Prädikatsexamen: Die Noten im Jura-Studium

von Jonathan Steudle

Welche Abschlussnoten erreichten Jura-Studenten und Jura-Studentinnen, die das Erste und Zweite Juristischen Staatsexamen erfolgreich absolviert haben? Wie vielen von ihnen gelingt der Abschluss mit dem begehrten Prädikatsexamen (die Note vollbefriedigend)?

Die Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz gibt über diese Fragen Auskunft1. Ein Blick auf die aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2022, bei dem folgende Gesamtnoten bzw. die folgenden Notenpunkte in den Blick genommen werden:

  • Sehr gut: 14,00-18,00 Punkte
  • Gut: 11,50-13,99 Punkte
  • Vollbefriedigend: 9,00-11,49 Punkte
  • Befriedigend: 6,50-8,99 Punkte
  • Ausreichend: 4,00-6,49 Punkte
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In diesem Beitrag erhalten Sie einen näheren Einblick in die Notengebung während des Jurastudiums!

Vorliegend wurden lediglich die Noten der staatlichen Pflichtfachprüfung ohne Schwerpunktbereichsstudium berücksichtigt - dieser wiederum gehört zum Universitätsteil des Jurastudiums.

Jurastudium: Wie ist die Notenverteilung im Ersten Staatsexamen?

Im Jahr 2022 haben von insgesamt 13.050 Jurastudierenden 9.627 Personen ihr Erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen (59,1 Prozent Frauenanteil). Die Quote der nicht bestandenen Prüfungen stieg dabei leicht auf 26,2 Prozent (im Vorjahr waren es noch 24,7 Prozent). 

Ein „sehr gut“ erreichten nur 0,2 Prozent der Kandidaten.
Die Note „gut“: 3,5 Prozent, 459 Kandidaten,
voll befriedigend“: 16,5 Prozent, 2.149 Kandidaten,
befriedigend“: 29,7 Prozent, 3.873 Kandidaten,
ausreichend": 23,9 Prozent, 3.121 Kandidaten.

Dass die Note „sehr gut“ ein für die allermeisten Jurastudierenden unerreichbares Ziel darstellt, wird wieder einmal mehr auch in dieser Notenauswertung deutlich. In 12 Bundesländern wurde entweder keiner oder nur einer der Prüfungsteilnehmenden mit einer „sehr guten“ Note bedacht. Im gesamten Bundesgebiet wurde lediglich die Leistung von 25 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (0,2 Prozent) mit der Bestnote honoriert. Etwa ein Drittel hiervon, nämlich sage und schreibe 7 Kandidaten, bestanden in Bayern ihr Examen mit der Note "Sehr gut", dicht gefolgt von NRW mit 6 Kandidaten.

Die Notenverteilung im Zweiten Staatsexamen

9.593 Examenskandidaten sind im Jahr 2022 zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung angetreten. Davon waren 5.526 Frauen (Anteil 57,6 Prozent).

Bestanden haben die Prüfung 8.414 Kandidaten (87,7 Prozent). Nicht bestanden haben 1.179 Person (12,3 Prozent). 

Von den geprüften Examenskandidaten haben sechs Personen (0,1 Prozent) die Prüfungen mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen, davon zwei Kandidaten aus Bayern und jeweils eine Person aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland.

Die Note „gut“ erreichten 207 Kandidaten (2,2 Prozent).
Die Note „voll befriedigend“ 1.797 Kandidaten (18,7 Prozent).
Als „befriedigend“ wurde die Leistung von 4.016 Kandidaten (41,9 Prozent) bewertet.
Mit „ausreichend“ schlossen 2.388 Kandidaten ihre Zweite Juristische Staatsprüfung ab (24,9 Prozent).

Mit der aktuellen Notenstatistik setzt sich ein bekannter Trend fort. Etwa einem Fünftel aller Jurastudierenden gelingt es, in der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) eine der begehrten „Bestnoten“ zu erhalten. Im Zweiten Staatsexamen sind es etwa ein Fünftel der Examenskandidaten. Bereits ab dem unteren Ende des zweistelligen Notenbereichs wird die Luft zunehmenden dünner. So verkommt ein Ergebnis im oberen zweistelligen Bereich zur Rarität und ist damit den wenigen herausragenden Absolventen vergönnt. Gleichzeitig wird deutlich, dass bereits das bloße Bestehen im unteren Notenbereich eine respektable Leistung darstellt, auch wenn am Ende keine „Bestnote“ erzielt wird.

Die Zahlen vom Bundesamt für Justiz sind auf Stand von März 2024. Aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht vor.

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Berücksichtigt sind die im Erhebungsjahr isoliert abgeschlossenen Staatlichen Pflichtfachprüfungen.
2Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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