LL.M. Finanzierung mit Fremdmitteln – welche Möglichkeiten gibt es?

Johannes Frankenfeld, Geschäftsführer der Brain Capital GmbH, Vallendar und Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz, zuständig für Strategisches Marketing und Ansprechpartner LL.M. Bildungsfonds bei der Brain Capital GmbH

Jeder, der sein gewünschtes LL.M.-Studium nicht aus Eigenmitteln bestreiten kann oder will, muss sich zwangsläufig mit der Finanzierung aus Drittmitteln auseinandersetzen. Aufgrund der meist hohen fünfstelligen Summen, die ein LL.M. in den USA kostet, betrifft dies wahrscheinlich die Mehrheit der LL.M.-Interessenten. Doch selbst wer sich für die preiswertere Alternative England entscheidet, benötigt das entsprechende Kleingeld, denn zu den Studiengebühren summieren sich noch Lebenshaltungs- und Reisekosten. Welche Möglichkeiten gibt es und worauf gilt es zu achten?

Stipendien sind die erste Wahl – aber leider limitiert

Klassische Stipendienangebote sind die kostengünstigste Variante, um ein LL.M.-Studium zu finanzieren, da diese nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie unterscheiden sich in Voll- und Teilstipendien. Insbesondere an Vollstipendiaten werden jedoch hohe Anforderungen gestellt. Neben einem Prädikatsexamen werden weitere Qualifikationen, wie soziales Engagement, Thema der Promotion, u. ä. bewertet. Diverse Studiendatenbanken erleichtern die Suche nach möglichen Stipendiengebern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich bei den einzelnen Law Schools für „hauseigene“ Stipendien zu bewerben. Diese Stipendien sind jedoch ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Kredite – Finanzierungsalternative nicht nur für Immobilie, sondern auch für Studium?

Die Möglichkeiten ein Studium über ein Darlehen zu finanzieren, sind vielfältig und reichen von staatlichen Bildungskrediten bis zu Bankkrediten. Der Vorteil staatlicher Bildungskredite liegt darin, dass keine Sicherheiten erforderlich sind und die Zinsen meist günstig. Wesentliche Nachteile sind das geringe Finanzierungsvolumen (300 € pro Monat) und die Tatsache, dass der Antrag frühestens sechs Wochen vor Studienbeginn gestellt werden kann und erst nach Antritt des Studiums bewilligt wird. Dadurch kann ein Bildungskredit maximal ergänzend wirken, denn insbesondere für LL.M.-Studien in den USA muss bereits bei Visum-Antrag die Finanzierung nachgewiesen werden.

Eine weitere Möglichkeit stellen klassische Bankkredite dar, deren Konditionen je nach Institut variieren (bei der Mehrheit liegt der variable Zinssatz zwischen 6 – 9% jährlich). Die Rückzahlung der im Vertrag festgeschriebenen Tilgungsraten erfolgt meist nach Studienende. Doch auch ein Studienkredit ist für viele Interessenten suboptimal. So führt der starre Tilgungsplan zu unkalkulierbaren Risiken für die Zeit nach dem Studium und nimmt die Flexibilität bei der Lebensplanung. Insbesondere während des Referendariats können die vorgeschriebenen Rückzahlungen den Einzelnen übermäßig belasten. Denn eine Stundung ist beim Kredit nur schwer bis gar nicht möglich, was im schlimmsten Falle in einer Privatinsolvenz enden kann.

Zudem verlangen Bankinstitute oftmals finanzielle Sicherheiten oder Bürgen. Einen guten Überblick bietet der jährlich erscheinende Test des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Die dort erfassten Bewertungskriterien wie Kosten, Zugang, Kapazität, Flexibilität sowie Risikosicherheit unterstützen Interessenten bei der richtigen Entscheidung. Dabei werden nicht nur klassische Darlehen untersucht, sondern auch die relativ „junge“ Finanzierungsalternative Bildungsfonds.

Bildungsfonds – ohne Kredit und Stipendium risikofrei studieren

Bildungsfonds übernehmen anfallende Studiengebühren und funktionieren nach dem Versicherungskonzept. Mittlerweile gibt es auf dem deutschen Markt drei Anbieter von Bildungsfonds, die ein LL.M.-Studium fördern.

Der LL.M. Bildungsfonds übernimmt die Studiengebühren und, falls gewünscht, auch Reise- und Lebenshaltungskosten. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten nach Beendigung des Studiums für maximal zehn Jahre zur einkommensabhängigen Rückzahlung an den Bildungsfonds. Während des Studiums sind keine Zahlungen fällig. Zudem werden keinerlei Bürgschaften oder Sicherheiten verlangt.

Bereits vor Studienbeginn wird vertraglich ein konstanter Rückzahlungssatz vereinbart, der vom individuellen Bewerberprofil abhängt. Im Gegensatz zum Kredit liegt bei diesem Modell keine fixe Belastung vor. Der Absolvent wird lediglich im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit belastet. Sollte das Einkommen unter einen Wert von 30.000 € sinken, entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr und die Rückzahlung wird gestundet. Derart einkommensschwache Jahre sind während des  Referendariats, einer möglichen Promotion oder der Elternzeit realistisch. Das heißt, die effektive Rückzahlung passt sich der persönlichen Zahlungsfähigkeit an, wodurch die Freiheit in der Lebensplanung erhalten bleibt. Nach 20 Jahren (und unabhängig von der geleisteten  Rückzahlungssumme) erlischt die Zahlungspflicht vollständig. Zusätzlich sind Höchstgrenzen für die jährliche Zahlung als auch für die Gesamtzahlung festgelegt.

Ein weiterer positiver Aspekt: Aus den nachlaufenden, einkommensabhängigen Rückzahlungen werden nach dem Solidaritätsprinzip die Studiengebühren einer nachfolgenden Studentengeneration finanziert und finanzielle Engpässe der Geförderten ausgeglichen. So kann jeder erfolgreiche Absolvent im Sinne eines „Giving-Back“ seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.

Die Möglichkeiten zur Finanzierung des LL.M.-Studiums sind durchaus vielfältig. Auf jeden Fall sollte die Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen genau evaluiert werden.
Jeder Studierende sollte dabei nicht nur die Anbieterseite im Auge haben, sondern zuallererst den eigenen Bedarf und Lebensumstände analysieren. Denn selbst wenn ein Kredit auf den ersten Blick günstig erscheint, so kann die Rückzahlungsrate während des Referendariats eine zu hohe Schuldenlast für den Einzelnen bedeuten.

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Quelle NJW 13/2017