Der Wissenschaftliche Mitarbeiter: Nach dem Examen ist vor dem Examen

von Michael Marquardsen, Rechtsreferendar am OLG Schleswig sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Einigen graut es davor, direkt nach der ersten Staatsprüfung in das Referendariat zu gehen, um an dessen Ende erneut mit Examensklausuren konfrontiert zu sein. Wer dann erst einmal einen Gang herunter schalten möchte und ohnehin schon an eine Promotion gedacht hat, für den ist die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bestens geeignet.
Laut dem statistischen Bundesamt gibt es in dem Bereich der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ca. 30.000 Wissenschaftliche Mitarbeiter und Wissenschaftliche Hilfskräfte.
Die Stellen werden ausgeschrieben und sind über jedes gängige Jobportal und über die Stellenanzeigen der einzelnen Bundesländer leicht zu finden.
In den meisten Fällen werden halbe Stellen vergeben, wobei der Verdienst ca. 1.200 € netto im Monat beträgt.

Arbeitsgemeinschaften, Examensübungsklausuren und Vorlesungsvertretung

Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter verpflichtet man sich in der Regel zur Übernahme einer Lehrverpflichtung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden.
Je nach Interesse unterrichtet man also Studenten der unteren Semester und bringt ihnen das grundlegende Handwerkzeug eines jeden Juristen bei: Gutachtenstil, Subsumtionstechnik, Auslegungsmethoden etc.
Um nicht ganz unbeholfen in die Lehrtätigkeit einzusteigen, werden dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter an den meisten Unis Didaktik- und Rhetorikkurse angeboten.
An den Positionswechsel muss man sich dann erst einmal gewöhnen, denn nun steht man selbst vorne und muss sich den Fragen der Studenten stellen. Dies fällt jedoch bei entsprechender Vorbereitung der Stunden nicht schwer. Je nach Konzept steht auch das gemeinsame Erarbeiten des wesentlichen Stoffes im Vordergrund, so dass man mehr unterstützend tätig wird als stundenlange Monologe zu halten.

Auch wenn die eigene Uni-Zeit meist nicht lange her ist, kann es je nach Professor dazu kommen, dass einem bereits die Erstellung von Examensklausuren zugewiesen wird. Dann werden die einschlägigen juristischen Ausbildungszeitschriften gewälzt und Fälle konstruiert, die möglichst den examensrelevanten Stoff abdecken und in fünf Stunden gut zu schreiben sind. Hierzu gehört dann meist auch die anschließende Korrektur der Klausuren sowie die Besprechung mit den Studenten.

Ist der Chef krank oder anderweitig verhindert, so kann es vorkommen, dass einem die Abhaltung der Vorlesung anvertraut wird. Im Gegensatz zur Arbeitsgemeinschaft kann man hierbei nicht auf große aktive Mitarbeit der Studenten hoffen. Vielmehr geht es je nach Thema und Länge der Vorlesung darum, ansprechend und eingängig darzustellen, was den Studenten beim Bestehen der Klausuren behilflich ist oder ihr juristisches Knowhow festigen soll.

Lektor, Autor und Eventplaner

Regelmäßig wird man mit dem Lektorieren der wissenschaftlichen Abhandlungen des Professors befasst. Hierbei kommt es zum einen darauf an, aktuelle Rechtsprechung und anstehende Gesetzesänderungen auf dem Schirm zu haben und darauf hinzuweisen, dass sich doch in baldiger Zukunft etwas ändert und hierdurch das eine oder andere vielleicht anders zu bewerten sei, zum anderen aber auch auf die Überprüfung des Textes auf Tippfehler und Ähnliches. Zumeist wird diese Aufgabe durch die studentischen Hilfskräfte übernommen und dann durch den Wissenschaftlichen Mitarbeiter kontrolliert und abschließend bearbeitet.

Häufig wird dann auch die Koordination mit dem Verlag zu bewerkstelligen sein. Hierbei ist dann Organisationstalent gefragt, wenn z. B. die Neuauflage eines Kommentares ansteht und die Einsendungen diverser Autoren bearbeitet und weiterversandt werden müssen.
Neben der eigenen Promotion kommt es hin und wieder auch dazu, dass man sich selbst dem Erstellen von wissenschaftlichen Texten widmet. Dies geschieht in der Form von Aufsätzen, kann aber auch mal die Kommentierung einiger Normen im „hauseigenen“ Kommentar bedeuten.

Zu den großen Freuden gehört es, zumindest bei uns, dass wir einmal im Jahr ein großes Symposium begleiten, das in Kooperation mit unserem Lehrstuhl und von unserem Professor veranstaltet wird. Hierbei lernt man, vorausschauend zu denken, alles im Blick zu haben und auch in Ausnahmesituationen einen klaren Kopf zu bewahren.

Gerade durch die organisatorische Arbeit und Unterstützung entstehen Kontakte, die einem im späteren beruflichen Werdegang nützlich sein könnten. Sei es bei der Auswahl der Referendariatstationen oder beim Berufsstart.

Fazit

Eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter kommt aus den verschiedensten Gründen in Betracht. Einige planen eine akademische Karriere und wollen in die Fußstapfen renommierter Professoren treten. Andere nehmen sich diese Zeit, um nicht direkt in das Referendariat starten zu müssen, oder um auch nach dem Referendariat gemächlich in das Berufsleben einzusteigen und sich noch einmal intensiv dem wissenschaftlichen Schaffen im Rahmen der eigenen Promotion zu widmen.
Die Mitarbeit an einem Lehrstuhl bewährt sich auf jeden Fall im Lebenslauf, gibt einen ersten Einblick in die Arbeitswelt und schafft unter Umständen Kontakte, auf die man aufbauen kann.

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Quelle BECK Stellenmarkt 10/2017