Die Promotion – Themenfindung, Zeitmanagement und Finanzierung im Überblick

von Jan-Rasmus Schultz

Ob eine in Aussicht stehende bessere Bezahlung, die Hingabe für ein spezielles Thema oder schlicht die Freude am wissenschaftlichen Arbeiten – die Gründe für die Aufnahme einer Promotion können ebenso vielschichtig sein wie die Thesen, die einer Doktorarbeit zugrunde gelegt werden.

Doch bevor mit der eigentlichen Schreibarbeit begonnen werden kann, müssen die zukünftigen Doktoranden einige Hürden meistern, insbesondere ein individuell geeignetes Thema finden, die mitunter knapp bemessene, zur Verfügung stehende Zeit optimal einteilen und auch die finanzielle Absicherung während der Promotion gewährleisten.

Die Themenfindung

Nachdem der Entschluss, promovieren zu wollen, einmal gefasst wurde, stellt sich im Anschluss daran regelmäßig die Frage, welches Thema der Doktorarbeit denn eigentlich zugrunde gelegt werden soll. Einige wenige unter den zukünftigen Doktoranden wissen bereits im Vorfeld, worüber sie promovieren wollen; der Großteil muss sich jedoch noch eingehend Gedanken über die Auswahl ihres Promotionsthemas machen – schließlich kostet die Anfertigung einer Doktorarbeit viel Zeit und Anstrengung und sollte daher wohl überlegt sein.

Kriterien, die der Auswahl eines geeigneten Themas dienen können, sind vornehmlich die subjektive Interessenlage des angehenden Doktoranden; darüber hinaus können aber auch pragmatische Erwägungen wie das Vorhandensein zahlreicher geeigneter Fundstellen in Literatur und Rechtsprechung oder etwaige bereits erbrachte Leistungen wie beispielsweise eine Seminar- oder Schwerpunkthausarbeit, die Einzug in die künftige Promotion erhalten sollen, angestellt werden, um ein geeignetes Thema ausfindig zu machen.

In jedem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweils ins Auge gefasste Thema überhaupt dazu geeignet ist, die Grundlage einer ausführlichen und den jeweils zu beachtenden wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Ausarbeitung darzustellen – schließlich soll mit der Promotion ein eigener Beitrag zu wissenschaftlich erörterungswürdigen Themen geleistet werden.

Zeitmanagement und Finanzierung

Im Anschluss an die Auswahl des geeigneten Themas ist den angehenden Doktoranden zu empfehlen, einen Plan für die zeitliche Einteilung der Promotion, etwa in die Abschnitte „Recherche“, „Ausformulieren der Thesen“, „Schreiben“ und „Prüfung/Überarbeitung der Formalien“ zu erstellen. Jedem der in dem Plan enthaltenen Unterpunkte sollte sodann eine Zeitspanne zugeordnet werden, innerhalb derer die Bearbeitung des jeweiligen Abschnitts fertiggestellt werden soll.

Da sowohl die zur Verfügung stehende Zeit als auch die finanziellen Möglichkeiten von der beruflichen Situation der Doktoranden abhängt, ist diesbezüglich zwischen einer berufsbegleitenden Promotion sowie einer Promotion zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen zu unterscheiden.

Berufsbegleitende Promotion

Die berufsbegleitende Promotion dauert zwar oftmals wesentlich länger als eine Promotion zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen – Zeiträume von fünf bis sieben Jahren sind hier keine Seltenheit – bietet jedoch naturgemäß den Vorteil, die juristische Ausbildung vor Aufnahme der Promotion vollständig durchlaufen zu haben, sodass die Finanzierung der Promotion in der Regel gesichert ist und die angehenden Doktoranden nach Abschluss ihrer Promotion nicht noch das Rechtsreferendariat durchlaufen müssen.

Das Zeitmanagement spielt bei einer berufsbegleitenden Promotion eine wichtige Rolle, da die wöchentlich zur Verfügung stehende Arbeitszeit begrenzt ist und sowohl der Berufstätigkeit als auch der Promotion gerecht werden muss. Aus diesem Grund werden oftmals Teilzeitarbeitsverträge geschlossen, die es dem angehenden Doktoranden ermöglichen, entweder die tägliche Arbeitszeit zu verkürzen oder ein beziehungsweise mehrere Tage in der Woche ausschließlich der Anfertigung ihrer Doktorarbeit zu widmen.

Promotion zwischen erstem und zweitem Staatsexamen

Im Gegensatz zu der berufsbegleitenden Promotion können die angehenden Doktoranden ihre Promotion zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen oftmals wesentlich schneller abschließen.

Die hierfür konkret benötigte Zeit hängt vornehmlich davon ab, ob die angehenden Doktoranden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts auf die Ausübung einer Nebentätigkeit angewiesen sind oder diese anderweitig sichergestellt werden kann. Als Nebentätigkeit kommen vor allem Anstellungen in Rechtsanwaltskanzleien oder an Universitäten als Wissenschaftliche Mitarbeiter in Betracht.

Eine Finanzierung des Lebensunterhalts ohne Ausübung einer Nebentätigkeit kann beispielsweise durch ein Stipendium oder den Erhalt von Unterhaltsleistungen realisiert werden.

Abschließend betrachtet lässt sich eine Promotion daher sowohl berufsbegleitend als auch vor Antritt des Rechtsreferendariats verwirklichen, sofern die Vorbereitung der einzelnen Arbeitsschritte und die Einteilung der zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen gewissenhaft und vorausschauend vorgenommen werden.

Den einzig richtigen Weg gibt es hierbei nicht; es ist vielmehr vornehmlich eine Frage der individuellen Vorstellungen und Voraussetzungen, die die angehenden Doktoranden erfüllen, ob die Promotion berufsbegleitend oder vor Antritt des Rechtsreferendariats besser verwirklicht werden kann.

Lohnenswert ist es in jedem Fall – schließlich liegt das Einkommen eines promovierten Juristen regelmäßig über dem Durchschnitt.

Über den Autor:

Jan-Rasmus Schultz
promotionsbegleitend tätig als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Lehrstuhl für Insolvenzrecht an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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