Das "One Step Ahead"-Stipendium von Gleiss Lutz

Sarah Roth im BECK Stellenmarkt Interview

Mit dem One Step Ahead-Stipendium vergibt Gleiss Lutz jedes Jahr vier LL.M.-Stipendien an herausragende Studierende und Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen. Wir haben mit Frau Sarah Roth, Recruiting Manager bei Gleiss Lutz, gesprochen und erfahren, was die Bewerbungsvoraussetzungen sind und warum Gleiss Lutz eine solche Förderung anbietet. 

BECK Stellenmarkt: An wen richtet sich Ihr Stipendium?

Sarah Roth: Das One Step Ahead-Stipendium von Gleiss Lutz richtet sich an unsere Nachwuchsjuristinnen und –juristen, also an alle (ehemaligen) Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

BECK Stellenmarkt: Warum bieten Sie eine solche Förderung an?

Sarah Roth: Wir möchten unseren Nachwuchs mit der Förderung vor allem ermutigen, sich ein solches, mitunter recht kostspieliges Projekt zuzutrauen. Das Stipendium kann schließlich einen nicht ganz unerheblichen Teil der Kosten abdecken.

BECK Stellenmarkt: Wie viele Bewerbungen erhalten Sie im Schnitt?

Sarah Roth: Mit zunehmender Bekanntheit unseres Stipendiums auf dem Markt wachsen auch jedes Jahr die Bewerberzahlen. Der begrenzte Adressatenkreis auf unseren eigenen Nachwuchs macht die Gesamtanzahl dennoch überschaubar. Sagen wir so: Die Chancen, als Ehemalige bzw. Ehemaliger von Gleiss Lutz ein Stipendium zu erhalten, stehen nicht schlecht.

BECK Stellenmarkt: Wie viele Personen nehmen Sie in Ihr Programm auf?

Sarah Roth: Wir vergeben jedes Jahr vier Stipendien à 10.000 Euro.

BECK Stellenmarkt: Was sind die Bewerbungsvoraussetzungen?

Sarah Roth: Für eine Bewerbung qualifiziert sind alle (ehemaligen) Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Projektjuristinnen und Projektjuristen sowie solche Bewerberinnen und Bewerber, die noch vor Antritt ihres LL.M.-Studiums einer Tätigkeit als Nachwuchsjurist bzw. Nachwuchsjuristin bei Gleiss Lutz nachgehen werden. Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen (aktueller CV und Zeugnisse) bitten wir außerdem um ein ausführliches Motivationsschreiben. Bewerbungsfrist ist immer der 31. Januar für ein Programm, das frühestens im April desselben Jahres startet.

BECK Stellenmarkt: Sind ehemalige Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten inzwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Kanzlei?

Sarah Roth: Erfreulicherweise ja – einige sogar!

BECK Stellenmarkt: Inwieweit halten Sie mit Ihren ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten über eine Art ALUMNI-Netzwerk Kontakt?

Sarah Roth: Als ehemalige Nachwuchsjuristinnen und –juristen sind auch unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten ohnehin bereits über unser Alumni-Netzwerk - den Gleiss Lutz Fellows‘ Club – mit uns vernetzt. Darüber hinaus halten wir individuell Kontakt und bieten neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten den Kontakt zu ehemaligen an, um von deren Erfahrungen bzgl. Bewerbungsverfahren, Housing, Universitätsspezifika etc. zu profitieren.

BECK Stellenmarkt: Was sollte eine Kandidatin bzw. ein Kandidat konkret mitbringen, um Sie von sich überzeugen zu können?

Sarah Roth: Als Ehemalige unserer Gleiss Lutz Nachwuchsprogramme bringen unsere Bewerberinnen und Bewerber allesamt schon exzellente Studienergebnisse und Referenzen mit. Den Unterschied macht dann vor allem die Motivation für das Projekt „LL.M.“ aus: Warum möchte man den LL.M. überhaupt machen und was verspricht man sich langfristig davon? Hat man sich schon mit den unterschiedlichen Programmen auseinandergesetzt und eine Vorstellung, was am besten zu den eigenen Interessen passen würde? Gibt es Prioritäten und was sind die Gründe für diese?

Hier geht es uns darum, Selbstreflexion und ein gewisses Projektmanagement erkennen zu können. Last but not least sind wir natürlich auch gespannt zu erfahren, warum die Kandidatinnen und Kandidaten meinen, dass wir ausgerechnet ihre Vorhaben unterstützen sollten.

BECK Stellenmarkt: Warum bieten Sie gerade ein LL.M.-Stipendium an?

Sarah Roth: Wir sehen den großen Mehrwert, den ein LL.M.-Studium jedem bzw. jeder Einzelnen für seinen bzw. ihren juristischen, aber auch persönlichen Werdegang bietet. Das Befassen mit einer neuen Rechtsordnung, das juristische Vokabular, die internationalen Kontakte zu Professorinnen bzw. Professoren und Mitstudierenden, aber auch das Zurechtfinden in einem anderen Land, einer anderen Kultur – all diese Erfahrungen sind extrem wertvoll sowohl für die berufliche Karriere, aber eben auch für die Schärfung der eigenen Persönlichkeit. Und Persönlichkeiten suchen wir!

Noch dazu juristisch top-ausgebildete Persönlichkeiten mit internationaler Kompetenz. Natürlich ist unser Stipendium auch eine Investition in die Zukunft unserer Kanzlei!

BECK Stellenmarkt: Braucht man schon eine Zusage von einer Universität, um sich bei Ihnen bewerben zu können?

Sarah Roth: Nein, die braucht man noch nicht. Uns ist durchaus bewusst, dass die Auswahl des Programms oder auch einer konkreten Universität vor allem auch von der Finanzierbarkeit abhängen kann.

BECK Stellenmarkt: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Über die Interviewpartnerinnen:

Sarah Roth
Diplom-Juristin
verantwortlich für das Legal Recruiting
bei Gleiss Lutz

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin

Mehr Infos zum Arbeitgeber finden Sie im Arbeitgeberprofil.

 

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