Lerntipps für Klausuren in Studium und Examen

von Dr. Matthias Fervers

Unterschiedliche Lerntypen lernen sehr unterschiedlich. So habe ich in meinem gesamten Leben nicht eine einzige Karteikarte und nicht eine einzige Mindmap geschrieben und glaube auch nicht, dass ich damit besser gefahren wäre.

Andererseits schwören viele auf diese Lernmethode und erzielen damit große Erfolge, sodass es grob fahrlässig wäre, vom Schreiben von Karteikarten allgemein abzuraten.

Die einen lernen eher visuell, die anderen eher auditiv. Viele brauchen die Atmosphäre der Bibliothek, um sich konzentrieren zu können, andere erzielen zuhause bessere Lernergebnisse. Trotzdem gibt es auch Lerntipps, die ich allen Studierenden gleichermaßen zu geben pflege und die ich im Folgenden vorstellen möchte.

Nicht nur auf Zwischenprüfung und Vorgerücktenübung lernen

Es ist immer wieder erstaunlich, mit welch findigen Ausreden Studierende in den Anfangssemestern ihren fehlenden Lernaufwand vor sich selbst rechtfertigen. Äußerungen wie „In der Examensvorbereitung werden die Karten sowieso neu gemischt“ oder „Wenn man jetzt viel macht, hat man später keine Energie mehr“ dürften gerade Anfängern recht bekannt vorkommen.

Daher eine unbequeme Wahrheit vorneweg: Im Jurastudium muss man nicht nur sehr viel lernen. Man sollte auch unbedingt frühzeitig damit anfangen und seinen Lernrhythmus nicht (nur) auf die Klausuranforderungen ausrichten.

Denn auch wenn dies nicht an allen Universitäten gleich ausgeprägt sein mag, so wird man leider trotzdem sagen müssen: Der Schwierigkeitsgrad der Zwischenprüfung und der Vorgerücktenübung bildet nicht ansatzweise das ab, was von Examenskandidaten erwartet wird. Hiermit ist weniger die kürzere Klausurdauer als vor allem der beschränkte Stoffumfang gemeint.

Es ist nicht nur so, dass der zu erwartende Prüfungsstoff im Vergleich zum Examen auf einen Teilausschnitt beschränkt ist, es ist darüber hinaus auch weithin üblich, dass der jeweilige Dozent sehr präzise Angaben zum Klausurstoff macht oder dass sich zumindest anhand der besprochenen Übungsfälle der Klausurstoff recht zuverlässig eingrenzen lässt.

Da es nun aber keine große Kunst ist, eine gute Note in einer Klausur zu schreiben, in der der Stoffumfang von vornherein auf „Abtretung und Minderjährigenrecht“ beschränkt war, neigen Studenten dazu, sich und ihr Können während des Studiums maßlos zu überschätzen.

Erst in der Examensvorbereitung merken die Kandidaten dann, welch große Lücken sie während des Studiums aufgehäuft haben; Panik und Überforderung sind die logische Folge. Dieses Phänomen ist denn wohl auch hauptverantwortlich für den schlechten Ruf der Examensvorbereitung.

Ich möchte deshalb Anfängern wie Fortgeschrittenen den dringenden Rat geben, frühzeitig mit dem Lernen anzufangen und den Lernaufwand nicht auf das zu beschränken, was voraussichtlich in der Klausur erwartet wird. Hierfür muss man sich auch weder überarbeiten noch seine komplette Freizeit aufgeben.

Wenn beispielsweise die Schuldrechtsvorlesung besucht wird, so ist es eigentlich nicht zu viel verlangt, von Anfang an mitzuarbeiten und vorlesungsbegleitend ein Lehrbuch oder ein Skript zu lesen, sodass man am Ende des Semesters den gesamten Vorlesungsstoff verstanden hat, anstatt das ganze Semester lang auf die „Stoffeingrenzung“ für die Klausur zu warten und anschließend nur ein paar Wochen punktuell zu lernen.

Denn lernen muss man den Stoff letzten Endes sowieso. Und es spricht nichts, aber auch gar nichts dagegen, so wenig wie möglich in die Phase der Examensvorbereitung zu verschieben. Beherzigt man dies, so macht nicht nur das Studium viel mehr Spaß und wird nicht nur die Examensvorbereitung ungleich angenehmer.

Vielmehr wird auch von vornherein der so wichtige Blick für das Ganze geschult. Denn Jura ist kein Studienfach, in dem isoliert separate Wissensblöcke gelernt werden, sondern eine Wissenschaft, in der vieles zusammenhängt und aufeinander aufbaut.

So ist beispielsweise der Lerneffekt einer Lehrveranstaltung zum Sachenrecht um einiges höher, wenn man bereits im Schuldrecht „fit“ ist. Schließlich sollte auch gesagt werden, dass man nur durch frühzeitiges Lernen feststellen kann, ob das Jurastudium einem liegt oder nicht.

Es ist keinesfalls schlimm oder gar ehrenrührig, ein Studium abzubrechen. Man verpasst jedoch eine große Chance, wenn man sich zuvor überhaupt nicht auf das Studium eingelassen hat.

Lehrveranstaltungen VORbereiten

Dass man den Vorlesungsstoff nachbereiten soll, hat so ziemlich jeder schon einmal gehört. Im Grundsatz ist dies selbstverständlich auch richtig. Was mich allerdings überrascht, ist die Fokussierung auf die Nachbereitung. Denn nach meiner Erfahrung ist es deutlich effektiver, den Vorlesungsstoff VORzubereiten.

Besucht man eine Lehrveranstaltung unvorbereitet, so nimmt man bereits in der Veranstaltung selbst erheblich weniger mit als im Falle der Vorbereitung. Das führt zusätzlich dazu, dass man die Lehrveranstaltung mit einem unangenehmen Gefühl verlässt.

Auch wenn man anschließend weiß, dass zur Schadensbegrenzung eine Nachbereitung eigentlich erforderlich wäre, so assoziiert man den Stoff mit diesem unangenehmen Gefühl. Dies senkt die Motivation und führt häufig dazu, dass die Nachbereitung letztlich vollständig unterbleibt. Hierdurch sammelt sich der Lehrstoff immer weiter an, was einen gesunden regelmäßigen Arbeitsrhythmus verhindert.

Bereitet man sich dagegen auf die Lehrveranstaltungen vor, so bereitet nicht nur deren Besuch ganz erheblich mehr Freude. Man wird sich auch viel eher einmal mündlich an der Veranstaltung beteiligen, wodurch nicht nur der Lernstoff besser haften bleibt, sondern man sich zugleich an die Situation gewöhnt, unter Druck und Aufregung zu sprechen; eine Situation, die auf jeden Juristen und jede Juristin noch häufig zukommen wird. 

Sofern also beispielsweise eine fallbezogene Veranstaltung besucht wird, sollte versucht werden, den Fall vorab selbständig zu lösen. Da dies allerdings aus dem Stand nicht funktionieren kann, sollte zunächst ein Lehrbuch oder Skript konsultiert und das Thema, mit dem sich der Fall befasst, vollständig durchgearbeitet werden.

Sofern eine nicht fallbezogene Lehrveranstaltung besucht wird, sollte anhand der Vorlesungsgliederung überprüft werden, welches Thema Gegenstand der Vorlesung sein wird und anschließend dieses Thema mit einem Lehrbuch
durchgearbeitet werden. Die Mühe lohnt sich!

Anspruchsvolle Lehrveranstaltungen auswählen

Eröffnet man im dritten Semester einem Kommilitonen, dass man täglich drei Stunden lernt, würde dieser einen wahrscheinlich schnell für übermotiviert halten. In der Tat mag dieses Pensum auch zunächst nach viel klingen.

Vergegenwärtigt man sich aber, dass man schon zu Schulzeiten allein durch die Anwesenheit mindestens 30 Stunden pro Woche investiert hat, klingen drei Stunden pro Tag (21 Stunden pro Woche) schon gleich nicht mehr so beeindruckend. 

Viel wird es erst dann, wenn man diese 21 Stunden zusätzlich zum Besuch einer jeden Lehrveranstaltung investiert. Anders als in der Schule, wo man durch das bloße Absitzen zumindest schon einmal die Grunderwartung der Autoritäten erfüllt, nützt einem aber die bloße Anwesenheit in Lehrveranstaltungen per se überhaupt nichts.

Jeder Student und jede Studentin sollte deshalb kritisch hinterfragen, ob die Zeit dort gut angelegt ist oder ob sie nicht beim individuellen Lernen besser investiert wäre. Es ist meines Erachtens nicht sinnvoll, zur Gewissensberuhigung routinemäßig jede Lehrveranstaltung auf dem Stundenplan zu besuchen und dort die Zeit „abzusitzen“.

Stattdessen bietet es sich an, den eigenen Lehrplan bewusst und individuell zusammenzustellen, um die Zeit in den Lehrveranstaltungen tatsächlich effektiv zu nutzen. Dass das nur dann sinnvoll möglich ist, wenn man jeder Lehrveranstaltung eine Chance gegeben und sich auf sie eingelassen hat, versteht sich von selbst.

Ich möchte aber unbedingt ein weiteres Missverständnis vermeiden: Insbesondere aus der Schule sind viele noch das folgende Prinzip gewöhnt: Wenn man unvorbereitet in der Stunde sitzt und nicht sofort alles versteht, dann ist der Lehrer „ein schlechter Lehrer“, weil er den Stoff „nicht gut erklärt hat“. Von diesem Mantra sollte man sich an der Universität besser lösen.

Nach meiner Erfahrung sollte man keinesfalls die Lehrveranstaltungen meiden, die einem „zu schwer“ erscheinen, sondern vielmehr diejenigen, in denen man sich auch dann wohlfühlt, wenn man komplett unvorbereitet kommt und auch dann noch alles versteht, wenn man zwischendrin mal abgeschaltet hat.

Denn hier gaukelt man sich nur selbst vor, man sei lerntechnisch im Soll. Dass das tatsächlich nicht der Fall ist, stellt man dann früher oder später auf meist eher schmerzliche Art und Weise fest.

Anspruchsvolle Lehrveranstaltungen sollten als Ansporn genommen werden, diese regelmäßig vorzubereiten und sich so der Herausforderung zu stellen. Denn am Ende des Semesters hat man aus einer solchen Lehrveranstaltung sehr viel mitgenommen und alles, was man dort mitgenommen hat, muss in der Examensvorbereitung nicht erstmals gelernt werden.

Abraten möchte ich auch von der sehr verbreiteten Praxis, von vornherein nur fallbezogene Übungen und Tutorien zu besuchen, weil alles andere angeblich „viel zu abstrakt ist“. Auch wenn das im Einzelfall so sein mag, so sollte nach meinem Dafürhalten das Lernen am Fall eher das Tüpfelchen auf dem i und nicht die alleinige Basis sein (s. nächster Tipp).

Denn wenn die Aufgabenstellung im Staatsexamen darin besteht, einen unbekannten Fall zu lösen, so kann die bloße Kenntnis einzelner Konstellationen per definitionem nicht zuverlässig zum Erfolg führen.

Klausuren schreiben: Vor- und Nachteile

Mir wurde im Laufe meines Studiums immer wieder gesagt, Jurastudenten sollten „Klausuren schreiben, Klausuren schreiben, Klausuren schreiben“. Bei Studienanfängern halte ich das ebenfalls für sinnvoll. Anfänger sollten allein schon deshalb jede angebotene Klausur mitnehmen, weil sie erfahrungsgemäß die ansonsten gewonnene Zeit nicht im Sinne ihres Studiums investieren würden.

Bestritten werden soll auch keinesfalls, dass eine gewisse Klausurpraxis unbedingt zur Examensvorbereitung dazugehören sollte. Insbesondere durch das Schreiben von tatsächlich gestellten Examensklausuren lernt man deren Aufbau, die Vorgehensweise und das Zeitmanagement.

Außerdem ist es unabdingbar, dass Kandidaten vor der Examensprüfung ihr Können realistisch einschätzen; hierbei kann ein Klausurenkurs gute Dienste leisten. 

Ist man jedoch einmal in einem gesunden Arbeitsrhythmus angelangt, so muss man mit seiner Zeit haushalten und sollte sich auch vergegenwärtigen, wie viel Zeit eine Übungsklausur tatsächlich in Anspruch nimmt: Schreibt man eine fünfstündige Klausur in einem Examensklausurenkurs, so gehen natürlich zunächst diese fünf Stunden vom wöchentlichen Zeitbudget ab.

Hinzu kommen zwei Stunden für die Klausurbesprechung. Außerdem ist man nach einer fünfstündigen Klausur nicht mehr „frisch“, sondern für den Rest des Tages häufig sogar vollständig außer Gefecht gesetzt. Setzt man diesen Ausfall konservativ mit drei Stunden an, so gehen für eine Klausur insgesamt zehn Stunden drauf.

Schreibt man zwei Klausuren pro Woche, so fallen dafür also zwanzig Stunden an, was bei vielen mehr als ein Drittel des wöchentlichen Zeitbudgets ausmachen dürfte. Das ist nach meinem Dafürhalten entschieden zu viel.

Denn auch wenn jede Klausur einen Lerneffekt mit sich bringt, so wäre der Lerneffekt nach meiner Erfahrung bei den meisten Studierenden erheblich höher, wenn sie sich stattdessen mit dem juristischen Stoff anhand von Lehrbüchern und Skripten beschäftigen würden. 

Sofern zum Klausurenschreiben geraten wird, weil angeblich „abstraktes Wissen nichts nützt“, handelt es sich aus meiner Sicht um ein Missverständnis.

Richtig ist, dass die abstrakte Lektüre eines Lehrbuchs oder eines Skriptes wenig effektiv ist, wenn man nicht zugleich strukturell lernt. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass das Aufnehmen des abstrakten Stoffes von Anfang an in Gedanken fallbezogen erfolgt.

Sofern im Lehrbuch ein Problem erörtert wird, sollte sich der Leser die ganze Zeit über klar sein, an welcher Stelle in der Fallprüfung dieses Problem zu thematisieren wäre.

Wer beispielsweise etwas über die Frage liest, ob sich die Vermutung des § 477 BGB auch auf das Vorliegen eines Grundmangel erstreckt, sollte sich die ganze Zeit darüber im Klaren sein, dass dieses Problem in der Falllösung bei der Frage zu thematisieren ist, ob ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag.

Auf diese Weise werden bereits viele Klausuren „im Kopf gelöst“ und man spart sich so manche Stunde in der Examensvorbereitung.

Gerichtsurteile lesen

Gerichtsentscheidungen werden heute in so vielen Zeitschriften aufbereitet, dass viele Studenten erheblich mehr über die Rechtsprechung lesen als Rechtsprechung selbst. 

Zwar meine ich nicht, dass sich alle Studierenden auf Biegen und Brechen durch Entscheidungen mit mehreren hundert Randnummer quälen müssen, bloß weil es sich dabei um einen „Klassiker“ handelt.

Erstens gehört jedoch das Studium von Primärquellen zu den absoluten Grundpfeilern jeglicher wissenschaftlicher Arbeit. Und zweitens halte ich die Lektüre von Originalentscheidungen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung einer natürlich, aber gleichwohl professionell klingenden juristischen Sprache für absolut unabdingbar. Diese ist nämlich nicht nur in Klausuren, sondern in der gesamten beruflichen Laufbahn von erheblichem Nutzen.

Gerüchte kritisch hinterfragen und nicht von allgemeiner Panik anstecken lassen

Dass das Staatsexamen eine enorme Herausforderung darstellt, ist klar. Daher ist auch eine gewisse Aufregung mehr als legitim.

Gleichwohl sollte man die Aussagen, „die man so hört“, kritisch auf den Prüfstand stellen und zwar insbesondere im Hinblick darauf, wer diese verbreitet. So ist es kein Zufall, dass sich Aussagen über (vermeintlich) außerordentlich hohe Durchfallquoten sehr schnell verbreiten.

Denn ist die Durchfallquote hoch, erscheint die eigene Leistung auf einmal gleich viel besser: Eine niedrige Punktzahl ist so durch den hohen Schwierigkeitsgrad erklärt, eine hohe Punktzahl befördert einen zum „Ausnahmekönner“.

Auch ist es kein Zufall, dass Absolventen ohne jeden Beleg behaupten, das Examen sei in ihrem Bundesland ganz besonders schwer: Es wertet schlicht ihre eigene Leistung auf. Extrem hartnäckig hält sich auch das Gerücht, das Prädikatsexamen (9 Punkte und mehr) sei der alles entscheidende Faktor.

Zwar soll keinesfalls in Abrede gestellt werden, dass die Abschlussnote für die Berufsaussichten von Juristen von überragender Bedeutung ist. Auch sind Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Notar ohne eine bestimmte Mindestpunktzahl außer Reichweite. 

Trotzdem sind die sicherlich vielen geläufigen Aussagen, ab 9 Punkten könne man sich „jeden Job aussuchen“ und unter 9 Punkten werde man „zum Taxifahrer“, nach meiner Erfahrung reichlich übertrieben. 

Über den Autor:

Dr. Matthias Fervers
Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl
für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht,
Europäisches Privat- und Verfahrensrecht
an der LMU München. 

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