Referendariat: Kommt der Halbtags-Referendar?

Von Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der Schriftleitung der NJW

Ein Referendariat mit kleinem Kind oder pflegebedürftigen Eltern zu absolvieren, ist eine echte Herausforderung. Was läge da näher als ein Teilzeitreferendariat?

Das fand Anfang 2017 auch der Bundesrat und brachte eine entsprechende Initiative im Bundestag ein. Denn für die Einführung müsste das Deutsche Richtergesetz geändert werden. Auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl ist der Vorstoß dann aber versackt – trotz prinzipieller  Unterstützung durch die Bundesregierung.

Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität müsste also ein neuer Gesetzesvorschlag eingebracht werden. Derzeit ist dieser allerdings nicht in Sicht: Niedersachsen, das damals zusammen mit Brandenburg die Länderkammer angetrieben hatte, mag das Thema nach dem zwischenzeitlichen Regierungswechsel in Hannover vorerst nicht wieder aufgreifen, sondern wartet ab – sieht aber durchaus Chancen, dass eine solche Reform kommt.

Der Bedarf wächst

Dabei hat Julia Reumann es erst kürzlich wieder erlebt. «Eine angehende Referendarin hat uns kontaktiert, ob wir ihr weiterhelfen können», erzählt die Vorsitzende des Vereins der Rechtsreferendare in Bayern.

Ein Elternteil wurde schwer krank und musste gepflegt werden, die junge Frau wollte aber gerne gleichzeitig ihr Referendariat machen. «Sie bekam eine rigorose Absage vom OLG mit dem Hinweis, 
 allenfalls könne sie kurze Sonderurlaube einlegen.»

Auch sonst sieht Reumann einen echten Bedarf für die Einführung eines Teilzeitmodells. «Ich kenne ein paar Referendarinnen, die schwanger sind oder kleine Kinder haben – für die ist das schwierig, weil alles so strikt vorgegeben ist.»

Anwesenheitspflichten in der AG, Urlaubssperren für den Blockunterricht beim Einführungslehrgang zum Familienrecht: Wenn Sohn oder Tochter Fieber kriegt oder die Kita schließt, bricht der enge Zeitplan zusammen.

Zumal: «Viele gehen nicht gleich nach dem Ersten Examen ins Referendariat, sondern promovieren erst einmal. Dann aber ist das Thema Familie oft schon viel aktueller.» Auch die vielen vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen für die Kleinen bringen Terminprobleme, weiß Reumann von Kolleginnen.

Wenn Sohn oder Tochter öfter krank seien, werde vom Dienstvorgesetzten sogar ein Attest verlangt. Die Justizverwaltung sei da recht unflexibel, anders als die oftmals großzügigen AG­-Leiter.

Für große Einführungslehrgänge werde mitunter eine Urlaubssperre verhängt. Und bei einem Antrag auf Sonderurlaub werde eine erhebliche Begründungsarbeit verlangt. Das Fazit der Referendars- Lobbyistin: «Das Thema begegnet einem immer wieder  – in jeder AG sind ein paar Fälle dabei.»

Eine «überfällige» Reform

«Überfällig» findet auch Daniel Brunkhorst, Vorsitzender des Referendarspersonalrats am OLG Celle, eine solche Reform. Er hat ebenfalls beobachtet, wie schwer es für Kolleginnen mit Kleinkind ist  – «weil die Betreuung dann ja doch meist an den Frauen hängenbleibt». Vermeiden müsse man allerdings, dass jemand ohne einen wichtigen Grund eine Art Halbtagsreferendariat ablege: «Das würde zu einer Verzerrung führen.»

Eine Begründung wie ein eigenes Kleinkind oder ein familiärer Pflegefall müsse daher schon verlangt werden. «Aber wenn jemand durch so etwas aktiv eingebunden ist, zieht er ja keinen Vorteil aus einem Teilzeitreferendariat, sondern bekommt nur einen Ausgleich für seine Belastungen daheim.»

Auch Brunkhorst hielte die Einführung dieser Möglichkeit für eine wichtige Sache  – vor allem für Kollegen mit eigenem Nachwuchs: «Wenn die Betreuung nicht durch den Partner oder die Partnerin organisiert werden kann, sind sie gekniffen.» Und eine Klausur bereite sich nun einmal nicht von alleine vor.

Niedersachsen und Brandenburg waren mit ihrem Gesetzentwurf für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit schon auf einem guten Weg. Der Bundesrat hatte ihn sich zu eigen gemacht, die Bundesregierung lobte in ihrer offiziellen Stellungnahme die Initiative. Schließlich sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für die Ausgestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes ein bedeutsames Kriterium.

Antje Niewisch­ Lennartz, die damalige Justizministerin in Hannover, sah darin überdies eine Chance, den notwendigen Nachwuchs für Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung zu gewinnen. 
«Keiner soll vor die Entscheidung zwischen Familie und Ausbildung zum Volljuristen gestellt werden», sagte die Grünen­-Politikerin.

In der Lehrerausbildung gebe es bereits zunehmend die Möglichkeit, eine familiäre Doppelbelastung durch eine flexiblere Zeiteinteilung abzumildern.

Woran es hakt

Der Haken: Ursprünglich wollte der Vorschlag zur Änderung des Richtergesetzes den Ländern die Wahl lassen, ob sie eine Teilzeitoption einführen, um ihnen die Zustimmung zu erleichtern. Doch gerade diese Öffnungsklausel stieß vielfach auf Bedenken. So gab Hessens Ressortchefin Eva Kühne­-Hörmann in der Länderkammer zwar ihre prinzipielle Unterstützung zu Protokoll. Doch müsse es eine bundeseinheitliche Regelung geben.

Eine Optionsklausel gefährde die Chancengleichheit und die Vergleichbarkeit der Examensergebnisse, fürchtete die CDU-Politikerin.

Eine Sorge, die mit Blick auf das Gleichheitsgebot auch die Bundesregierung teilte, weswegen sie einen eigenen Vorschlag ankündigte. Daraus ist aber, wie eine aktuelle Nachfrage ergab, bisher nichts geworden. «Die notwendigen Abklärungen der offenen Fachfragen dazu im Kreis der Länder sowie die Überlegungen der Bundesregierung dauern noch an», erklärte eine Sprecherin. Dabei haben die Bundesländer längst selbst nachgebessert.

Eine spezielle Arbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses, den die Justizminister ohnehin für die Reform der Juristenausbildung eingesetzt haben, hat ein konkretes Modell ausgearbeitet. Danach bliebe die Dauer der einzelnen Pflichtstationen – unter Absenkung der Ausbildungslast und der Wochenstundenzahl – zunächst unverändert.

Anschließend müssten angehende Juristen, die ein zu betreuendes Kind oder zu pflegende Angehörige nachweisen können, aber vor der schriftlichen Prüfung zwei oder drei zusätzliche Stagen absolvieren. Damit würde die praktische Ausbildungsphase 30 Monate dauern.

Kein «Examen light»

Vorsichtige Unterstützung erfährt das Vorhaben auch von dem Heidelberger Rechtsanwalt Gustav Duden, der dem Ausschuss Juristenausbildung der Bundesrechtsanwaltskammer vorsitzt. «Das Grundanliegen ist zu begrüßen», äußert er als private Einschätzung. Problematisch sei allerdings, dass sich die ohnehin schon lange Juristenausbildung in diesen Fällen noch weiter verlängern würde.

Denn die praktische Erfahrung dürfe darunter nicht leiden: «Dabei darf keine Kürzung der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgängen herauskommen.» Und ebenso wenig, dass ein «Examen light» geschrieben werden könne. Denn das würde die gesamte Ausbildung entwerten und überdies ein Gleichheitsproblem gegenüber jenen schaffen, die ein traditionelles Voll zeitreferendariat absolvieren.

Zwei Sachen sind für Duden somit klar: Es dürfe nur eine Sonderregelung aus Sozialgesichtspunkten geben, aber keine Wahlfreiheit: «Zwei Wege zum Examen einzuführen wäre absurd.» Und käme es zur Reform, dürfe nicht wieder der Föderalismus «zuschlagen», sondern es müssten bundesweit einheitliche Anforderungen dabei herauskommen.

Oder doch kein Bedarf für  Änderungen?

Dr. Andrea Schmidt, Chefin des bayerischen Landesjustizprüfungsamts, zeigt sich dagegen skeptisch. Eigentlich sehe sie  keinen  Bedarf  für  Änderungen  – 
 jedenfalls nicht in ihrem Bundesland. «Wir nehmen in der Praxis schon jetzt große Rücksicht, wenn ein Kind da ist», versichert sie. So werde der gewünschte Ausbildungsort zugewiesen. Ebenso diejenige Arbeitsgemeinschaft, die je nach vorhandener Kinderbetreuung vormittags oder nachmittags stattfinde. 

Zudem gebe es eine ganze Reihe  von Rechtsansprüchen. So habe eine Referendarin auch nach Auslaufen des Mutterschutzes noch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs ihres jeweils jüngsten Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Und falls das nicht reiche, gebe es immer noch die Möglichkeit eines Sonderurlaubs.

Hinzu kommt aus Sicht der Amtsleiterin: Jene Arbeitsgruppe der Justizminister hatte in den Referendars­-AGs gezielt junge Mütter und Väter gefragt, ob sie ein Bedürfnis für ein Teilzeitmodell sähen.

Doch nur 42 Prozent von ihnen hätten überhaupt geantwortet. Und von denen hätten wiederum 37 Prozent ausdrücklich erklärt, dass sie dies gar nicht wählen würden, wenn es die Möglichkeit dazu gäbe. Die erfahrene Chefprüferin gibt außerdem zu bedenken: «Je länger eine Ausbildung dauert, desto schwieriger wird der Kampf gegen das Vergessen – und  desto später kommt der Berufseinstieg.»

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der Schriftleitung der NJW

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