Datenschutzrecht – Ein spannendes Gebiet mit exzellenten Karriereaussichten

von Tim Wybitul und Isabelle Brams

Nicht zuletzt durch die neuerlichen Skandale rund um soziale Netzwerke oder Wahlwerbung ist der Datenschutz in aller Munde. Den Bürgern wurde dadurch noch einmal eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig das Rechtsgebiet auch für ihr tägliches Leben ist. Es handelt sich um ein Thema, das letztlich die gesamte Gesellschaft betrifft. Das Datenschutzrecht bietet viele interessante Betätigungsmöglichkeiten. Der folgende Beitrag gibt angehenden Juristen einen ersten allgemeinen Überblick über das Rechtsgebiet.1

Ein Fach mit Dynamik

Das Datenschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch. Für viele Berufseinsteiger ist der Bereich eine weitgehend unbekannte Materie, da er in der Regel keinen Pflichtstoff im Ersten oder im Zweiten Staatsexamen darstellt. Auch wenn der Einstieg ein wenig Einarbeitung erfordert, so lohnt sich eine Tätigkeit im Datenschutzrecht doch allemal. Es ist eine Rechtsmaterie, die sich laufend fortentwickelt und wächst.

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das dazu erlassene deutsche Umsetzungsgesetz (BDSG nF). Deren Vorschriften stellen neue Anforderungen an Unternehmen. Von Seiten der Wirtschaft besteht erheblicher Beratungsbedarf. Unternehmen sehen sich gehalten, ihre Datenverarbeitungen umfassend auf den Prüfstand zu stellen.

Da viele Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht noch nicht geklärt sind, bieten sich für Juristen hierbei umfassende Gestaltungsmöglichkeiten.

Ein Fach mit besonderen Herausforderungen

Ein häufiger Grund für die Scheu vieler Studierender vor dem Datenschutzrecht mag der Umstand sein, dass sich Datenschutzrechtler vielfach auch mit technischen Fragestellungen befassen. Dies macht die Rechtsmaterie für manche zunächst schwerer zugänglich als „klassische“ Rechtsgebiete, wie beispielsweise das Gesellschafts- oder Arbeitsrecht.

Eine gewisse Affinität zu technischen Zusammenhängen ist beim Einstieg in das Datenschutzrecht sicherlich hilfreich. Vielfach besteht bei Studierenden aber die Vorstellung, dass das Rechtsgebiet eher abstrakt sei. Dies ist aber keineswegs der Fall. Angehende Juristen, die offen dafür sind, sich mit neuen Fragestellungen zu befassen und dabei auch über den „juristischen Tellerrand“ hinauszuschauen, sind im Datenschutzrecht genau richtig.

Dies ist umso spannender, da viele der Fragestellungen das täg liche Leben betreffen. Fast jeder nutzt soziale Netzwerke oder ist bei Messenger-Plattformen angemeldet. Und wer kann sich heutzutage noch von einem Einkauf im Onlineshop freisprechen? Hierbei stellt sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen, angefangen bei der Nutzung von Cookies bis hin zur Auswertung des Kauf- oder sogar Wahlverhaltens. Das Datenschutzrecht ist somit keine exotische Randmaterie, sondern betrifft jeden. Gerade das macht die Thematik so spannend.

Ein Fach mit umfangreichen Betätigungsmöglichkeiten

Das Datenschutzrecht bietet vielfältige Betätigungsmöglichkeiten für die Praxis. So können Datenschutzrechtler als Anwälte, Justiziare in Unternehmen, Datenschutzbeauftragte, Behördenvertreter oder als Mitarbeiter in Verbänden tätig werden. Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen.

Zurzeit sind viele Rechtsberater damit befasst, Unternehmen bei der Einführung der DSGVO zu unterstützen. Solche Implementierungsprojekte sind nicht zuletzt deshalb spannend, weil sie einen umfassenden Einblick in die Strukturen eines Unternehmens gewähren. Denn die Einführung der DSGVO erfordert die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von verschiedenen Abteilungen im Unternehmen, angefangen von der IT-Abteilung bis hin zur Personal- und Rechtsabteilung.

Hierbei bestehen fast immer auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, etwa zum Arbeitsrecht. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Beschäftigten nimmt in der Praxis einen sehr großen Raum ein. Dies beginnt mit dem Bewerbungsprozess und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Stellung eines Zeugnisses oder sogar erst mit der Rente. So beraten Datenschutzrechtler Unternehmen typischerweise etwa bei der Durchführung von unternehmensinternen Ermittlungen, Videoüberwachungen oder auch der Einführung von IT-Systemen.

Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die Beratung von Unternehmen im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsprozessen einen deutlich größeren Raum als bislang einnehmen wird. Drohten den Unternehmen bei Datenschutzverstößen bislang nur geringfügige Bußgelder, sieht die DSGVO nunmehr Strafen von bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des jährlichen globalen Konzernumsatzes vor. Daher werden Unternehmen in Zukunft wohl erhebliche Summen investieren, um mögliche Bußgelder oder Schadenersatzklagen Betroffener abwenden zu können. Das Datenschutzrecht hat damit keinen rein beratenden Charakter, sondern spielt sich zunehmend auch vor Gericht oder in Verhandlungen über Bußgelder mit Datenschutzbehörden ab.

Ein Fach mit Zukunft!

Nicht zuletzt das umfassende Themenspektrum macht diese Disziplin zu einem Fach mit Zukunft. Da der Beratungsbedarf von Unternehmen momentan gewaltig ist, wird Datenschutzrechtlern in absehbarer Zukunft die Arbeit nicht ausgehen. Daher überrascht es nicht, dass derzeit an den unterschiedlichsten Stellen händeringend Experten gesucht werden.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass diese Welle in naher Zukunft abebben wird. Vielmehr wird das Datenschutzrecht für Unternehmen auf lange Sicht das bestimmende Thema bleiben. Aufgrund der Dynamik des Rechtsgebiets und der vielfältigen Betätigungsmöglichkeiten ist das Datenschutzrecht kein abgelegenes Randgebiet, sondern ein Rechtsgebiet mit Zukunft und Perspektive!

Foto oben: animaflora/stock.adobe.com

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1 Die Autoren danken Herrn Jan-Peter Möhle, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld und Herrn Henning Hofmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hogan Lovells International LLP, Frankfurt, für die wertvollen Anregungen zu diesem Beitrag.

Über die Autoren:

Tim Wybitul
einer der führenden Anwälten Deutschlands
auf dem Gebiet des Datenschutzes

Isabelle Brams
Beraterin nationaler und internationaler Mandanten
bei arbeits- und datenschutzrechtlichen
Fragestellungen und Compliance-Themen

 

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Quelle JuS 7/2018