LL.M. im Sozialrecht – eine juristische Ausbildung mit Zukunft

von Prof. Dr. jur. Julia M. Gokel, LL.M. (Medizinrecht) und Prof. Dr. jur. Peter Baumeister

Eine überaus spannende Variante im reichhaltigen Angebot der LL.M.-Studiengänge bietet eine Spezialisierung im Sozialrecht.

Wer sich heutzutage für ein Masterstudium im Sozialrecht entscheidet, trifft eine weise Entscheidung. In Anbetracht des immer unübersichtlicher werdenden Angebotes an deutschen und internationalen LL.M.-Studiengängen setzt sich der Sozialrechtler1 nicht nur von der breiten Masse seiner Juristenkollegen ab, sondern investiert zugleich sinnvoll in eine Ausbildung, die auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft immer gefragter wird.

Was ist unter Sozialrecht zu verstehen?

Wer Sozialrecht studiert, beschäftigt sich grob gesagt mit folgenden vier Sozialleistungssystemen: Der sozialen Vorsorge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung), der sozialen Entschädigung (z. B. Versorgungsrecht – künftig SGB XIII), der sozialen Förderung (z. B. Wohngeld, Familienleistungen, BAföG) und der sozialen Hilfe (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe).

Darüber hinaus beschäftigt sich der Studierende des Sozialrechts mit einer rechtsgebietsübergreifenden Materie. Denn das Sozialrecht ist Öffentliches Recht, das allerdings vielerlei Bezüge zum Privatrecht, insbesondere zum Arbeits-, Vertrags- und Haftungsrecht, aufweist.

Auf das Sozialrecht gehen zudem wesentliche verfassungsrechtliche Vorgaben zurück, nicht nur das aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG hergeleitete Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Da das Sozialrecht zudem ausgesprochen kleinteilig reguliert ist, setzt es die systematische Durchdringung der Rechtsquellen und die richtige Anwendung der juristischen Methodik voraus, schult den Juristen also in besonderem Maße auch in seinen handwerklichen Grundlagen.

Warum Sozialrecht studieren?

• Sozialrecht besitzt höchste politische Aktualität.
Die Sozialpolitik hält das Sozialrecht ständig in Bewegung. Der Gesetzgeber sieht sich kontinuierlich mit der Lösung schwieriger Verteilungsfragen und Zukunftsherausforderungen für eine gerechte Gesellschaftsordnung konfrontiert. Die sozialpolitischen Motive des Gesetzgebers immer wieder neu zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, gehört zu den spannenden Aufgaben des Rechtsanwenders im Sozialrecht.

• Sozialrecht geht jeden an.
Sozialleistungen tangieren unser aller Leben. Sozialversicherungen und Familienleistungen hängen nicht von sozialer Stellung oder der eigenen Finanzkraft ab. Das Sozialrecht steht in der Mitte der Gesellschaft und ist wesentlicher Bestandteil unseres Alltags.

• Sozialrecht besitzt enorme volkswirtschaftliche Relevanz.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Sozialrechts zeigt sich schon an den Zahlen: Im Jahr 2016 belief sich das Sozialbudget Deutschlands, also alle Sozialleistungen unseres Staates zusammen, auf 918 Mrd. EUR (BMAS, Sozialbericht 2017, S. 196), was knapp dem dreifachen des Bundeshaushalts entspricht. Für 2018 ist mit einer Überschreitung der Billionen-Euro-Grenze zu rechnen; das sind etwa 30% des BIP.

• Sozialrecht eröffnet vielfältigste Beschäftigungsmöglichkeiten.
Kenntnisse im Sozialrecht ermöglichen neue berufliche Perspektiven – auch jenseits klassisch-juristischer Arbeitsfelder. Eine Tätigkeit etwa bei einem der zahlreichen Sozialverbände bietet dem Absolventen eine hervorragende Gelegenheit, sich mit seinen Ideen aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

• Sozialrecht ist (auch) Wirtschaftsrecht.
Unter Juristen herrscht vielfach die Ansicht vor, Sozialrecht sei „Hartz IV“ und deshalb für den Wirtschaftsrechtler uninteressant. Diese Sichtweise ist schlicht falsch. Sie verkennt nicht nur die enorme volkswirtschaftliche Bedeutung des Sozialrechts, sondern auch die Tatsache, dass die Leistungserbringer im Sozialrecht (Wohlfahrtsverbände, Träger von Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Weiterbildungsträger) zu den größten deutschen Arbeitgebern zählen. Gerade das Leistungserbringungsrecht bietet äußerst attraktive Tätigkeitsfelder in einem sozialen Umfeld, das dem Arbeitnehmer zudem die Identifikation mit dem „Produkt“ erleichtert.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudium Sozialrecht erfordert in der Regel den vorausgehenden Erwerb eines Hochschulabschlusses mit mindestens 180 ECTS-Punkten in einem juristischen Studiengang mindestens mit der Note „gut“ oder ein juristisches Staatsexamen. Absolventen anderer Studiengänge, insbesondere im Bereich Sozialer Arbeit, können zugelassen werden, wenn sie über einen Abschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkten mit der Note „gut“ verfügen, bei dem mindestens 30 ECTS-Punkte auf Module mit überwiegend juristischem Inhalt entfallen.

 

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1 Alle Genera erfassen selbstverständlich sämtliche Sexus.

Über die Autoren:

Prof. Dr. jur. Julia M. Gokel, LL.M. (Medizinrecht)
seit 2016 an der SRH Hochschule Heidelberg tätig,
seit 2018 als Professorin für Sozialrecht und Öffentliches Recht

Prof. Dr. jur. Peter Baumeister
seit 2007 Professor an der SRH Hochschule Heidelberg und
Rechtsanwalt, zudem apl. Prof. an der Universität Mannheim

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Quelle NJW 28/2018