Wahlstation: Gründliche Planung ist wichtig

von Alexander Vaupel, Senior Consultant, Neumann Legal

Einhergehend mit der Überlegung hinsichtlich der frühen Schwerpunktsetzung in Studium und Referendariat (vgl. auch meinen Beitrag zum NJW-Stellenmarkt in Heft 19/2009) sollte auch die Wahl der Referendarsstationen wohl bedacht sein.
Gegenstand dieses Beitrages sind jedoch nicht die Zivil-, Straf- und Verwaltungsstationen, sondern die Anwalts- und (Pflicht-)Wahlstationen, da diese in der Regel größere Gestaltungsspielräume eröffnen und oftmals eine herausgehobene Bedeutung bei späteren Bewerbungen haben, falls der Weg nicht in Justiz, Verwaltung oder in die Selbstständigkeit führen soll.

Diesbezüglich gibt es mehrere Grundüberlegungen, die nicht trennscharf sind, sondern teilweise ineinander übergehen.

1. Wahlstation als Vorbereitung auf das Examen

Einige Referendare versuchen, sich mittels der Stationen möglichst zielgerichtet auf die Examensprüfung vorzubereiten, indem sie möglichst viele examensrelevante Sachverhalte und Fälle bearbeiten. Prädestiniert hierfür ist natürlich insbesondere die klassische Allgemeinkanzlei, in der normalerweise überwiegend „alltägliche“ Rechtsfälle Gegenstand der Tätigkeit sind, wie sie möglicherweise auch in Examensklausuren vorkommen können. Außerdem wird dort oftmals eine relativ große Bandbreite an Rechtsgebieten abgedeckt, was natürlich ebenfalls von Vorteil sein kann.

Ein gewisser Nachteil ist allerdings darin zu sehen, dass man in der an das Assessorexamen anschließenden Bewerbungsphase nicht mit einer namhaften Stage im Lebenslauf punkten kann. Wer überlegt, sich bei einer Wirtschaftskanzlei oder einem Unternehmen zu bewerben, sollte bedenken, dass nicht wenige Entscheider darauf achten, ob Bewerber bereits Erfahrungen in einer entsprechenden Arbeitsumgebung gesammelt haben und erste Einblicke in die üblichen Arbeitsprozesse gewinnen konnten.

2. Sogenannte „Tauchstationen“

Hiervon ist ohne Wenn und Aber abzuraten. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man sich ausschließlich im Selbststudium und ohne entsprechendes Sammeln praktischer Erfahrungen adäquat auf das Examen vorbereiten kann.

Zudem kann man auch im zukünftigen Bewerbungsprozess allzu leicht in Erklärungsnot kommen, wenn nach den Inhalten bzw. Schwerpunkten der Stage gefragt wird und nach der Motivation, sich für diese Ausbildungsstelle zu entscheiden. Eine Erklärung, man habe bewusst eine sogenannte „Tauchstation“ gewählt, hinterlässt natürlich keinen guten Eindruck.

3. „Frisieren“ des Lebenslaufs

Ein reines Sammeln vermeintlich attraktiver Law-Firm-Namen im Lebenslauf ohne roten Faden ist nicht zwangsläufig von Vorteil.

So ist zu bedenken, dass die Arbeitsbelastung (in der Regel 4-Tage- Woche) oftmals tatsächlich besonders hoch ist, was zur Folge hat, dass dem Referendar weniger Zeit zum Lernen bleibt. Zudem sind häufig nicht besonders examensrelevante Problemstellungen Gegenstand des Arbeitsalltages, da in Wirtschaftskanzleien üblicherweise mit einem hohen Spezialisierungsgrad in recht eng umrissenen Rechtsgebieten gearbeitet wird.

Vorteile einer Station in einer namhaften Wirtschaftskanzlei wiederum finden sich zum einen in der Vergütung, die als Kompensation für den vergleichsweise hohen Arbeitsaufwand zusätzlich zum Referendarsgehalt gewährt wird, und zum anderen eben darin, dass „man mal eine Law Firm von innen“ gesehen hat.

Hilfreich ist dies insbesondere bei Referendaren, die in Betracht ziehen, sich später als Rechtsanwalt bei entsprechenden Sozietäten zu bewerben.

Es ist nicht auszuschließen, dass bei vergleichbar qualifizierten und überzeugenden Kandidaten den Ausschlag geben könnte, ob bereits Inneneinsichten in den Alltag einer Wirtschaftskanzlei gewonnen wurden.

Dieses gilt natürlich ebenfalls im Hinblick auf Rechtsabteilungen. Hier hat unter Umständen auch derjenige Kandidat einen gewissen Vorteil, der weiß, was die dortige Tätigkeit ausmacht und welche Aufgaben einen zukünftigen Syndikus erwarten.

4. Nutzen der Orientierungsphase

Die Referendarszeit sollte unbedingt als Findungsphase genutzt werden. Selbst die Referendare, die sich hinsichtlich ihres späteren Berufs- bzw. Karriereweges sicher wähnen, sollten das dem Referendariat innewohnende Potenzial nach Möglichkeit nutzen.

Aus meiner Sicht ist es ratsam, die – wie auch immer bezeichnete – Wahlstation in der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu absolvieren.

Selbst wer sich bereits für die Anwaltslaufbahn entschieden hat, kann nur davon profitieren zu wissen, wie die Juristen auf der Seite der späteren Mandantschaft arbeiten und welche Fragen sich üblicherweise stellen.
Wer die Möglichkeit hat die Anwaltsstation zu splitten, macht sicher lich keinen Fehler, neben einer Großkanzlei auch eine kleinere Einheit (Mittelständler, Boutique oder Allgemeinkanzlei) in seinen Werdegang zu integrieren.

Wer jedes typische Berufsfeld einmal angetestet hat, ist eher in der Lage, sich zu entscheiden, wo er seinen Berufseinstieg wählen möchte als jemand, der seinen Fokus von vornherein unnötig einengt.

5. Wahlstation kann der Profilschärfung dienen

Potenzielle Arbeitgeber sehen es gern, wenn Kandidaten open-minded sind und möglichst vielfältige Erfahrungen mitbringen. Solches muss auch nicht zu Lasten der Profilschärfung gehen. Der rote Faden im Lebenslauf kann (und sollte) sich eher aus einer Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet ergeben, welches in Wahl- und Anwaltsstation den Schwerpunkt bilden sollte.

Besonders attraktiv auf dem Arbeitsmarkt ist natürlich ein Kandidat, der eine der Stationen mit einem Auslandsaufenthalt, optimalerweise in einem englischsprachigen Land, verknüpfen kann, wobei unerheblich ist, welche Stage dort abgeleistet wird.

Wahlstation gründlich planen

Bereits zu Beginn des Referendariats sollte man den Weg durch die Stationen gründlich planen. Im daran anschließenden Berufsleben erhält man keine Möglichkeit mehr, auf derart einfache Weise Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu gewinnen.

Einen Aspekt sollte man allerdings ebenfalls nicht außer Acht lassen: Die Referendarsstation dient auch als Bühne, die eigenen Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis zu stellen. Nicht wenige Referendare, die sich im Referendariat gut präsentieren, erhalten Angebote für eine Festanstellung nach Abschluss des Examens. Und die Chancen hierauf stehen bei einer Großkanzlei tendenziell höher als bei anderen Ausbildungsstationen.

 

Weitere Informationen, Tipps und Literatur zu Studium und Referendariat finden Sie auf beck-shop.de. 
Übrigens: Testen Sie die NJW und die Ausbildungszeitschriften JuS und JA jetzt kostenlos im Probeabo.
Quelle NJW 50/2009