arbeitsplätze auf mittel- bis langfristige Sicht wegfallen. Eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung im steuerlichen Bereich wird jedoch weiterhin notwendig sein.

Quelle DStR 3/2018