Berufsbilder: Der Wirtschaftsprüfer

von Malte Drews, Diplom-Jurist und Promotionsstudent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Über den Beruf des Wirtschaftsprüfers gibt es diverse Klischees, die von der Annahme reichen, dass der Beruf nicht abwechslungsreich ist, bis hin zu der Vermutung, dass nur Betriebswirte Wirtschaftsprüfer werden könnten. Aber entsprechen diese Vorstellungen auch der Realität?

Voraussetzungen

Bevor man Wirtschaftsprüfer werden kann, muss zunächst das sogenannte Wirtschaftsprüferexamen bestanden werden. Dieses besteht aus sieben schriftlich anzufertigenden Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Geprüft werden dabei nicht nur das Wissen um die Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, sondern ebenso auch Kenntnisse aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Themen sind darüber hinaus das wirtschaftliche Prüfungswesen, die Unternehmensbewertung und das Berufsrecht des Wirtschaftsprüfers.

Dieses Examen gilt nicht zuletzt aufgrund seiner hohen Durchfallquote von fast 50 Prozent als sehr schwer und darf maximal zweimal wiederholt werden.

Allerdings ist es möglich, die Prüfung zu verkürzen. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass der Prüfling entweder bereits Steuerberater beziehungsweise vereidigter Buchprüfer ist oder indem er einen Masterstudiengang der Wirtschaftsprüfung erfolgreich absolviert.

Bevor das Wirtschaftsprüferexamen jedoch überhaupt abgelegt werden kann, muss eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden, die grundsätzlich bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erworben wird.

Darüber hinaus ist von dem angehenden Wirtschaftsprüfer ein Hochschulabschluss nachzuweisen. Da Wirtschaftsprüfer insbesondere auch analytisch denken müssen, haben diese oft einen Abschluss in den Wirtschaftswissenschaften beziehungsweise Rechtswissenschaften oder auch in der Finanz- oder Wirtschaftsmathematik.

Berufsbild

Die Hauptaufgabe des Wirtschaftsprüfers liegt darin, den Jahresabschluss von Unternehmen zu überprüfen. Ob für das jeweilige Unternehmen eine solche Prüfungspflicht besteht, ergibt sich dabei aus § 316 HGB.

Dabei hat der Wirtschaftsprüfer insbesondere darauf zu achten, ob sich das  Unternehmen im Lagebericht der Realität entsprechend dargestellt hat und die zu veröffentlichenden Zahlen zutreffend sind. Ziel einer solchen Prüfung ist das erteilte Testat der Wirtschaftsprüfer über den Jahresabschluss.

Dieser Bestätigungsvermerk gibt Auskunft darüber, dass der Abschluss mit den einzuhaltenden Rechnungslegungsvorschriften übereinstimmt.

Vor allem, wenn es beim Jahresabschluss zu Unstimmigkeiten kommt und kein uneingeschränktes Testat ausgestellt werden kann, muss der Wirtschaftsprüfer häufig eine schmale Gratwanderung vollführen.

Auf der einen Seite liegt es in seinem Interesse, seinen Kunden – also das zu prüfende Unternehmen – im ungünstigsten Fall nicht durch sein Handeln an einen anderen Wirtschaftsprüfer zu verlieren, auf der anderen Seite muss er jedoch auch Durchsetzungsfähigkeit beweisen und den Kunden auf die Missstände deutlich hinweisen.

Da – wie bereits erwähnt – die Hauptaufgabe des Wirtschaftsprüfers darin liegt, den Jahresabschluss von Unternehmen zu prüfen, handelt es sich bei diesem Beruf um ein „Saisongeschäft“, welches aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ihre „busy season“ etwa von Oktober bis April hat, so dass die Arbeitsbelastung in diesem Zeitraum für den Wirtschaftsprüfer am größten ist.

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses übernimmt der Wirtschaftsprüfer – aufgrund seiner Expertise – häufig auch Aufgaben bei einer Due-Diligence Prüfung, etwa vor einer Unternehmensübernahme. Auch kann er bei einer Unternehmensbewertung als Gutachter beauftragt oder im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zu Vermögensdelikten als Prüfer bestellt werden.

Dem Beruf des Wirtschaftsprüfers verwandt ist die Tätigkeit des vereidigten Buchprüfers. Dieser darf jedoch im Gegensatz zum Wirtschaftsprüfer keine Jahresabschlüsse großer Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB testieren. Mittlerweile werden keine vereidigten Buchprüfer mehr bestellt, so dass dieser Beruf in dem des Wirtschaftsprüfers aufgeht.

Arbeitsumfeld

Als Berufseinsteiger bietet es sich häufig an, entweder bei einer der sogenannten Big Four – hierbei handelt es sich um die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – oder einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beginnen.

Während man bei ersteren grundsätzlich wenige große Unternehmen prüft und sich auf diese Weise spezialisiert, betreut man bei den mittelständischen Gesellschaften eher mehrere kleinere Unternehmen und kann so generalistischer agieren.

Neben einer Karriere in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann auch der Weg in die Industrie führen, die oft aufgrund der umfassenden Kenntnisse von Wirtschaftsprüfern ein großes Interesse daran hat, diese – etwa für die Controlling-Abteilung – zu gewinnen.

Fazit

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers verlangt, nicht nur während der Ausbildung und dem Examen, Ausdauer und Engagement von dem angehenden Wirtschaftsprüfer, sondern vor allem auch während der „busy season“, in der Überstunden eher die Regel denn die Ausnahme darstellen.

Dies wird jedoch durch gute (Einstiegs-)Verdienstmöglichkeiten und unterschiedlichste Karrieremöglichkeiten belohnt, so dass der Beruf des Wirtschaftsprüfers für Juristen eine interessante Alternative darstellen kann.

Foto oben: Halfpoint/stock.adobe.com

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Quelle BECK Stellenmarkt 8/2018