Happy Birthday, Fachberater! – Die Bilanz einer zehnjährigen Erfolgsgeschichte

von Knut Hesselbein, Dipl.-Ökonom, Dipl.-Finanzwirt sowie Prokurist und Leiter Marketing des IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH, Bonn

Vor zehn Jahren präsentierten Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) und Bundessteuerberaterkammer ihre ersten Fachberaterlehrgänge für Steuerberater. Seither sind sowohl die Zahl der angebotenen Kurse als auch die der Absolventen kontinuierlich gestiegen. Wo liegen die Gründe für diese Entwicklung?
Zeit für eine Bilanz und einen Ausblick.

Wie die Rechtsanwälte, so die Steuerberater

Rund jeder vierte Rechtsanwalt ist zugleich auch Fachanwalt. Was vielen Juristen allein schon aufgrund der großen Konkurrenz um Mandate inzwischen als alternativlos erscheint, nämlich sich durch die Spezialisierung auf einem bestimmten Fachgebiet entscheidend von den Berufskollegen abzuheben, erschien vielen Steuerberatern beim Startschuss für die Fachberaterlehrgänge des DStV und der Bundessteuerberaterkammer vor zehn Jahren noch als weitgehend verzichtbar.

Diese anfängliche Skepsis ist allerdings sehr schnell verflogen und hat der Erkenntnis Platz gemacht, dass fundiertes Spezialwissen auch außerhalb des allgemeinen Steuerrechts an der Schnittstelle zu rechtlichen und wirtschaftlichen Problemstellungen, gepaart mit der Möglichkeit, einen Fachberatertitel führen zu dürfen, der Kanzlei möglicherweise ein enormes zusätzliches Ertragspotenzial verspricht. Von daher verwundert es nicht, dass die Zahl der Kurse und Absolventen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist.

Fachberater werden ist nicht schwer…

Ein Fachberaterlehrgang beinhaltet zunächst einmal die Vermittlung fundierten theoretischen Wissens auf dem jeweiligen Fachgebiet über mindestens 120 Unterrichtsstunden. Dabei bemühen sich die Kursanbieter in aller Regel um eine sehr praxisnahe Darstellung der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Themen.

Wer den Fachberatertitel tragen möchte, muss mindestens zwei schriftliche Prüfungsklausuren mit Erfolg absolvieren und zusätzlich eine bestimmte Anzahl praktischer Fälle vorweisen, die auf dem entsprechenden Spezialgebiet persönlich bearbeitet wurden.

Und noch was sollte man vorab unbedingt bedenken: 
Jeder Fachberater hat – wie auch die Fachanwälte – jedes Jahr eine zehnstündige Pflichtfortbildung auf dem jeweiligen Fachgebiet zu absolvieren, um den Titel weiter führen zu dürfen.

Fachberaterbezeichnungen können übrigens allen natürlichen Personen verliehen werden, die nach § 3 Steuerberatungsgesetz zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, also insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer.

Einfach überzeugend: Vorteile und Nutzen der Fachberaterausbildung

Die Absolvierung eines Fachberaterlehrgangs bietet Steuerberatern die erstklassige Chance sich Spezialwissen auf einem attraktiven Beratungsgebiet anzueignen bzw. das dort schon vorhandene Know-how weiter zu vertiefen. Angesichts des wachsenden Konkurrenzdrucks um Mandate einerseits und den weiter steigenden Erwartungen der Mandanten nach qualifizierter Fachberatung andererseits, können Steuerberater das Alleinstellungsmerkmal „Fachberater“ in hervorragender Weise nutzen, um neue Mandate zu gewinnen bzw. „Altmandate“ noch stärker an die Kanzlei zu binden. Im Ergebnis kann die Kanzlei ihren Umsatz wie auch ihren Gewinn durch einen Fachberater im Haus mitunter ganz erheblich steigern und ihre Existenz damit langfristig sichern.

Und was besonders vorteilhaft ist: Wer den Fachberatertitel verliehen bekommen hat, darf damit auch gleich aktiv werben, wie beispielsweise auf der Homepage, auf dem Briefpapier, auf dem Kanzleischild oder auf der Visitenkarte. Dabei ist lediglich zu beachten, dass nach einer BFH-Entscheidung vom 23.2.2010 nicht amtlich verliehene Zusatzbezeichnungen – also auch Fachberatertitel – von der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ räumlich deutlich abgesetzt werden müssen, was bei der Gestaltung von Geschäftspapieren, Praxisbroschüren, Internetauftritten, Visitenkarten etc. unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Welche Kurse werden in 2017 angeboten?

Das Lehrgangsangebot weist inzwischen eine enorme Breite und Vielfalt auf. So verleiht die Bundessteuerberaterkammer von amtlicher Seite den Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie den Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern.

Daneben haben sich in den letzten Jahren gleich eine ganze Reihe von Fortbildungsinstituten sehr erfolgreich mit Fachberaterkursen am Markt etabliert. So absolvierten seit 2008 mehr als 500 Steuerberater den Lehrgang zum Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) des IFU-Instituts in Bonn. Des Weiteren werden Kurse zum Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ ISM gGmbH) sowie zum Fachberater für das Baugewerbe und das Handwerk (IFU/ ISM gGmbH) angeboten, die sich ebenfalls zunehmender Beliebtheit bei den Steuerberatern erfreuen.

Der DStV bietet über sein Fachinstitut (Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.) in 2017 Lehrgänge zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), zum Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.), zum Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), zum Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.), zum Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) und zum Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) an.

Die Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG hat in 2017 Lehrgänge zum Fachberater für Internationales Steuerrecht (DStV e.V.), zum Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) und zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) im Programm, während das IBG (Privates Institut für Beratung im Gesundheitswesen GmbH) mit dem Fachberater für das Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven) – neben DStV und IFU-Institut – einen weiteren Kurs zur Heilberufeberatung anbietet. Und schließlich führt auch das DWS (Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.V.) – wie die Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG – in 2017 einen Lehrgang zum Fachberater für Internationales Steuerrecht durch, so dass interessierte Steuerberater insgesamt nicht nur wieder ein breites Themenspektrum geboten bekommen, sondern bei einigen Kursen auch zwischen verschiedenen Fortbildungsanbietern wählen können.

Der Blick in die Zukunft

Im Zuge der Digitalisierung von Kanzleien und Mandantenunternehmen wird sich das Berufsbild und Tätigkeitsfeld des Steuerberaters in den kommenden Jahren ganz gravierend verändern. In diesem völlig neuen Umfeld werden voraussichtlich nur noch Kanzleien dauerhaft erfolgreich sein, die es schaffen, ihren Mandanten u. a. auch Spezialberatungsleistungen anzubieten, die mehr als das in der Steuerberaterausbildung erworbene steuerliche Fachwissen erfordern. Insofern darf damit gerechnet werden, dass die Nachfrage nach Fachberaterlehrgängen in den nächsten Jahren weiter steigen wird und neue Lehrgänge sowie Kurskonzepte angeboten werden.

Quelle DStR 3/2017