LL.M.-Finanzierung – Was tun, falls es mit einem Stipendium nicht klappt?

von Johannes Frankenfeld, Geschäftsführer und Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz, zuständig für Strategisches Marketing und Ansprechpartner LL.M. Bildungsfonds, beide bei der Brain Capital GmbH, Vallendar

Noch immer stellt der LL.M. für Juristen eine relevante Zusatzqualifikation dar, die die Karriereperspektive wesentlich verbessert oder womöglich sogar den Einstieg in die Großkanzlei erst ermöglicht.

Gleichzeitig sind die Kosten für ein Studium an renommierten Law Schools enorm. Neben hohen Studiengebühren können Lebenshaltungskosten den Finanzierungsbedarf auf sechsstellige Beträge anwachsen lassen.

Die erstrebenswerteste – da kostengünstigste – Variante, sein LL.M.-Studium zu bezahlen, ist noch immer ein Stipendium.

Grundsätzlich unterscheidet man in Voll- und Teilstipendien. Doch insbesondere an Vollstipendiaten werden überdurchschnittlich hohe Anforderungen gestellt und die Töpfe sind sehr klein. Neben einem Prädikatsexamen werden weitere Qualifikationen, wie z. B. soziales Engagement, bewertet.

Studiendatenbanken erleichtern die Suche nach möglichen Stipendiengebern. Zusätzlich besteht bei einigen Law Schools die Möglichkeit der Studiengebührenermäßigung. Für derartige „scholarships“ bewirbt sich der Student nach erfolgter Studienplatzzusage beim „Financial Aid“-Büro der betreffenden Universität.

Doch was machen, wenn es mit dem ersehnten Stipendium nicht klappt?
Eine Möglichkeit, auch ohne Stipendium risikofrei zu studieren, bieten Bildungsfonds, die nach dem Versicherungskonzept funktionieren und anfallende Studiengebühren und Lebenshaltungskosten übernehmen (siehe dazu auch die Ergebnisse des unabhängigen CHE Studienkredittests).

Dies bedeutet, der LL.M. Bildungsfonds übernimmt die Studiengebühren und eventuell auch Lebenshaltungs- und Reisekosten. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten nach Beendigung des Studiums, für zehn Jahre einkommensabhängige Rückzahlung an den Bildungsfonds zu leisten.

Während des Studiums sind keine Zahlungen fällig. Zudem werden keinerlei Bürgschaften oder Sicherheiten verlangt. Bereits vor Studienbeginn wird vertraglich ein konstanter Rückzahlungssatz vereinbart, der vom individuellen Bewerberprofil abhängt.

Im Gegensatz zum Kredit liegt hier keine fixe Belastung vor. Sollte das Einkommen unter einen Wert von € 30.000 sinken, entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr und die Rückzahlung wird gestundet. Derart einkommensschwache Jahre sind während des Referendariats oder einer möglichen Promotion realistisch. Die effektive Rückzahlung passt sich damit der persönlichen Karriere und Zahlungsfähigkeit an, und die Freiheit in der Lebensplanung bleibt erhalten.

Nach 20 Jahren entfällt die Zahlungspflicht komplett unabhängig davon, ob oder wie viel tatsächlich zurückgezahlt wurde. Zusätzlich sind Höchstgrenzen für die jährliche Zahlung als auch für die Gesamtzahlung festgelegt.

Ein weiterer Vorteil des LL.M. Bildungsfonds liegt darin, dass er mit einem Stipendium kombinierbar ist bzw. bei Nichterhalt des beantragten Stipendiums die Option zur Aufstockung der Fördersumme besteht.

So können LL.M.-Interessierte bereits in einer frühen Phase der Finanzplanung, also zu einem Zeitpunkt, an dem noch Bewerbungen bei diversen Stipendiengebern liegen, ein Vertrag mit dem LL.M. Bildungsfonds abschließen. Denn allzu oft gestalten sich die Bewerbungsfristen problematisch und die Stipendienzusage erfolgt zu spät.

Zum einen muss die Finanzierung für Visumanträge zu einem früheren Zeitpunkt bereits nachgewiesen werden. Gleichzeitig können auch erste Anzahlungen an die Law School fällig sein.

Fazit: Die Angebote an Studienförderprogrammen sind zahlreich, doch kaum ein Stipendium vermag die gesamten Kosten des LL.M. zu decken. Auf jeden Fall sollte man sich rechtzeitig um die Finanzierung kümmern.

Der LL.M. Bildungsfonds bietet eine interessante Alternative zum klassischen Stipendium. Oder wie es Jörg Bartz, Geförderter des LL.M. Bildungsfonds und LL.M.-Student in Berkeley auf den Punkt bringt: „Der LL.M. Bildungsfonds bietet von Beginn an ausreichend Flexibilität, um nach Absage eines Stipendienanbieters nicht in die Bredouille zu geraten, auf grund fehlender Finanzierung den Traum LL.M. im Ausland platzen zu lassen.“

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Quelle NJW 45/2016