Moot Court Competitions: Alle Fakten im Überblick

Von Dipl.sc.pol.Univ. Michael B. Strecker und William Euler, München

 Was ist ein „Moot Court“?

Ganz allgemein bedeutet „Moot Court“ übersetzt in etwa so viel wie „Gericht für fiktive Fälle“. Vor ihnen werden simulierte Gerichtsverfahren zu einem fiktiven Fall von Studierenden verschiedener Universitäten gegeneinander im Wettbewerb verhandelt.

Auf diese Weise können die Teilnehmenden bereits im Studium in die Rolle eines Anwalts schlüpfen. Sie lernen einen Fall im Team vorzubereiten, indem sie anwaltliche Schriftsätze ausarbeiten und diese anschließend in Plädoyers umwandeln, die vor einer fiktiven Richterbank mit Professoren und Praktikern aus dem jeweiligen Rechtsgebiet vorgetragen werden.

Meist wird auf diesem Wege – ähnlich dem Prinzip bei einer Fußball-WM – in Gruppen- und anschließender K.O.-Phase das Team der Universität mit dem besten juristischen Auftreten als Sieger ausgewählt.

Neben den „soft skills“ (Teamarbeit, rhetorische Schlagfertigkeit, etc.) erlernen die Teilnehmer wichtiges juristisches Grundhandwerkszeug (juristische Recherche, Strukturierung eines juristischen Schriftsatzes,  Methodenlehre, ggf. Rechtsenglisch u.v.m.) und bekommen überdies die Chance gleich interessierte Studierende anderer Universitäten – teilweise gar anhand von Auslandsreisen – kennen zu lernen.

Welche Moot Courts gibt es? 

Philip C. Jessup Moot Court in International Law

Der Jessup Moot Court ist der größte und älteste englischsprachige Moot Court der Welt. Er wird seit 1959 ausgetragen und umfasst heute ca. 650 Teams aus über 90 Ländern.

Es wird eine Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in den Haag in englischer Sprache simuliert. Das Team aus 4-5 Studierenden fertigt dabei über drei Monate hinweg jeweils einen Schriftsatz für die Kläger und Beklagtenseite an und verteidigt diese in einem mündlichen Plädoyer gegen andere Teams.

Die Teilnahme am Jessup Moot Court vermittelt neben Kenntnissen im zwischenstaatlichen Völkerrecht (siehe später im Text) insbesondere auch rhetorische und sprachliche Fähigkeiten, die bei den zahlreichen Plädoyers intensiv geübt werden.

1. Rechtsgebiet

Allgemeines und spezielles Völkerrecht; Verfahrensrecht des International Gerichtshofs (IGH, Den Haag). Beispielthemen der letzten Jahre: Internationale Terrorismusbekämpfung und der Einsatz bewaffneter unbemannter Drohnen  („targeted killing“) (2012); Annexion bzw. Sezession einer Provinz (2015); Das Recht auf Privatsphäre und internationale Massenüberwachung sowie das Abhören hoher Staatsangehöriger sowie Cyberattacken (2016); Internationale Flüchtlingsbewegungen durch Wasserkonflikte (2017). 

2. Empfohlenes Semester

Eine Teilnahme empfiehlt sich insbesondere im 3. Semester oder als Vorbereitung auf den Schwerpunkt Völkerrecht im 5. oder 7. Semester (z. B. nach einem Auslandsaufenthalt). 

3. Anmeldezeitraum und -voraussetzungen

Die Auswahl des Teams findet in der Regel im Juni/Juli, jedenfalls vor Veröffentlichung des Falles im September statt. Inhaltliche Vorkenntnisse im Völkerrecht sind für eine Bewerbung nicht erforderlich.

Wichtiger sind insbesondere gute Englischkenntnisse und Interesse an internationalen Zusammenhängen und am Völkerrecht. Die Auswahl erfolgt in der Regel anhand von Bewerbungsgesprächen. Zu den Bewerbungsunterlagen zählen ein englischer Lebenslauf und ein Motivationsschreiben. 

4. Teamgröße

Normalerweise vier Teilnehmer (zwei auf Kläger- und zwei auf Beklagtenseite), teilweise zusätzlich ein „research 
 assistant“.

5. Ablauf und Austragungsorte

Die Bewerbungsphase findet ca. im Juni/Juli eines jeden Jahres statt. Bis zur Veröffentlichung des fiktiven Falles Anfang September arbeiten sich die Teilnehmer selbstständig allgemein in das Rechtsgebiet ein.

Ist der Fall für alle teilnehmenden Teams weltweit veröffentlicht worden, 
 beginnt jedes Team mit der Ausarbeitung der Schriftsätze an der eigenen Heimatuniversität.

Meist steht den Teilnehmern hierfür ein eigener Lernraum an ihrer Uni- versität zur Verfügung in dem sich täglich getroffen und gemeinsam recherchiert, diskutiert und geschrieben wird.

Spätestens mit der Abgabe der Schriftsätze Mitte Januar (teilweise schon früher) beginnt die Vorbereitung auf das mündliche Plädoyer im Rahmen von Rhetoriktrainings, unzähligen Probeverhandlungen an der Universität oder in einer Kanzlei. Im März finden die nationalen Runden an einer stets wechselnden deutschen Universität statt.

Über Ostern (i.d.R. Anfang April) werden in Washington D.C. die internationalen Runden abgehalten. 

6. Arbeitsaufwand und anrechenbare Leistungen

Die Teilnahme am Jessup Moot Court nimmt im betreffenden Wintersemester so viel Zeit in Anspruch, dass nebenher zumeist allenfalls zwei bis drei Scheine erworben werden können. Allerdings erhalten die Teilnehmer hierfür an nahezu jeder Universität eine Bescheinigung über eine freischussverlängernde Zusatzausbildung, sowie einen Grundlagenseminarschein, sodass in der Regel keine Zeit „verloren“  geht.

Dies variiert jedoch von Universität zu Universität enorm, sodass zuvor die entsprechenden  Prüfungsordnungen oder zumindest die jeweiligen spezi- fischen Informationen der Lehrstühle zum Jessup eingesehen werden sollten. 

7. Persönlicher Erfahrungsbericht

Als ich im fünften Semester im Ausland studiert habe, hatte ich einen einführenden Kurs in das allgemeine Völkerrecht. 

Die dort behandelten Themen vereinten mein juristisches mit meinem politikwissenschaftlichen Interesse, insbesondere an den Internationalen Beziehungen. Dies bestärkte mich in dem Entschluss auch an meiner Heimatuniverität in Deutschland den Schwerpunkt Völker- und Europarecht zu belegen.

Durch eine vorherige Teilnahme am Willem C. Vis Moot Court durfte ich bereits feststellen, dass es für mich keine bessere, lehrreichere und auch spaßigere Art und Weise gibt mich mit einem neuen, nahezu unbekannten Rechtsgebiet zu beschäftigen als im Rahmen eines Moot Courts.

Über die inhaltliche Weiterentwicklung hinaus war für mich besonders der Kontakt zu Großkanzleien (im  Rahmen von sog. „Probe-Pleadings“) sowie das intensive Rhetoriktraining mit Videoanalyse, Theaterübungen und unzähligen Probe-Vorträgen vor ehemaligen Teilnehmern, wissenschaftlichen Mitarbeitern, etc. enorm bereichernd.

Nach erfolgreichem Bestreiten der nationalen Vorentscheide hatte ich gar die Gelegenheit zu den internationalen Runden in Washington D.C. zu fahren. Die freundliche, internationale Atmosphäre dort (der sog. „Jessup-Spirit“), die besonders am sogenannten „Go-National-Ball“, zu dem Teams aus über 90 Ländern ihre herkunftstypische Tracht tragen, zum Vorschein kommt lässt einen schnell Freundschaften mit Gleichgesinnten aus der ganzen Welt schließen. Ich würde meine Teilnahme am Jessup Moot Court als die beste Erfahrung meines Studiums beschreiben. Meine ehemaligen Teammitglieder und Coaches sind heute gute Freunde. Eine Teilnahme lohnt sich also langfristig! 

8. Weitere Informationen

Weitere allgemeine Informationen finden sich auf der Seite der ausrichtenden International Law Students Association (ILSA).

Spezifische Informationen stellen in der Regel die betreuenden Lehrstühle für Öffentliches Recht oder Völkerrecht der Teilnehmenden Universitäten bereit (z. B. http://jessup- munich.de/). In Deutschland nehmen i.d.R. folgende Universitäten teil: Universität Augsburg; Freie Universität Berlin; Hertie School of Governance Berlin; Humboldt-Universität zu Berlin; Ruhr Universität Bochum; Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf; Friedrich-Alexander-Universität 
 Erlangen-Nürnberg; Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Georg-August-Universität Göttingen; Bucerius Law School Hamburg; Universität Hamburg; Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Friedrich-Schiller-Universität Jena; Christian- Albrechts-Universität zu Kiel; Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Ludwig-Maximilians-Universität München; Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Universität Passau; Universität Trier; Eberhard Karls Universität Tübingen.

Willem C. Vis International  Commercial Arbitration Moot Court

1. Rechtsgebiet

Internationales Zivil- und Zivilprozessrecht: UN-Kaufrecht; Schiedsgerichtsordnung einer internationalen Schiedsinstitution (z. B. ICC, DIS, LCIA, VIAC etc.) sowie das UN Model Law.

Beispielthemen der letzten Jahre: Streitigkeit über die Lieferung von T-Shirts mit Bezügen zum Sachmängelrecht und der Zulässigkeit von „written witness statements“ (2013); Streitigkeit über eine Lieferung des Konfliktminerals Coltan mit Bezügen zum internationalen Zahlungsverkehrs und des Eilverfahrens vor Schiedsgerichten (2015), Streitigkeit über eine Lieferung eines edlen Weins mit Bezügen zum Schadensrecht und Fragen der Beweiserhebung (2016); Streitigkeit über die Lieferung von Propellerteilen mit Bezügen u.a. zu Wechselkursen (2017).

2. Empfohlenes Semester

Eine Teilnahme empfiehlt sich insbesondere im 3. Semester oder als Vorbereitung auf den Schwerpunkt „Interna- tionales Privatrecht“ im 5. oder 7. Semester (z. B. nach 
 einem Auslandsaufenthalt).

3. Anmeldezeitraum und -voraussetzungen

Die Auswahl des Teams findet in der Regel im Juni/Juli, jedenfalls vor Veröffentlichung des Falles im Oktober statt.

Inhaltliche Vorkenntnisse sind für eine Bewerbung nicht erforderlich. Wichtiger sind insbesondere gute Englischkenntnisse und Interesse an internationalen Zusammenhängen und am Zivilrecht. Die Auswahl erfolgt in der Regel anhand von Bewerbungsgesprächen. Zu den Bewerbungsunterlagen zählen ein englischer Lebenslauf und ein 
 Motivationsschreiben.

4. Teamgröße

Von der jeweiligen Universität abhängig, reicht von zwei bis acht Teilnehmern.

5. Ablauf und Austragungsorte

Der Fall wird im Oktober veröffentlicht. Bis Dezember verfasst das Team einen Schriftsatz für die Klägerseite. Danach wird dem Team ein Schriftsatz eines anderen Teams zugelost, auf den dann für die Seite des Beklagten ein Schriftsatz erstellt wird.

Meist steht den Teilnehmern hierfür ein eigener Lernraum an ihrer Universität zur Verfügung, in dem sich täglich getroffen und gemeinsam recherchiert, diskutiert und geschrieben wird.

Sodann beginnt die Vorbereitung auf die mündlichen Verhandlungen. Dazu finden Probeverhandlungen in Kanzleien oder sogenannte Pre-Moots statt. Dies sind Übungswettbewerbe, wo unter realen Bedingungen an den Vorträgen geprobt und gefeilt wird. In der Woche vor 
 Ostern findet der Wettbewerb in Wien statt, für welchen sich jedes teilnehmende Team automatisch qualifiziert.

Einige deutsche Universitäten reisen zusätzlich in der vorhergehenden Woche zu einem Schwesterwettbewerb in Hong Kong, wofür ebenfalls keine Qualifikation nötig ist. 

6. Arbeitsaufwand und anrechenbare Leistungen

Die Teilnahme am Vis Moot Court nimmt im betreffenden Wintersemester in der Regel nur so viel Zeit in Anspruch, dass nebenher ein Schein erworben werden kann.

Allerdings erhalten die Teilnehmer hierfür an nahezu jeder Universität eine Bescheinigung über eine freischussverlängernde Zusatzausbildung, sowie einen Grundlagenseminarschein, sodass in der Regel keine Zeit „verloren“ geht. Dies variiert jedoch von Universität zu Universität enorm, sodass zuvor die entsprechenden Prüfungsordnungen  eingesehen werden sollten.

7. Persönlicher Erfahrungsbericht

Ich habe am 22./12. Vis Moot Court 2014/2015 für die Ludwig-Maximilians-Universität teilgenommen.

Im darauffolgenden Jahr habe ich das nächste Team gecoacht. Die Teilnahme am Vis Moot hat mein Studium akademisch und persönlich enorm bereichert.

Die Fälle sind prozessual in das internationale Schiedsverfahrensrecht integriert. Diese Art der Streitbeilegung erfreut sich international immer größerer Beliebtheit, wird aber an deutschen Universitäten außerhalb von vereinzelten Schwerpunktseminaren kaum gelehrt.

Aber auch wenn es einen thematisch nicht in dieses Gebiet zieht, lohnt sich eine Teilnahme am Vis Moot! Wo sonst lernt man so früh, juristische Argumente vor erfahrenen Anwälten vorzutragen und zu verteidigen? Wo sonst ist man im Verlauf des Studiums einer so intensiven Gruppenerfahrung ausgesetzt wie hier? Letzteres schmiedet Freundschaften, die lange über den Moot hinaus halten. Mittlerweile gibt es sogar „Moot-Kinder“, deren Eltern sich im Lauf des Wettbewerbs kennengelernt haben. Daher bin ich froh, mich für die Teilnahme beworben zu haben und kann es allen, die ein Jurastudium beginnen ans Herz legen, es ebenfalls zu tun!

8. Weitere Informationen

Weitere allgemeine Informationen finden sich auf der 
 offiziellen Seite des Wettbewerbs in Wien
 und der des Wettbewerbs in  Hongkong (cisgmoot.org). Spezifische Informationen stellen in der Regel die betreuenden Lehrstühle oder Ehemaligenvereine der jeweiligen Universität (z. B. Munich Moot Association). In Deutschland nehmen i.d.R. Universitäten aus folgenden Städten teil: Bayreuth, Berlin (FU und HU), Bochum, Bonn, Düsseldorf, Erlangen- Nürnberg, Frankfurt am Main, Freiburg, Gießen, Göttingen, Hamburg (Bucerius und Universität), Hannover, Heidelberg, Jena, Köln, Mainz, Mannheim, Marburg, München, Münster, Osnabrück, Passau, Universität des Saarlands, Tübingen.

ELSA Deutschland Moot Court (EDMC)

Der im Jahr 1993 gegründete ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) simuliert ein deutsches, zivilrechtliches Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Jede Universität wählt aus zahlreichen Zweier-Teams im Wettbewerb einen Vertreter für die Regionalrunden Nord und Süd, deren zwei Gewinner wiederum den Bundesentscheid vor dem BGH bestreiten.

Die einzureichenden Schriftsätze und entsprechend der damit 
 verbundene Arbeitsaufwand sind deutlich weniger 
 umfangreich als beim Vis oder Jessup Moot Court.

1. Rechtsgebiet

Zivilrecht, Zivilprozessrecht

2. Teamgröße

Zwei Teilnehmer pro Team, wobei jede Universität zunächst zahlreiche Zweier-Teams zulässt (siehe Ablauf und Austragungsorte)

3. Empfohlenes Semester

Bewerben können sich Studierende ab dem 3. Semester aufwärts, wobei empfohlen wird, bereits den großen Schein im Zivilrecht erworben zu haben.

4. Anmeldezeitraum und -voraussetzungen

Die Bewerbungsfrist liegt zwischen September und November. Die Bewerbungsunterlagen müssen ist in der Regel ein kurzes Motivationsschreiben, einen Lebenslauf sowie aktuelle Leistungsnachweise beinhalten. 

5. Ablauf und Austragungsorte

Nach Auswahl zahlreicher Zweier-Teams an den jeweiligen Universitäten werden dort vereinzelte Workshops und Trainings zur Vorbereitung auf die Schriftsatzerstellung und das mündliche Plädoyer abgehalten.

Bis spätestens Februar wird dann von der jeweiligen ELSA Fakultätsgruppe in einem ca. fünfwöchigen Lokalentscheid das beste Team ausgewählt, das zu einem der im Februar an wechselnden Austragungsorten stattfindenden zwei Regionalentscheide (Nord und Süd) fahren darf. Die dortigen zwei Gewinner dürfen anschließend zwischen Mai und Juni in den ehrwürdigen Räumen  des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe um den Sieg verhandeln. 

6. Arbeitsaufwand und anrechenbare Leistungen

Die auf fünf Wochen begrenzten Lokalentscheide sowie der begrenzte Umfang der anzufertigenden Schriftsätze erlauben es parallel zu einer Teilnahme alle sonstigen regulären Vorlesungen zu besuchen und Scheine zu erwerben.

Je nach Universität wird für eine Teilnahme in der Regel ein Grundlagenseminarschein ausgestellt.

7. Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der ELSA Deutschland Webseite sowie den jeweiligen Seiten der regionalen ELSA Fakultätsgruppen (z. B. ELSA für München).

Weitere Moot Courts

Hanse Moot

Im Jahr 2017 fand erstmals in Hamburg ein bundesweiter Moot Court im Verfassungsrecht, der Hansemoot statt. Bewerben können sich Studierende als Vierer- Team (mit Sondergenehmigung auch weniger) des ersten bis sechsten Semesters selbstständig online. Wenige Tage nach dem Ende der Anmeldefrist im Mai wird ein hoch aktueller verfassungsrechtlicher Sachverhalt verschickt. Bis September erarbeiten die Teilnehmer dann einen Kläger- sowie einen Beklagtenschriftsatz zu je maximal 8.500 Wörtern. Im November findet die mündliche Ausscheidung im Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg statt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hansemoot.de/ 

ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court – EDVMC

Im Jahr 2017 organisierte ELSA zudem erstmalig einen bundesweiten Moot Court im Verwaltungsrecht. Die Teams haben 18 Tage Zeit um eine Klageschrift zu verfassen, die dann im Ringtausch an andere Teams versendet wird.

Auf diese muss dann binnen 18 Tagen mittels Beklagtenschrift geantwortet werden. Die anhand der Schriftsätze ermittelten vier besten Teams dürfen den Fall vor echten Richtern am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandeln. Weitere Informationen finden sich unter https://www.elsa-germany. org/de/unsere-projekte/moot-courts/edvmc/ 

BFH/DStJG Moot Court

Beim steuerrechtlichen BFH/DStJG Moot Court kann zunächst jede Universität ein Team aus vier Studierenden stellen. Das Besondere ist, dass dieses Team sodann einen komplexen, originalen, beim Bundesfinanzhof als Verfahren anhängigen Sachverhalt zur Bearbeitung erhält.

Auf Grundlage der Entscheidung des Finanzgerichts muss eine Revisionsbegründung und Revisionserwiderung verfasst werden. Anhand dessen trifft eine Jury eine Entscheidung über die Auswahl der vier an der Endrunde vor dem BFH teilnehmenden Hochschulen. Eine Teilnahme empfiehlt sich erst ab dem 5. Semester. Weitere Informationen finden sich auf der Seite der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (www.dstjg.de) sowie den jeweiligen Seiten der steuerrechtlichen Lehrstühle.

BAG Moot Court

Alle zwei Jahre (im Januar 2018 das siebte Mal) findet vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt der arbeitsrechtliche BAG Moot Court statt. Zunächst kann jede Universität bis zur Ausgabe des Sachverhalts Anfang Juni maximal vier Teams aus je zwei bis drei Studierenden bilden (insgesamt jedoch maximal 32 Teams). Bewerben können sich Studierende ab dem vierten Semester (zum  Zeitpunkt der Anmeldung). Die daraufhin auszuar- beitenden Schriftsätze dürfen maximal fünf Seiten lang sein. Im Januar treten die Teilnehmer vor 

Kammern in den Räumlichkeiten des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gegeneinander an. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des BAG (http://www.bundesarbeitsgericht.de/mootcourt/mootcourt.html) oder auf den jeweiligen Seiten der arbeitsrechtlichen Lehrstühle.

European Law Moot Court (ELMC)

Der ELMC simuliert seit 1988 mit ein europarechtliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Das Besondere ist, dass sich die Teams aus drei bis vier Studierenden erst lange nach der Veröffentlichung des Sachverhaltes am ersten September jedes Jahres online registrieren müssen (Registrierungsphase i.d.R. 30. Oktober – 15. November) und sich so spontan anhand des konkreten Sachverhalts für oder gegen eine Teilnahme entscheiden können. Anhand der erarbeiteten Kläger- und Beklagtenschriften aller registrierten Teams werden die 48 besten Teams ermittelt, die zu einer der vier über den Februar verteilt stattfindenden Regionalrunden (jeweils 12 Teams) an einer europäischen oder U.S.-amerikanischen Universität fahren dürfen. Die vier Gewinner der Regionalrunden dürfen Ende März/Anfang April vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um den Sieg verhandeln. Weitere Informationen unter: www.europeanlawmootcourt.eu/

ELSA Moot Court Competition (EMC²)

ELSA International richtet in Zusammenarbeit mit der WTO jährlich zudem die EMC² zum Welthandelsrecht (GATT, GATS und TRIPS) aus. Von den online registrierten Teams à jeweils zwei bis vier Personen werden anhand der eingereichten Schriftsätze (je max. 30 Seiten) die besten Teams zu einer der fünf weltweit verteilt stattfindenden Regionalrunde eingeladen. Die weltweit 20 besten Teams fahren zum im Sommer stattfindenden Finale in den 
 WTO Headquarters in Genf.
 

Telders Moot Court

Beim seit 1977 an der Universität Leiden ausgetragene Telders Moot Court verhandeln mittlerweile mehr als 40 Teams einen völkerrechtlichen Fall. Pro Land kann nur ein Team teilnehmen, das ggf. im Rahmen von Vorentscheiden ausgewählt werden muss.

Frankfurt Investment Arbitration Moot Court  

Der Frankfurt Investment Arbitration Moot Court simuliert ein Schiedsverfahren auf dem Gebiet des Investitionsschutzrechts. Er findet jährlich an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main statt. Teams aus zwei bis vier Studierenden können sich online bewerben, wobei nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen nur die ersten 45 Teams und darunter maximal 6 Teams pro Land angenommen werden. Der Anmeldezeitraum läuft von ca. September bis Dezember. Bis Februar muss lediglich eine ca. fünfseitige Argumentationsskizze eingereicht werden. Die Verhandlungen finden i.d.R. Anfang März statt.  

Soldan Moot Court

Der Soldan Moot Court wird seit vier Jahren von der Leibniz-Universität in Hannover veranstaltet. Er ist ein Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis mit einer fiktiven Verhandlung vor einer Zivilkammer am Landgericht Hannover. Es können pro Universität bis zu zwei Teams à vier Studierende teilnehmen. Der Fall wird im Juli ausgegeben. Danach haben die Teams ca. vier Wochen Zeit um einen Klägerschriftsatz zu verfassen und nochmals vier Wochen, um auf einen der Klägerschriftsätze zu  antworten. Im Oktober finden in Hannover an vier Tagen mündliche Verhandlungen statt. Weitere Informationen können der Website https:// www.soldanmoot.de entnommen werden.

ICC Mediation Competition

Die ICC International Commercial Mediation Compe- tition ist ein Wettbewerb, der seit 2006 von der ICC in Paris veranstaltet wird. Teilnehmer von knapp 70 Teams simulieren mediationsunterstützte Verhandlungen über fiktive internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten. In der Vorbereitungsphase erstellen die Teilnehmer ab November einen englischen Verhandlungsschriftsatz und und arbeiten parallel für die Verhandlungen in Paris. Im Februar finden im Rahmen an sechs Tagen die englischsprachigen Verhandlungen in Paris statt.   

ZU DEN AUTOREN

Dipl.sc.pol.Univ. Michael B. Strecker ist wiss. Hilfskraft am Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht der LMU München. Er hat 2012/13 am Willem C. Vis Moot Court und 2014/15 am Philip C. Jessup Moot Court teilgenommen.  Für letzteren hat er in den zwei Folgejahren ein Team aus München und ein Team aus Sapporo (Japan) gecoacht.

William Euler studiert Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität. Er hat 2014/15 am Willem C. Vis Moot Court teilgenommen  und das Münchner Team im Jahr darauf gecoacht.  Während der Examensvorbereitung denkt er gerne an diese Zeit zurück. Außerdem engagiert er sich im Ehemaligenverein.

Dieser Text stammt aus dem Studienführer 2017/2018.

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Quelle Studienführer 2017/2018