Die Arbeit als Anwalt in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei

von Dr. Stephan Pötters, LL.M. (Cambridge)

Warum Arbeitsrecht?

In der Universität wird das Arbeitsrecht von anderen Zivilrechtlern gern aufgrund seiner (vermeintlich) methodisch kaum ausgefeilten Lösungen und nicht stringenten Systematik ein wenig mit Argwohn betrachtet.

An diesem Vorwurf ist aus Sicht der Wissenschaft sicherlich etwas dran: Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten sind die Entscheidungen der Arbeitsgerichte oft das Ergebnis sozialer Kompromisse. Und in eher seltenen Fällen werden die gesetzlichen Regelungen mithilfe dogmatischer Behelfslösungen (§ 242 BGB lässt grüßen) ein Stück weit an die „richtige“ Entscheidung für den jeweiligen Einzelfall angepasst.

Gleichzeitig müssen Gerichte und Anwaltschaft mit einem Flickwerk an Regelungen arbeiten. Der Versuch einer einheitlichen Kodifikation des Arbeitsrechts wird seit langer Zeit von Wissenschaft und Praxis gefordert, der Gesetzgeber ist dieses Vorhaben aber bis heute nicht angegangen.

Gleichzeitig ist aber auch nicht zu erwarten, dass sich daran in den nächsten Jahren etwas ändern wird. Stattdessen wird das Arbeitsrecht sukzessive durch kleine und große Reformen stückwerkartig angepasst. Ebenso sind diese Reformen fast immer das Ergebnis eines intensiven politischen Ringens um Kompromisslösungen. Neben den unterschiedlichen Überzeugungen der jeweiligen Koalitionspartner gilt es, zahlreiche Vorschläge von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Kirchen und anderen Interessenvertretungen zu berücksichtigen. Dass hierunter Sprache und systematische Stringenz der gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht leiden, liegt auf der Hand.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Will man sich das wirklich antun? Meine Antwort: Unbedingt! Die sozialen und wirtschaftlichen Konflikte im Arbeitsleben machen den Beruf des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht gerade spannend. Tarifverhandlungen, bei denen der rechtliche Rahmen besonders fragmentarisch ist, gehören m. E. auf jeden Fall zu den spannendsten Mandaten. Die oft mangelhafte Qualität der Gesetze führt zu immer wieder neuen Fragestellungen und zwingt die Praxis zu eigenständigen Lösungen: bad law makes good contracts.

Spezialisierte Kanzlei oder Großkanzlei?

Wer die ganze Bandbreite arbeitsrechtlicher Mandate erleben möchte, sollte als Berufsanfänger aus meiner Sicht am besten in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei tätig werden.

In kleineren Kanzleien, bei denen das Arbeitsrecht keinen Schwerpunkt in der Beratung bildet, werden nur wenige Mandate zum kollektiven Arbeitsrecht anfallen. Auch größere Restrukturierungen bleiben regelmäßig den Großkanzleien sowie den bekannten Arbeitsrechtsboutiquen vorbehalten.

Berufsanfänger, die nicht in einer auf die Vertretung der Arbeitnehmerseite spezialisierten Kanzlei arbeiten möchten, müssen sich dann für oder gegen die Großkanzlei entscheiden. Neben den bekannten Vor- und Nachteilen der Arbeit in einer internationalen Großkanzlei mit Blick auf Karrierewege, Vergütung, Work-Life-Balance etc. ist zu beachten, dass sicherlich nicht in allen Großkanzleien das Arbeitsrecht einen gleich großen Stellenwert hat. Oftmals unterstützt das Employment-Team lediglich die Gesellschaftsrechtler bei vielen Großprojekten, insbesondere bei M&A Deals.

Ein Nachteil der Arbeit in einer Boutique-Kanzlei kann in der nur geringen Internationalität liegen. Die bekannten Spezialkanzleien für Arbeitsrecht haben jedoch – so auch Seitz – regelmäßig ein Netzwerk an internationalen Partnerkanzleien. Dies ermöglicht eine globale Zusammenarbeit bei internationalen Mandaten. So hatte ich in meinem ersten Berufsjahr beispielsweise im Rahmen eines Restrukturierungsprojekts eines deutschen Mandanten die Möglichkeit, bei dessen französischer und belgischer Tochter in den jeweiligen Teams mit den Kollegen zusammenzuarbeiten.

Die Karrierewege sind in Boutique-Kanzleien oft weniger klar vorgezeichnet als in Großkanzleien. Dies hat den Vorteil, dass es neben der Partnerschaft andere, auf den Einzelfall angepasste Modelle, für eine langfristige berufliche Perspektive gibt. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann dadurch häufig besser gewährleistet werden.

Für den Berufseinstieg sind Vorkenntnisse im Arbeitsrecht natürlich hilfreich, aber sicherlich nicht zwingend erforderlich. Durch die Vielgestaltigkeit der arbeitsrechtlichen Mandate gibt es ohnehin kaum Fragestellungen oder Projekte, bei denen man die Lösung sofort „aus dem Ärmel schütteln“ kann. Hinzu kommt, dass bei größeren Restrukturierungsprojekten oder Tarifverhandlungen ebenso wie bei „kleinen“ Kündigungsschutzverfahren neben der Kenntnis der Rechtslage vor allem auch taktische Erfahrungen wichtig sind. Diese Erfahrungen müssen naturgemäß von jedem Berufsanfänger zunächst einmal gesammelt werden.

Über den Autor:

Dr. Stephan Pötters, LL.M. (Cambridge)
Rechtsanwalt bei Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in Köln

Quelle JuS 5/2018