3 Tipps für mehr Erfolg im Jurastudium

Lerntipps Jurastudium: Papier und Stift(e) helfen
von Prof. Dr. Christoph Gröpl

Lerntipps fürs Jurastudium: Prof. Dr. Christoph Gröpl verrät, wie Jurastudentinnen und Jurastudenten das Jurastudium idealerweise angehen sollten, um einen erfolgreichen Abschluss zu erzielen.

Jurastudium-Lerntipp 1: „Weniger ist mehr“

Zugegeben: Die Stofffülle, die gerade in den ersten Semestern auf den Jurastudenten einprasselt, ist gewaltig. Vor allem entschwinden sehr schnell die abgegrenzten Lerneinheiten, die man von der Schule gewohnt war (etwa nach der Art „Hausaufgabe: Biologiebuch, S. 12 bis 21, lernen“).

Schon nach wenigen Wochen droht man in den Fluten an vorhandener, zitierter oder empfohlener Literatur und Rechtsprechung unterzugehen, zu ertrinken.

Völlig vergebens ist hier, nach der Manier eines guten Schülers alles nachschlagen und nacharbeiten zu wollen. Als wenig zielführend hat sich auch erwiesen, alles wenigstens kursorisch zu überfliegen, quasi „virtuos“ mit einem Auge zu lesen, um von vielem eine Ahnung zu haben. Denn nur „einen (blassen) Schimmer“ zu haben, nützt in juristischen Prüfungen nichts.

Wenn es nicht anders geht, sollte man sich am Anfang zunächst auf den Kernstoff beschränken, was ab und an auch einmal (nicht aber regelmäßig oder gar immer) den Mut zur Lücke bedeuten kann – solange Lücke nicht mit völliger Brache verwechselt wird. Lücken sind nur zu verkraften, wenn die Wände im Übrigen fest stehen. Zum Ausgleich heißt es also, den Kernstoff so zu „pauken“, dass er wirklich exakt und sicher beherrscht wird. Vor diesem Hintergrund kann – recht verstanden – die Weisheit des Architekten Mies van der Rohe für die Bewältigung des juristischen Stoffes fruchtbar gemacht werden: „Weniger ist [manchmal] mehr.“ Abgesehen davon lassen sich Lücken später umso schneller füllen („Akzelerationseffekt“), je fester das Wissensfundament gegründet ist.

Jurastudium-Lerntipp 2: „Locker leben und hart arbeiten“

Selbstdisziplin und Selbstorganisation – das sind Fähigkeiten (von manchen mehr oder weniger abfällig als „Sekundärtugenden“ bezeichnet), ohne die das Jurastudium nicht gelingen kann. Wer stellt sich nicht (zumindest insgeheim) gerne als Genie dar, dem der Stoff gleichsam im Schlaf zufliegt, der aufgrund seiner „Genialität“ mit geringstem Zeitaufwand passable Noten erzielt. Seien Sie unbesorgt: Solche Genies gibt es in der Juristerei nicht; „genial“ ist hier allenfalls das Vortäuschen des Müßiggangs.

Es gibt aber Charaktere, die ihrer inneren Einstellung nach locker leben – und trotzdem hart arbeiten. Das freilich ist beneidens- und vor allem nachahmenswert.

Wer andererseits im Studium nur locker lebt, dem bleibt nach missratenem Examen häufig nur die (Selbst-)Entschuldigung: „Ich war halt faul“ – was im Übrigen oft nicht einmal den Kern der Sache trifft, denn hinter „Faulheit“ verbirgt sich nicht selten mangelnde Eignung.

Selbstdisziplin beginnt mit (wenn es sein muss, manchmal schonungsloser) Ehrlichkeit zu sich selbst. Wer eine Woche lang „durchfeiert“, muss sich das auch eingestehen – und den versäumten Stoff dann aufholen.

Wer eine Klausur unter Verwendung unerlaubter Hilfsmittel besteht, muss sich dessen bewusst sein, und sich nicht in die Tasche lügen, er hätte es „ja eigentlich auch ohne“ geschafft. (Wie oft habe ich das gehört – meist von Leuten, die ihre Brötchen heute mit etwas anderem verdienen [müssen] als mit Jura.)

Selbstehrlichkeit bedeutet aber auch, nach jeder Klausurrückgabe die eigenen  Fehler  zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihnen intensiv auseinanderzusetzen – mit dem festen Vorsatz, sie nie mehr zu begehen. (Prüflinge, die korrigierte Klausuren nach der Rückgabe unvermittelt abheften oder nicht einmal abholen – auch hier habe ich einige kennengelernt –, verdienen ihre Brötchen später oft ebenfalls nicht im juristischen Bereich.)

Zur Selbstdisziplin gehören des Weiteren Genauigkeit (die „Akribie“, die erfolgreichen Juristen oft vorgeworfen wird) und Skrupelhaftigkeit im Sinne eines regelmäßigen Hinterfragens der selbst gefundenen Ergebnisse – alles in allem ein gesundes Maß an Selbstkritik (oder jedenfalls an Fähigkeit dazu).

Eng mit Selbstdisziplin hängt Selbstorganisation zusammen. Dazu gehören vernünftige Planung und deren Umsetzung. Selbstorganisation ermöglicht die Schaffung der wichtigen Freiräume für Zeiten, die man nicht am Schreib-tisch verbringt, was wiederum Energie für wirkungsvolles Lernen liefert – vielleicht eine Art „Synergieeffekt“, mithilfe dessen man das oben erwähnte „lockere Leben bei harter Arbeit“ realisieren kann.

Von entscheidender Bedeutung ist schließlich Ausdauer. Die beste Selbstorganisation und die härteste Selbstdisziplin nützen nichts, wenn sie nur für wenige Wochen durchgehalten werden. Die wesentlichen Gebiete des juristischen Studiums lassen sich nicht wie Glieder einer Kette „abarbeiten“ nach dem Motto „pauken – schreiben – vergessen“.

Der juristische Stoff will kontinuierlich erarbeitet und vor allem wiederholt werden. Lieber jeden Tag wenigstens ein bisschen „ran an den Schreibtisch“ als drei bis vier Tage „richtig wild“ und dann tagelang überhaupt nicht. „Mäßig, aber regelmäßig“ ist – jedenfalls in Bezug auf das Jurastudium – allemal besser als „ganz und dann wieder gar nicht“.

Jurastudium-Lerntipp 3: Stoffaneignung

a) Keine Litanei: Arbeit mit dem Gesetz

Wie eignet man sich den Stoff am besten an? Ein „Patentrezept“ gibt es hier nicht.

Jeder Mensch lernt anders: Dem einen genügt die intensive Lektüre von ausgewählten Fachbüchern und Skripten, der andere bevorzugt zusätzlich den fachlichen Austausch, die Diskussion mit Kommilitonen, der dritte braucht es akustisch-visuell und besucht deshalb die Vorlesung, der vierte ist wieder anders veranlagt …

Eines aber können die wenigsten: sich den Stoff mit einem einzigen Buch in der Hand auf dem Sofa aneignen, gleichsam nach Art der Bettlektüre eines Kriminalromans. Dazu fehlt mindestens das zweite Buch – und das ist der Gesetzestext.

Normen, also Rechtsvorschriften, sind für uns Juristen die Vorgaben des demokratischen Gesetzgebers, an die wir gebunden sind, aus denen wir im Einzelfall das Recht schöpfen; sie sind für uns daher mindestens so wichtig wie die Bibel für den Theologen.

Abgesehen davon: Machen Sie sich klar, dass Sie den Gesetzestext in der juristischen Prüfung verwenden dürfen – quasi als „legalen Spickzettel“. Schon allein deshalb sollten Sie mit ihm sehr vertraut werden.

Deshalb müssen wir die einschlägigen Vorschriften immer und immer wieder lesen und darin nicht nachlassen: zehn Mal, hundert Mal, auch öfter, eben jedes Mal aufs Neue, wenn die Norm von Relevanz ist. Wer würde – um eine Parallele zu ziehen – dem Gläubigen zum Vorwurf machen, das Vaterunser zum tausendsten Mal zu beten?

Daher muss der Blick beim Lernen wie auch später in der Klausur oder im juristischen Beruf unablässig hin- und herwandern zwischen dem Lehrbuch (oder dem Sachverhalt) und dem Gesetzestext.

Lesen Sie vor allem die einschlägigen Normen langsam (und anfangs zu Übungszwecken vielleicht auch [halb]laut), zerlegen Sie sie grammatikalisch (Subjekt – Prädikat – Objekt usw.), strukturieren Sie sie inhaltlich (Was ist die Rechtsfolge? Welche Vorausset-zungen werden dafür aufgestellt?). Wer das als kindisch oder gar als lächerlich abtut, zeigt Überheblichkeit, die sich übel an ihm rächen kann.

Sehr hilfreich und für viele unentbehrlich sind daneben Stift(e) und Papier. Markieren Sie sich im Sachverhalt, in den Lehrtexten und auch in den Gesetzes-texten die wichtigen Wörter und Passagen. Im Sachverhalt und den Lehrtexten kann die Markierung nach einer Systematik (z.B. in verschiedenen Farben) erfolgen, die Sie für sich selbst entwickeln. (Achtung: In der Prüfung sind systematische Markierungen in Gesetzestexten verboten!)

Bringen Sie zudem bei Bedarf Randbemerkungen an (natürlich nicht in den Gesetzestexten!), erstellen Sie ggf. Gliederungen, fertigen Sie Skizzen, üben Sie Formulierungen, z.B. auch dadurch, dass Sie herausragend wichtige Textstellen oder Obersätze mit Bedacht – nicht bloß mechanisch – abschreiben (oder abtippen).

b) „Mutter des Erfolgs“: konsequente Wiederholung

Vermutlich ist es für die kognitive Verarbeitung wie auch für die Psyche des Menschen von unschätzbarem Wert, dass er sehr vieles sofort oder jedenfalls wenig später wieder vergisst. Sein Gehirn könnte sonst „überlaufen“ wie mancher IT-Arbeitsspeicher und bald unweigerlich „abstürzen“.

Für die Aneignung des juristischen Stoffes ist dieses Phänomen leider weniger erfreulich. Gerade wegen des oft hohen Abstraktionsgrades bleibt das Allerwenigste sofort „haften“, vieles versinkt bald im „Nebel der Vergessenheit“.

Um den juristischen Stoff zu verinnerlichen, müssen wir ihn deshalb unablässig wiederholen, nicht nur einmal, sondern in mehreren Durchläufen, in „iterativen Schleifen“.

Die erste und effektivste Stoffwiederholung findet bereits am jeweils nächsten Tag statt, denn über Nacht geht die „Vergessenskurve“ am steilsten nach unten. Die nächste Wiederholung findet am besten nach einigen Wochen, dann wieder nach einigen Monaten und später nach ein bis zwei Jahren statt.

Die im Vergleich zu einem Computer erstaunlich hohe Vergesslichkeit des Menschen ist im Übrigen auch der Grund, warum konsequentes  Lernen aufs Examen bereits im ersten Semester beginnt: Wer alles auf die Zeit des (universitären oder privaten) Repetitoriums verschiebt, für die etwa anderthalb Jahre vor dem Examen eingeplant sind, vermag nicht mehr vom Wiederholungseffekt zu profitieren. Beim „Rep“ – das Wort kommt vom lateinischen Verb repétere (= wiederholen) – hört er dann nämlich zu vieles zum ersten und eben nicht zum wiederholten Mal, so dass vor der entscheidenden Prüfung zu wenig „iterative Schleifen geflogen“ werden können. Eine solche Vorgehensweise endet leider nicht selten mit einer Bruchlandung.

c) „Übung macht den Meister“

„Übung macht den Meister“ – dieser Satz klingt altbacken, könnte auf (Ur-) Omas Paradekissen gestickt sein. Und doch, um im antiquierten Stil fortzufahren, wohnt ihm mehr als „ein Quäntchen Wahrheit“ inne. Nicht zu verachten ist daher die richtige Kombination aus Theorie und Falltraining.

Klar ist: Wer nur Übungsklausuren schreibt, lernt zu induktiv und damit zu umständlich. Wer sich andererseits nur abstrakte Lehrbücher zu Gemüte führt, läuft große Gefahr, das Erlernte in der Klausur (und später in der Praxis) nicht anwenden zu können.

Es empfiehlt sich daher, das abstrakt Erarbeitete sogleich oder einen Tag später anhand eines Übungsfalls zu erproben, der nicht lang (schon gar nicht stundenlang) zu sein braucht. Wichtig ist freilich, dass man Fälle nicht nur liest (erst den Sachverhalt mit dem Bearbeitervermerk, dann die Lösung), sondern sie löst. Dazu gehören das leere Blatt Papier und der Bleistift: Nach der Lektüre des Sachverhalts entwirft man damit – und zwar nur damit und mit dem Gesetzestext – eine Lösungsskizze. (Ist genügend Zeit vorhanden, wird darauf basierend ein Gutachten ausformuliert.)

Erst anschließend vergleicht man selbstkritisch mit der Musterlösung. In mittleren und weiter fortgeschrittenen Studienstadien sollte das Schreiben von Übungsklausuren ohnehin zum Wochenplan gehören.

d) Zu guter Letzt

Abschließend noch zwei Ratschläge. Erstens: Bemühen Sie sich, bei der Erarbeitung juristischer Probleme stets den notwendigen Bezug zur Wirklichkeit herzustellen. Recht will – durch Gebote, Verbote und Erlaubnisse – das tägliche Miteinander der Menschen ordnen. Vergegenwärtigen Sie sich den zu ordnenden Lebensbereich (den Sachverhalt).

Versuchen Sie sodann, sich in die verschiedenen  Interessenlagen hineinzudenken, bemühen Sie sich zu ergründen, welcher Beweggrund hinter einer gesetzlichen Regelung steht, und versuchen Sie, daraufhin Stellung zu beziehen und die Rechtslage als „gerecht“ oder unangemessen und daher reformbedürftig zu qualifizieren.

Nicht nur Rechtspraxis, sondern auch Rechtswissenschaft verlangen ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen (Empathie). Wer dazu in der Lage ist, wird sich auch die einschlägigen Rechtsnormen besser merken und sie leichter anwenden können.

Und zweitens: Recht hat viel mit Systematik zu tun. Lassen Sie sich darauf ein, strukturieren Sie den zu erarbeitenden Stoff, und zwar in Form von schematisierenden Schaubildern. Das ist manchmal schon „die halbe Miete“, weil Sie sich damit Rechenschaft darüber ablegen, dass Sie den Aufbau einer Rechtsfrage verstanden haben.

Beachten Sie dabei allerdings: Mnemotechnisch ist erwiesen, dass sich das menschliche Gehirn zwei oder drei horizontale Verästelungen (Untergliederungen) gut merken kann; ab vier gehen der Überblick und die Memorierungsfähigkeit verloren.

Lernen Sie also in „Dichotomien“ und „Trichotomien“. Bestehen mehr Begriffs- oder Tatbestandsmerkmale, versuchen Sie eine (vertikale) Unterkategorisierung durch Eröffnung einer neuen (Unter-)Ebene.

Dieser Text stammt aus dem Lehrbuch Gröpl, Staatsrecht I

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Gröpl, Staatsrecht I, C.H.BECK