Flexible Kombination von Masterstudium und Steuerberaterausbildung

von Dr. Stephan Vossel, fachlicher Studienleiter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Köln und Director bei Peter & Partner Steuerberater PartG mbB, Köln

Durch die Umstellung des Studiums auf das Bachelor-/Mastersystem hat sich auch der Kreis der Prüfungsteilnehmer in der Steuerberaterprüfung mit Hochschulabschluss massiv gewandelt. Vielfach wird von den Kandidaten nach dem Bachelor-Abschluss nicht automatisch ein Master-Studium aufgenommen, sondern direkt das Berufsexamen angestrebt. Ein Weg, der aus Karrieregesichtspunkten nicht falsch sein muss, denn in letzter Instanz zählt vor allem der Steuerberatertitel für die weitere berufliche Entwicklung.

Das Steuerberatungsgesetz setzt den vielfältigen Studiengängen zwei starre Fristen für die berufspraktische Zeit entgegen. Wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums weniger als vier Jahre beträgt (was für die meisten Bachelorstudiengänge der Fall sein wird), werden drei Jahre, bei einem längeren Studium – was auch aus Bachelor- und nachfolgendem Master gemeinsam bestehen kann – zwei Jahre vorausgesetzt. Die Praxiszeit zählt ab dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und muss spätestens bei Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt sein. Hieraus ergibt sich eine „Oktoberbezogenheit“ der Praxiszeit, da die schriftliche Steuerberaterprüfung Anfang dieses Monats abgelegt wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei den meisten Prüfungsteilnehmern der Zeitraum zwischen Ende des Studiums und Beginn der Steuerberaterprüfung länger als zwei bzw. drei Jahre ist, da das Studium nicht „steuerberateroptimal“ abgeschlossen wurde. Hinzu kommt, dass Freistellungen oder Lehrgänge schädlichen Einfluss auf die Praxiszeit haben können. So ist es nicht selten der Fall, dass ein Bachelor-Absolvent, welcher beispielsweise im September 2017 sein Studium beendet hat, nicht an der Steuerberaterprüfung 2020 teilnehmen kann, da Freistellungen, betriebliche Wochenlehrgänge, Vorbereitungskurse in Vollzeit etc. mindernd auf die Praxiszeit wirken. Auch berufsbegleitende (z. B. duale) Bachelorstudiengänge bringen keinen Zeitvorteil, da sämtliche praktische Tätigkeiten im Bereich der Bundes- und Landessteuern vor Abschluss des Studiums nicht zählen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass viele Bachelorabsolventen erwägen, praxiszeitverkürzende Maßnahmen zu ergreifen – somit ein Masterstudium anzuschließen. Zur Optimierung des Weges zur Steuerberaterprüfung ist jedoch zunächst darauf zu achten, dass bereits während des Master-Studiums Praxiszeit angesammelt wird. Denn nach dem Bachelor beispielsweise zwei Jahre in ein Vollzeit-Masterstudium zu investieren und anschließend zwei Jahre Praxiszeit zu absolvieren, erscheint – rein aus zeitlichen Erwägungen – nicht zielführend. Vielmehr ist die Tatsache zu nutzen, dass sämtliche Praxiszeit nach dem ersten Hochschulabschluss zählt – somit bereits nach dem Bachelor angesammelt werden kann und durch ein abgeschlossenes Masterstudium verkürzt wird.

Weiterhin wirkt ein Masterstudium nur verkürzend auf die Praxiszeit, wenn es vor Beginn der (schriftlichen) Steuerberaterprüfung abgeschlossen ist – also der Titel verliehen wurde. Dies bedeutet für den Teilnehmer ein hohes Risiko, wenn sein Zeitplan beispielsweise aufgrund einer nicht bestandenen Klausur nicht aufgeht, da hierdurch das Studium nicht rechtzeitig abgeschlossen wird. Zudem ist es mit dem reinen Studium nicht getan, denn zum erfolgreichen Bestehen der Steuerberaterprüfung ist zumeist auch ein Vorbereitungslehrgang nötig.

Insgesamt steht der Prüfungskandidat mit Bachelorabschluss vor einer großen Herausforderung, wenn er einen zeitlich optimierten Weg zur Steuerberaterprüfung einschlagen möchte. In der – möglichst kurzen – Zeit zwischen Erlangen des Bachelorabschlusses und Beginn der schriftlichen Prüfung muss er

• die notwendige Praxiszeit ansammeln (durch den zusätzlichen Master nur zwei Jahre),

• ein Masterstudium erfolgreich abschließen und

• die Steuerberatervorbereitung absolvieren.

Um diese Belastung zu minimieren, sollte zunächst ein Masterstudium gewählt werden, welches bereits die Steuerberatervorbereitung enthält. Weiterhin ist darauf zu achten, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme an relevanten Prüfungsleistungen diese zeitnah wiederholen zu können, da sonst die Gefahr besteht, das Masterstudium nicht rechtzeitig abschließen zu können.

Der wohl wichtigste Punkt ist jedoch, dass sich das Studium (mit integrierter Examensvorbereitung) optimal auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Teilnehmers anpassen lässt. Denn es macht schon einen Unterschied, ob zwischen Abschluss des Bachelorstudiums und Beginn der schriftlichen Steuerberaterprüfung zwei, zweieinhalb oder fast drei Jahre liegen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass das Studium ausreichende „Rückfalloptionen“ bietet. Sollte der Studierende im Laufe der Zeit feststellen, dass der schnelle Abschluss des Studiums z. B. wegen Krankheit oder auch wegen Arbeitsüberlastung nicht realisierbar ist, muss die Möglichkeit bestehen, das Studium sinnvoll zu strecken um somit auf die „Ausgangs-Bachelorsituation“ zurückzufallen. Die Steuerberatervorbereitung muss sich somit auch um ein Jahr nach hinten verschieben.

Insgesamt muss das Masterstudium somit eine hohe frei wählbare Flexibilität bieten und darf keinen starren Ablaufplan besitzen.
Es ist überraschend, dies als großes Anforderungskriterium herauszustellen,
denn vor der Umstellung auf Bachelor/Master war es an den Hochschulen nicht unüblich, dass die Studierenden ihre Veranstaltungen frei und selbstständig auswählten. In einer Welt von stark verschulten Studiengängen ist dies jedoch etwas, das wieder wesentlich stärker in den Fokus treten muss. Denn jeder Studierende ist hinsichtlich seiner Fähigkeiten, seiner Ziele – und in vorliegender Konstellation von seiner zeitlichen Ausgangssituation her – individuell. Studiengänge, die dies nicht berücksichtigen, werden den Teilnehmern nicht gerecht. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass erste flexible Masterstudiengänge mit integrierter Steuerberaterausbildung angeboten werden. Interessierte potentielle Teilnehmer und Arbeitgeber sollten einen Blick hierauf werfen.

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Quelle DStR 36/2017