Vom Nutzen einer immer populäreren Zusatzqualifikation: Der Master of Laws (LL.M.)

von Matthias Fink, LL.M., Administrative Director beim Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC), einer Kooperation der Max-Planck-Gesellschaft mit mehreren in- und ausländischen Universitäten

Auf immer mehr Kanzleischildern und Unternehmensbriefköpfen prangt er – der LL.M.
Viele Jurastudenten, Young Professionals und erfahrene Juristen fragen sich daher: Ist diese Zusatzqualifikation grundsätzlich sinnvoll, und wenn ja, für  wen?

Ein Aufbaustudium zum Master of Laws ist eine hervorragende Möglichkeit, sich in einem bestimmten Rechtsgebiet Spezialkenntnisse anzueignen.
Im Unterschied zu vielen anderen Weiterbildungen kann der Absolvent eines LL.M.-Programms diesen Zusatznutzen für die Mandantschaft und/oder den künftigen Arbeitgeber schon auf der Visitenkarte deutlich machen. Für alle Juristen ist der LL.M. daher ein probates Mittel, um sich aus dem großen Kreis der Wettbewerber herauszuheben. Darüber hinaus wird der LL.M., im Gegensatz zu rein auf das eigene Land bezogenen Graden, im internationalen Bereich sofort erkannt und verstanden.

Neben der fachlichen Spezialisierung gibt es aber auch noch einen weiteren wichtigen Aspekt, der zur steigenden Popularität des „Master of Laws“ in den letzten Jahren beigetragen hat: Viele Master-Programme in Deutschland und im Ausland finden auf Englisch statt. Bei einem Absolventen eines englischsprachigen LL.M.-Programms ist die Frage nach dem verhandlungssicheren Englisch beantwortet, noch bevor sie in einem Vorstellungsgespräch überhaupt gestellt wird. Ein LL.M.-Studium im Ausland oder in einem englischsprachigen Programm mit Teilnehmern aus der ganzen Welt in Deutschland erlaubt so gerade Juristen, die während ihres Studiums auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet haben, die heute in vielen Arbeitsbereichen vorausgesetzte Weltläufigkeit zu erwerben.
Auch die eigene Fähigkeit, in international zusammengesetzten Teams zu arbeiten, stellt ein Absolvent eines LL.M.-Programms damit unter Beweis.

Schlussendlich bieten einige LL.M.-Programme auch Absolventen anderer Fachrichtungen als der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, vertiefte juristische Fachkenntnisse zu erwerben und sich so ganz neue Karrieremöglichkeiten zu eröffnen. Ein Beispiel hierfür ist ein Ingenieur oder Naturwissenschaftler, der sich eine berufliche Zukunft im Bereich des Geistigen Eigentums aufbauen möchte. Mit einem LL.M. im Immaterialgüterrecht bieten sich für ihn interessante Optionen in Patentanwaltskanzleien, in den Patentabteilungen großer und mittelständischer Unternehmen und nicht zuletzt im Bereich der Patentämter und -gerichte. Auch eine Karriere im Bereich internationaler Organisationen wie dem Europäischen Patentamt und der World Intellectual Property Organization (WIPO) kommt so in Betracht.

Ein LL.M. ist also eine reizvolle Zusatzqualifikation, deren Bedeutung gerade in einem sich immer weiter ausdifferenzierenden Arbeitsmarkt weiter zunehmen wird.

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Quelle NJW 13/2015