Legal Counsel bei der GEMA - Einblicke in die Musikbranche und die größte Verwertungsgesellschaft in Deutschland

Beruf GEMA
von Caroline Schnelle

»Sie lieben Musik? Dann helfen Sie mit, sie zu schützen!«
Mit dieser Headline auf ihrer Stellenanzeige für eine Tätigkeit als Legal Counsel hat die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mein Interesse geweckt, als ich gerade das Zweite Staatsexamen ab geschlossen hatte. Denn seit ich denken kann, ist die Musik mein größtes Hobby und meine Leidenschaft. Dass ich dies eines Tages mit meinem Berufsfeld verbinden könnte, schien mir während der juristischen Ausbildung noch beinahe utopisch. Meinen bis dahin festen Plan, in den Staatsdienst zu gehen, legte ich deshalb auf Eis, zog nach München und ließ mich auf etwas völlig Neues und Unbekanntes ein. Eine Entscheidung, die mir nicht leichtfiel, die ich aber bis heute nicht bereut habe.

»Ist das nicht so etwas wie die GEZ, nur für Musik?«

Natürlich war es nicht nur die Musik, die mich an der GEMA als Arbeitgeberin gereizt hat. So stellte ich schnell fest, dass ich hier nicht nur in einem großen, äußerst sympathischen Team arbeiten, sondern vor allem auch spannende Einblicke in ein komplexes und vielschichtiges Unternehmen gewinnen würde. Dabei fällt mir immer wieder auf, wie viele Klischees über die GEMA im Umlauf sind, von »Ist das nicht so etwas wie die GEZ, nur für Musik?« über »Das ist doch eine Behörde, oder?« bis hin zu »Ihr zieht den armen Leuten das Geld aus der Tasche und sperrt YouTube-Videos!« Tatsächlich ist die GEMA nicht sonderlich beliebt, während es sehr viele Un- und Halbwahrheiten darüber gibt, wer sie eigentlich ist und was sie genau macht.

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Dabei gibt es Verwertungsgesellschaften schon seit der Entwicklung des Urheberrechts. Sie alle nehmen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte für eine Vielzahl von Rechteinhabern wahr und stellen ihre angemessene Vergütung sicher, indem sie Lizenzverträge abschließen sowie treuhänderisch das Geld verwalten und ausschütten.

Die GEMA ist mit ca. 90.000 Mitgliedern in Deutschland die größte Verwertungsgesellschaft und vertritt gegenüber Musiknutzenden die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Rechtlich ist sie ein wirtschaftlicher Verein und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundeskartellamtes. Das »Herzstück« und wichtigstes Organ der GEMA ist die Mitgliederversammlung, die jährlich (im Wechsel in Berlin und München) zusammenkommt, um über aktuelle Themen zu diskutieren und wichtige Entscheidungen zu treffen. Unter anderem wird hier der Aufsichtsrat gewählt, der sich aus sechs Komponisten, vier Textdichtern und fünf Musikverlegern zusammensetzt.

Neben der Rechtewahrnehmung erfüllt die GEMA auch soziale und kulturelle Aufgaben. Sie verleiht Förderpreise, stellt Sozialfonds zur Verfügung und setzt sich politisch auf nationaler und europäischer Ebene für den Urheberschutz der Musikschaffenden ein. Zu nennen ist hier etwa die aktuelle Debatte über den Reformbedarf beim Musikstreaming, bei der zugunsten der Urheber eine faire Beteiligung an den Erlösen, mehr Transparenz und Chancengleichheit gefordert wird. Ein weiteres wichtiges Thema, das die GEMA beschäftigt und für die Zukunft immer mehr an Relevanz gewinnen wird, ist die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz, die auch in der Musikbranche eine Rolle spielt und neue urheberrechtliche Fragen aufwirft.

Spannende rechtliche Herausforderungen im Musikurheberrecht am Puls der Zeit

Und was genau sind dann eigentlich die Aufgaben im Justiziariat? Wir sind vor allem für Rechtsfragen zuständig, die sich im Verhältnis zwischen der GEMA und ihren Mitgliedern sowie zwischen der GEMA und Musiknutzenden (Lizenznehmern/Kunden) ergeben. Außerdem beraten wir unternehmensintern andere Direktionen in juristischen Fragen, betreuen (in enger Zusammenarbeit mit beauftragten Kanzleien) Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder der Schiedsstelle und bearbeiten Rechtsfragen im Bereich der nationalen und europäischen Gesetzgebung und der internationalen Rechtewahrnehmung. Neben dem Urheberrecht und dem Recht der Verwertungsgesellschaften (VGG) sind dabei immer wieder  allgemeines Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und Datenschutzrecht gefragt. Entsprechend der Komplexität und Vielfältigkeit unserer Aufgaben sind wir in drei  – stetig wachsende  – Teams unterteilt. Die jüngste und kleinste Abteilung »Projects and Investments« befasst sich mit Gründungen und (Anteils-) Erwerb sämtlicher Tochtergesellschaften der GEMA. So wurde z.B. 2015 ICE als ein gemeinsamer Lizenz- und Verarbeitungsdienst der drei Verwertungsgesellschaften GEMA, PRS for Music (United Kingdom) und STIM (Schweden) gegründet, um die europaweite Lizenzierung der Onlinerechte wahrzunehmen. In der Abteilung »Mitglieder und Regelwerk« dreht sich alles um die Mitgliederversammlung, die Berechtigungsverträge sowie die Satzung und den Verteilungsplan. In meinem Team »operative Rechtsfragen und Lizenzierung« haben wir unter uns die Bereiche Datenschutzrecht, Compliance, Vertragsmanagement und Außendienst aufgeteilt. Und letzteres ist mir zugefallen. Außendienst umfasst sämtliche Musiknutzungen  – also Konzerte, Veranstaltungen und jegliche Musikwiedergaben – in  ganz Deutschland. Hier geht es also um  den direkten Kontakt mit Lizenznehmern aus den unterschiedlichsten Branchen. Zu meinen täglichen Berührungspunkten zählen dabei Lizenzverträge, Tarifstreitigkeiten, Gesamtvertragsverhandlungen und vor allem zahlreiche Gerichtsverfahren, in den meisten Fällen wegen Urheberrechtsverletzungen. Und hier sind auch BGH-Verhandlungen keine Seltenheit!

Dass ich mich nicht nur auf eine fremde Stadt, sondern auch auf ein für mich bis dahin völlig unbekanntes Tätigkeitsfeld eingelassen habe, wurde definitiv belohnt. Hier gibt es nicht nur den weltbesten Kaffee von unserem hauseigenen (!) Barista, einen offenen und wertschätzenden Umgang in einem musikbegeisterten Team und die Alpen vor der Haustür. Man bekommt vor allem auch spannende Einblicke in die Musikindustrie am Puls der Zeit und lernt viel über das Urheberrecht vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und rechtspolitischer Themen (Stichwort: KI, Streaming …).

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Und um zum Schluss mit dem Mythos um die alten YouTube-Sperrtafeln aufzuräumen: Nicht die GEMA hat die Videos gesperrt. Das war YouTube selbst, weil damals im Rahmen eines jahrelangen Rechtsstreits noch keine Einigung über Höhe und Art der Lizenzierung zustande gekommen ist. Und nein, die GEMA hat auch nichts, wirklich gar nichts mit der GEZ zu tun.

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Über die Autorin:

Caroline Schnelle
arbeitet seit Oktober 2022 als Legal Counsel bei der GEMA. Sie studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Leipzig und absolvierte ihr Rechtsreferendariat am OLG Dresden. Während ihrer Stationen am Landgericht Leipzig, am Gewandhaus zu Leipzig und zwei Wirtschaftskanzleien in Leipzig und Berlin sammelte sie erste Erfahrungen im Fachbereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

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