Berufsbild Justiziar*in

von Claudia Colditz

»Schreibt man das mit t oder z?« Das gehört schon zu den qualifizierteren Nachfragen, wenn es um meine Tätigkeit als Justiziarin geht. Anders als z.B. bei Rechtsanwält*innen, Richter*innen oder Professor*innen ist dieser juristische Beruf allgemein nicht so bekannt.

Justiziar*innen sind angestellt oder verbeamtet und arbeiten sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Schwerpunkt ihrer Aufgabe ist die – nicht immer nur rechtliche – Beratung der Geschäftsführung bzw. Behördenleitung. Kommt es zu einem Rechtsstreit, vertreten sie die Interessen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers vor Gericht.

An einer Hochschule gibt es nichts, was es nicht gibt

Anders als man im ersten Moment denken könnte, erschöpft sich die Rechtsberatung an einer Hochschule jedoch nicht in Prüfungsangelegenheiten. Im Gegenteil! Wo sonst kann man sich an einem Tag mit einer Kunstausstellung oder einer Studierendenparty einerseits und der Gesetzgebungstechnik und Vertragsverhandlungen andererseits befassen? Wo sonst ist man in die Führung und Entwicklung einer Einrichtung eng eingebunden, kooperiert gleichzeitig eng mit ihren Mitgliedern und hilft, ihre Ideen und Visionen im Interesse der Hochschule umzusetzen?

Spezialist*in oder allzuständig am Puls der Zeit

Größere Hochschulen können auf eine Rechtsabteilung mit mehreren Justiziar*innen zurückgreifen. Diese haben in der Regel festgelegte Zuständigkeiten. Mich persönlich reizt jedoch die Allzuständigkeit. Aus der Selbständigkeit als Rechtsanwältin heraus wurde ich 2005 Justiziarin an einer kleinen, hoch angesehenen Technischen Universität. In dieser Position ist man am Puls der Zeit mit einem direkten Bezug zu aktuellen Themen aus Forschung, Lehre und Hochschulentwicklung.

Ein Karrieresprung ergab sich aus dem Wechsel an die renommierte Hochschule für Bildende Künste Braunschweig. Auch hier obliegt mir als einziger Juristin im Haus die Allzuständigkeit für Rechtsangelegenheiten jeglicher Art. Zum Tagesgeschäft gehört dabei die Anwendung des Hochschulrechts im weitesten Sinne, die Erarbeitung hochschuleigener Regelungen im Rahmen der Satzungsbefugnis sowie die Prüfung von Verträgen zu den verschiedensten Themen.

Als »Handwerkszeug« benötigt man zusätzlich gute Kenntnisse der Landeshaushaltsordnung, des Personalvertretungsrechts und des Forderungsmanagements. Hinzu kommen manche Sonderaufgaben wie z.B. die Organisation und Durchführung der Wahlen oder die Beauftragung als Ansprechpartnerin für Korruptionsschutz. Viele Beratungen erfolgen mündlich, es sind aber auch Gutachten zu erstellen, Schreiben aufzusetzen oder Beschlussvorlagen vorzubereiten.

Führen ohne Vorgesetztenfunktion: Netzwerken ist das A&O

Personalverantwortung hat die leitende Justiziarin bzw. der leitende Justiziar der Rechtsabteilung für ihre bzw. seine Mitarbeiter*innen. Allerdings gehört zur erfolgreichen Arbeit stets auch der Austausch mit den Kolleg*innen anderer Organisationseinheiten wie z.B. Personal, Finanzen, Prüfungsangelegenheiten und Bau. Zum Teil ergibt sich hieraus das Erfordernis des Führens ohne Vorgesetztenfunktion. Kommunikation und Netzwerken sind hier das A&O.

Äußerst wichtig ist – es mag sich banal anhören – dabei, die gleiche Sprache zu finden. Im Kontakt mit Kommiliton*innen, Professor*innen der Rechtswissenschaften oder Kolleg*innen aus dem juristischen Bereich mag dieser Aspekt nicht so auffallen. Geht es aber um fachfremde Themen wie z.B. aus dem Bereich Informationstechnik oder Kunst, ist vorrangig eine Basis für die Verständigung aufzubauen. Dabei muss die Juristin bzw. der Jurist lernen, die eigene Sprache in die ihres bzw. seines Gegenübers zu übersetzen. Umgekehrt kann es durchaus vorkommen, dass die Rechtsberatung nach der Bedeutung einzelner Fachbegriffe fragen muss, um zunächst den Sachverhalt richtig verstehen zu können. Erst dann ist es überhaupt möglich, relevante Aspekte der verschiedenen Bereiche bei der Entwicklung eines zielführenden Ergebnisses für das gesamte Haus zu berücksichtigen.

Sehr hilfreich und informativ ist auch der regelmäßige Austausch mit den anderen niedersächsischen Hochschuljustiziar*innen. Mittlerweile gibt es zwar Kommentare zum Niedersächsischen Hochschulgesetz. Diese decken jedoch nicht alle Fragen ab, die sich im Alltag stellen. Ein kurzer Anruf bei der einen Expertin oder dem anderen Experten ist da Gold wert.

Lebenslanges Lernen

Nach meiner Erfahrung ist den meisten Studierenden gar nicht bewusst, dass die Hochschule aus mehr besteht als der Fakultät, der sie angehören. Dies spiegelt sich in der geringen Beteiligung an den Hochschulwahlen wider, und auch bei hochschulöffentlichen Sitzungen des Senats sind nur wenige Studierende anwesend.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt es neben den zentralen Organen (Präsidium, Senat, Hochschulrat) und den Organen der Fakultät aber natürlich auch eine Verwaltung, die mit der Erledigung der laufenden Angelegenheiten beauftragt ist. Daher bilde ich nicht nur Referendar*innen aus, sondern betreue ebenfalls Praktika von Studierenden der Rechtswissenschaften. Und natürlich lerne auch ich nie aus. Zur Verwirklichung des Konzepts vom lebenslangen Lernen betreiben die niedersächsischen Hochschulen gemeinsam die Hochschulübergreifende Weiterbildung (HÜW), die viele interessante Angebote für die fachliche und persönliche Weiterentwickelung vorhält.

Persönliches Fazit: Würde ich, wenn ich neu wählen könnte, wieder Justiziarin werden? Auf jeden Fall!

 

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Über die Autorin: 
Claudia Colditz, MLE 
Hochschuljustiziarin
und freie Autorin