Der Jurist im Personalwesen

von Dr. Eva-Maria Emsinghoff, Schollmeyer & Steidl

Die Mehrzahl der Juristen wählt für Ihren Karriereweg einen der klassischen Berufe der Juristerei aus. Das führt dazu, dass das Gros der Juristen als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Inhouse-Jurist in der Rechtsabteilung tätig ist. Jedoch wird die Flexibilität bei der Berufswahl heute zunehmend wichtiger. Ein Rückzug auf die klassischen juristischen Tätigkeiten versperrt einem vielleicht manchmal sehr interessante Möglichkeiten, die doch in Betracht gezogen werden sollten, wie zum Beispiel eine Tätigkeit im Personalwesen.

1. Überblick

Juristen im Personalwesen sind überwiegend in den Personalabteilungen mittelständischer bis großer Unternehmen bzw. Konzernen zu finden, aber auch in Verbänden, im öffentlichen Dienst oder in Gewerkschaften. Strebt der Jurist eine solche Position an, steht er bei der Stellensuche häufig nicht nur in Konkurrenz mit anderen Juristen, sondern gerade in großen Konzernen auch in Konkurrenz zu Betriebswirten, Psychologen und Pädagogen. Je nach Ausgestaltung der konkret zu besetzenden Stelle kann es jedoch für das Unternehmen sinnvoll sein, gerade einen Juristen und keinen Betriebswirt oder Psychologen einzustellen. Insbesondere dort, wo die Personalfragen mit rechtlichen Inhalten kombiniert werden, ist ein Jurist in jedem Fall die beste Besetzung.

2. Aus- und Weiterbildung

Um den Einstieg in die Personalarbeit zu finden, ist ein juristisches Studium grundsätzlich ein guter Weg. Der Jurist hat in seiner Ausbildung gelernt, Konfliktlagen zu erkennen und kann sich auf die gegenläufigen Interessen und Belange unterschiedlicher Positionen einstellen und diese vertreten. Dies kommt zum Beispiel in komplexen Vertragsverhandlungen zum Ausdruck, in denen das Beste für den eigenen Mandanten herausgeholt werden soll. Aber auch die Erarbeitung von Kompromisslösungen ist oft wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines Rechtsanwalts; man denke nur an die Schließung eines Vergleichs vor Gericht.

Für die Arbeit im Personalwesen ist aber neben diesen Fähigkeiten, die ein Jurist in seiner Ausbildung und durch erste Berufserfahrung in den klassischen Berufsfeldern lernt, auch die Freude am Umgang mit Menschen entscheidend. Denn das „täglich’ Brot“ der Personalarbeit ist eben der Mensch als Mitarbeiter. Letztlich ist auch ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und innerbetriebliche Abläufe unerlässlich. Denn die Mitarbeiter eines Unternehmens sind wesentliche Ursache dessen Erfolges und untrennbar damit verbunden. Mit guter Personalarbeit wird nachhaltig gestaltend auf das Unternehmen eingewirkt.

Sinnvoll ist es sicherlich auch, in diesem Bereich Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren und sich Kenntnisse im Bereich der Führungspsychologie, des Controllings und des Personalmanagements anzueignen. Solche Maßnahmen erleichtern häufig den Blick für das große Ganze der Personalarbeit.

3. Inhalt der Tätigkeit

Die konkreten Inhalte der Tätigkeit eines Juristen im Personalwesen können sehr verschieden sein und sowohl vom Unternehmen als auch von der Ausgestaltung der konkreten Stelle abhängen.

Grundsätzlich ist die Aufgabe eines Personaljuristen nicht – wie viele meinen – nur rein verwaltend. Für die verwaltenden Tätigkeiten gibt es in der Regel Sachbearbeiter. Der Personaljurist ist vielmehr gestaltend auf der Personalebene tätig. Er soll das Potenzial der Mitarbeiter auf der einen Seite und das des Unternehmens auf der anderen Seite binden, in Einklang bringen und so zum größtmöglichen Erfolg für alle Beteiligten führen.

Zunächst gibt es Positionen in der Personalarbeit, die sehr stark juristisch gefärbt sind. Dabei geht es in der Regel um arbeitsrechtliche Fragen, für die man als Jurist der Hauptansprechpartner ist. Aufgabe ist es dann, die Vorhaben und Ziele des Arbeitgebers zu analysieren und auf ihre arbeitsrechtliche Durchsetzbarkeit hin zu prüfen. Rechtliche Probleme sollen dabei erkannt und gelöst werden. Es spielt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht eine Rolle.

Konkret gehören zu den Aufgaben unter anderem die Erstellung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter unterschiedlicher Hierarchieebenen sowie die Prüfung von Kündigungen. Im Rahmen des Kollektivarbeitsrechts geht es häufig um Verhandlungen mit Organen der Arbeitnehmervertretung (Personalrat, Betriebsrat), die Formulierung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die rechtliche Beurteilung von Fragen im Tarifrecht zu Arbeitszeitmodellen und zu Gehaltsfragen. Oft ist es erforderlich, einen Konsens zwischen den Mitarbeitern bzw. deren Gremien (Personal- oder Betriebsrat) und dem Vorstand oder der Geschäftsführung zu finden.
Darüber hinaus gibt es aber auch den weniger juristisch geprägten Bereich der Personalarbeit, der von sog. HR-Managern wahrgenommen wird. Auch in diesem Bereich finden sich viele Juristen.

Zu den Aufgabenbereichen des HR-Managers gehören Dinge wie die Personalsuche, die Bewerberauswahl und das gesamte Einstellungsverfahren, aber auch die Betreuung der vorhandenen Mitarbeiter hinsichtlich Weiterbildung, Beförderung, Gehaltsentwicklung und Versetzung. Wichtig ist hier, dass der HR-Manager die Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter erkennt und diese in größtmöglichem Umfang fördern kann. So entsteht auf der einen Seite für den Mitarbeiter eine Zufriedenheit durch das Bewusstsein, dass er gefördert wird und seine Leistungen geschätzt werden und für das Unternehmen auf der anderen Seite wird betriebswirtschaftlich das Beste herausgeholt, indem die Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung optimiert wird. Erforderlich für diese Aufgabe ist, dass der HR-Manager für die Fähigkeiten der Mitarbeiter ein soziales Gespür entwickelt und Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit mitbringt.

Ab gewissen Hierarchiestufen innerhalb einer Personalabteilung können - je nach Größe des Unternehmens - für den Personaljuristen weitere Aufgabenbereiche dazukommen. Je höher ein Mitarbeiter in der Unternehmenshierarchie angesiedelt ist, desto mehr Einblick erhält er in die Unternehmensstrategie und versucht, dieser Strategie zum Erfolg zu verhelfen. Konkret heißt das, dass das gesamte Personalmanagement (Einstellungen, Entlassungen, Weiterbildungen, Umstrukturierungen) auf die Verfolgung dieser Unternehmensstrategie ausgerichtet werden soll. Hinzu können auch noch repräsentative Aufgaben kommen, denn das Unternehmen muss im Außenauftritt positiv auffallen. Dazu gehört zum Beispiel die Kontaktpflege mit Universitäten, um gute Absolventen zu gewinnen.

4. Vorteile

Die Arbeit als Jurist im Personalwesen bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen ist es eine sehr kommunikative Tätigkeit, da Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen besteht. Denn nicht nur der Vorstand und die Geschäftsführung suchen regelmäßig das Gespräch mit der Personalabteilung, sondern auch Angestellte und Mitarbeiter aller Hierarchieebenen. Zudem hat die Personalarbeit viel Gewicht und Relevanz innerhalb des Unternehmens, da man die Möglichkeit hat, durch gute Personalarbeit nachhaltig gestaltend auf das Unternehmen und dessen Fortkommen zu wirken.

Interessant ist auch gerade die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsbildern als den Juristen. Dies ist bei anderen juristischen Berufen häufig gar nicht der Fall. Beispielhaft sei der Richter genannt, der in der Regel mit anderen Richterkollegen bzw. Anwälten zu tun hat. Schließlich ist auch das ganz normale Tagesgeschäft sehr abwechslungsreich. Der Tag ist geprägt von Gesprächen, Diskussionsrunden und Abstimmungen mit verschiedenen Gremien, Verhandlungen, juristischen Prüfungen, Bewerbungsgesprächen sowie dem gesamten Personalauswahlverfahren.

Foto oben: FotolEdhar/stock.adobe.com

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Quelle NJW 25/2011