Erfolgskriterien in der Steuerberaterprüfung / Steuerfachwirt – der kleine Steuerberater

von Alexandra Kandler

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht alljährlich nach Beendigung der Steuerberaterprüfung die Statistik über den Erfolg der Prüfungsteilnehmer (inkl. der Teilnehmer, die vorzeitig zurückgetreten sind).

Dieser Statistik kann man nicht nur die rekordverdächtigen Durchfallquoten der Steuerberaterprüfung von meist über 50% entnehmen, sondern auch, inwieweit die Bewerber in Abhängigkeit ihrer Vorbildung unterschiedlich erfolgreich sind.

Steuerliche Erfahrung und damit einhergehend breites steuerliches Wissen scheint – wider Erwarten – nicht ausschlaggebend für den Erfolg zu sein; eine Praxiszeit von 10 Jahren führt sogar für lediglich 22 % (Vorjahr 14,4 %) zu einer erfolgreich absolvierten Steuerberaterprüfung. 

Dahingegen scheint aber eine bereits vorliegende berufliche Qualifikation aus dem steuerlichen Bereich – mit erheblich weniger Praxiserfahrung – der Grundstein für den Erfolg zu sein. Ein Widerspruch?

Einschlägige Vorbildung entscheidend für eine erfolgreiche Steuerberaterprüfung

Die Strukturdaten der Steuerberaterprüfung 2017/2018* zeigen, dass Diplom-Finanzwirte zu 83% (Vorjahr 80,3%) und Steuerfachwirte zu 54% (Vorjahr 46,8%) die Steuerberaterprüfung erfolgreich absolvieren.

Die von diesen Berufsgruppen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche Praxiserfahrung liegt bei Diplom-Finanzwirten bei 3 Jahren und bei Steuerfachwirten bei 7 Jahren.

Ist nicht zu erwarten, dass der Berufspraktiker durch seine langjährige, steuerliche Praxiserfahrung das notwendige Wissen für die Steuerberaterprüfung leichter abrufen kann als ein Prüfling, welcher sich dieses Wissen in vergleichsweiser kurzer Zeit für die Prüfung aneignet?

Keine reine Wissensabfrage in der Steuerberaterprüfung

Beleuchtet man, warum die Steuerberaterprüfung eine der anspruchsvollsten Berufszugangsprüfungen ist, kann man feststellen, dass diese Prüfung keine reine Wissensabfrage ist.

Würde der Teilnehmer das theoretische Wissen zu 100% verinnerlicht und abrufbar bereithalten, wäre dennoch nicht gewährleistet, dass er auch die für das Bestehen notwendigen Punkte erreicht. Woran liegt dies?

Kriterien und Bewertung in der Steuerberaterprüfung

Zum einen wird bei der Bewertung des Prüfungsergebnisses die überwiegende Zahl der Punkte für den Lösungsweg und nicht lediglich für das steuerlich richtige Endergebnis gegeben. Wer somit den effizienten, praktisch besten Weg einschlägt, verliert wichtige Bewertungspunkte, die für den detailliert beschriebenen Lösungsweg vergeben werden.

Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit für die dargestellten Fälle außerordentlich kurz ist, so dass die Kunst in der Formulierung einer knapp gefassten Ausführlichkeit besteht.

Hinzu kommt die körperliche Anstrengung, eine sechsstündige Ausarbeitung handschriftlich zu fertigen, ohne hier an der Leserlichkeit der Prüfungsleistung zu verlieren.

Die Steuerberaterprüfung stellt eine Kombination aus geballter Abfrage gelernten Wissens, fallbezogener Anwendung und körperlicher Ausdauer dar.
Wer die notwendige Routine im Schreiben von Klausuren hat, weiß, in welcher Form der Lösungsweg dargestellt werden muss, um die notwendigen Bewertungspunkte zu erhalten. Durch gut trainierte Klausurtechnik erkennt man die notwendigen Formulierungen des Lösungsweges und stellt zudem auch sicher, dass diese drei Prüfungstage auch mental und körperlich durchgehalten werden.

Steuerberaterprüfung: Lernpsychologischer Vorteil für Diplom-Finanzwirte und Steuerfachwirte

Und hier haben zwei Berufsgruppen einen entscheidenden Vorteil.

Die Diplom-Finanzwirte sind sowohl theoretisch wie auch klausurtechnisch bereits bestens durch die Ausbildung in der Finanzhochschule auf die vom Bundesministerium der Finanzen gestellte Steuerberaterprüfung vorbereitet.

Die entscheidende Klausurerfahrung wurde hier bereits in einem dreijährigem Vollzeit-Studium trainiert, während den meisten Teilnehmern der Steuerberaterprüfung lediglich ein Zeitraum von 12 – 15 Monaten neben der beruflichen Tätigkeit zur Verfügung steht.

Aber auch die Steuerfachwirte haben durch ihre Vorbildung einen ähnlichen Vorteil in der Steuerberaterprüfung. Zum einen sind die Prüfungsgebiete der Steuerfachwirtprüfung nahezu identisch mit den Prüfungsgebieten der Steuerberater. Zwar werden die Prüfungsgebiete in der Steuerberaterprüfung in einer erheblicheren Tiefe abgefragt, dennoch profitiert der Steuerfachwirt unbewusst von der für das Grundverständnis erreichten, didaktischen Wiederholung der Prüfungsfächer, welche aus lernpsychologischer Sicht ein erheblicher Vorteil ist.

Hinzu kommt, dass auch der Prüfungsaufbau dem der Steuerberaterprüfung ähnelt. Auch bei der Steuerfachwirtprüfung wird das umfangreiche Wissen fallbezogen in drei Tagen in einer sehr langen Bearbeitungszeit (hier 4 bzw. 5h) abgefragt.

Wer sich richtig auf den Steuerfachwirt vorbereitet, trainiert die Klausurarbeit insoweit bereits im gleichen Maße, wie es für die Prüfung zum Steuerberater notwendig ist. Die Steuerfachwirtprüfung ist somit wie eine kleine Generalprobe für die Steuerberaterprüfung.

Die strukturierte und intensive Vorbereitung, die für eine erfolgreiche Steuerberaterprüfung notwendig ist, fällt dem Steuerfachwirten insoweit auch viel einfacher als dem Praktiker, welcher als Neuling in die Klausurarbeit einsteigen muss.

Fazit: Nicht nur die Vorbildung zählt bei der Steuerberaterprüfung

Vorbildung allein reicht nicht aus, um in der Steuerberaterprüfung erfolgreich zu sein. Die Prüfungsgebiete müssen theoretisch in der für die Steuerberaterprüfung notwendigen Tiefe erschlossen und in einer soliden Klausurroutine trainiert werden.

Die Statistik belegt, dass die Weiterbildung zum Steuerfachwirt eine fachlich wie auch klausurtechnisch sehr gute Grundlage für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist. Die Steuerfachwirte sind die „kleinen Steuerberater“ und auf dem idealen Weg zum Steuerberater.

 

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Über die Autorin:

Alexandra Kandler
Betriebswirt (VWA), Steuerberater, Lehrgangsmanager
beim Steuerrechts-Institut KNOLL und zuständig für den
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung

 

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