Von der Generalausbildung zur fachlichen Spezialisierung

von Prof. Dr. Roman Seer

Herr Professor Seer, warum sollten sich Interessierte für Ihren weiterbildenden Masterstudiengang bewerben?

Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) hat in den letzten Jahren an Bedeutung und Ansehen gewonnen. Juristen zeigen damit, dass sie über ihre Generalausbildung hinaus ein spezielles Profil erworben haben. Absolventen der Wirtschaftswissenschaften fehlt häufig eine fundierte wirtschafts- und steuerrechtliche Basis, ohne die ökonomisches Handeln unsicher bleibt. Den steuerlich detailliert vorgebildeten Diplom-Finanzwirten und Steuerberatern bietet der LL.M.-Studiengang einen verbreiterten Zugang vor allem zu bisher nicht behandelten wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Ziel ist eine am Markt nachgefragte nachhaltige Profilschärfung der Absolventen, die dieser aufgrund der anwendungsnah erworbenen juristischen Denk- und Arbeitsweise stärkt und für Arbeitgeber attraktiv macht.

Was können die Studenten von Ihrem hybriden Modell erwarten?

Viele Masterstudiengänge haben den Nachteil, dass Sie entweder nur Präsenzveranstaltungen oder nur Fernunterricht anbieten. Bei unserer hybriden Struktur werden jedoch alle Donnerstags-Veranstaltungen zusätzlich aufgenommen und als Videostream veröffentlicht – so können die im Berufsleben stehenden Studierenden, die häufig nur einen Tag in der Woche für das Studium im Semester frei nehmen können, die Vorlesungen von zu Hause aus nacharbeiten. Freitags (teilweise auch samstags) gibt es den „klassischen“ Präsenzunterricht an der Ruhr-Universität. Dies hat den hoch zu schätzenden Vorteil, dass ein berufsbegleitendes Studium möglich ist, zugleich aber der Diskurs und Austausch mit Kommilitonen und Dozenten beibehalten wird.

Ihr Masterstudiengang ist ein universitäres Angebot der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Geht dadurch nicht der für die Studierenden wichtige Praxisbezug verloren?

Zu unseren Dozenten zählen Universitätsprofessoren, Bundesrichter, Partner aus Sozietäten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensführungskräfte und ranghohe Beamte. Daher bekommen unsere Studierenden aktuelle Entwicklungen aus den jeweiligen Bereichen mit. Gerade die Diversität der Dozenten bietet ein besonderes Niveau der Studierbarkeit, indem eine ausgewogene Mischung aus wissenschaftlichen und praxisorientierten Perspektiven angeboten wird.

Wie ist die Betreuung der Studierenden gestaltet?

Wir nehmen nur maximal 40 Studierende auf. Uns liegt deren persönliche Betreuung am Herzen – trotz des im Vergleich zu anderen Institutionen niedrigen Preises sind wir kein „Massenstudiengang“. Die Dozenten haben auch nach den Vorlesungen regelmäßig Zeit für Rückfragen. Bei der Anfertigung der Masterthesis geben sie individuelle Unterstützung: Der Betreuer unter den Dozenten ist von den Studierenden frei wählbar. So können die Studierenden ihre persönlichen Vorlieben in ihr Studium einfließen lassen.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte hat der Studiengang?

Der große Vorteil an unserem Studiengang ist, dass wir nicht nur einen Schwerpunkt haben, sondern ein breites Angebot sowohl im Steuer- als auch im Wirtschaftsrecht bieten. Trotz der Spezialisierung wollen wir, dass die Studierenden innerhalb dieses Spektrums sicher aufgestellt sind. Ziel ist nicht, kurzzeitiges Spezialwissen in einer Teilmaterie anzusammeln. Vielmehr wollen wir die Strukturen des Wirtschafts- und Steuerrechts freilegen und das nachhaltige Systemdenken fördern.

Gibt es den „typischen“ Studierenden?

Nein, „die“ typische oder „den“ typischen Studierende(n) gibt es nicht. Das Spektrum reicht von Ökonomen mit einem qualifizierten Bachelor-Abschluss (ggf. mit einer Zusatzausbildung), über Diplom-Finanz- oder Verwaltungswirte, Juristen (Referendare, Assessoren, Rechtsanwälte) bis hin zu Steuerberatern. Diese breite Fächerung betrachten wir als besondere Stärke und einen Reiz des Studiengangs.

 

Über den Autor:

Prof. Dr. Roman Seer
Gründer und Direktor des Instituts
für Steuerrecht und Steuervollzug (IStuS)